@article{BaerschSchneider2022, author = {Sven-Eric B{\"a}rsch and Henrik Schneider}, title = {Der neue Substanztest zur Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung in EU-/EWR-F{\"a}llen}, series = {Der Betrieb : DB}, volume = {75.2022}, number = {3}, publisher = {Fachmedien Otto Schmidt}, address = {D{\"u}sseldorf}, issn = {0005-9935}, pages = {81 -- 86}, year = {2022}, abstract = {Durch die Verfestigung der Niedrigsteuerschwelle von 25\%, aber niedrigerer ausl{\"a}ndischer KSt-S{\"a}tze sowie eines nicht mehr zeitgem{\"a}{\"s}en Aktivkatalogs r{\"u}ckt die Hinzurechnungsbesteuerung von politisch unerw{\"u}nschten \"passiven\" ausl{\"a}ndischen Eink{\"u}nftequellen zunehmend in den Fokus deutscher Unternehmensgruppen. Bei EU-/EWR-Tochtergesellschaften wird im Zweifel der sog. Substanz- bzw. Motivtest nach \S 8 Abs. 2 AStG der einzige Ausweg aus einer Hinzurechnungsbesteuerung sein. Dieser Gegenbeweis vom Missbrauchsvorwurf ist ab 2022 mittels einer fristgem{\"a}{\"s}en Anzeige je ausl{\"a}ndischer Zwischengesellschaft geltend zu machen.}, language = {de} }