@article{BaerschBarbuSchneider2022, author = {Sven-Eric B{\"a}rsch and Yannick Barbu and Henrik Schneider}, title = {Entwurf der EU-Richtlinie gegen die missbr{\"a}uchliche Nutzung von Briefkastenfirmen (ATAD 3) : Folgen der sog. Unshell-Initiative schon ab 2022}, series = {IWB : NWB internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht}, volume = {2022}, number = {3}, publisher = {NWB Verlag}, address = {Herne}, issn = {1868-288X}, pages = {103 -- 110}, year = {2022}, abstract = {Am 22.12.2021 ver{\"o}ffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bek{\"a}mpfung der aus ihrer Sicht missbr{\"a}uchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen (im Original „shell entities“) f{\"u}r Steuerzwecke (sog. ATAD 3). [1] Der Entwurf ist Teil der sog. Unshell-Initiative der EU-Kommission. Die ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest f{\"u}r in der EU ans{\"a}ssige Unternehmen vor. Die Unternehmen, die {\"u}ber kein Mindestma{\"s} an Substanz verf{\"u}gen oder dieses nicht nachweisen k{\"o}nnen, qualifizieren als „Briefkastenfirmen“ und sind sehr nachteiligen Rechtsfolgen ausgesetzt. Dieser Beitrag gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber den ATAD 3-Entwurf. Hierzu wird er zun{\"a}chst in die bisherige ATAD-Rechtsentwicklung eingeordnet. Anschlie{\"s}end werden seine Tatbestands- und Rechtsfolgenseite erl{\"a}utert und dabei die Entwurfsregelungen einer kritischen W{\"u}rdigung unterzogen.}, language = {de} }