@phdthesis{Boscher, type = {Bachelor Thesis}, author = {Miriam Boscher}, title = {Rechtliche Steuerungsm{\"o}glichkeiten von Spielhallen}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:1147-opus2167}, abstract = {Zum besseren Verst{\"a}ndnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen f{\"u}r den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO f{\"u}r welche Bebauungspl{\"a}ne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des \S 1 BauNVO erl{\"a}utert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergn{\"u}-gungsst{\"a}tten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergn{\"u}-gungsst{\"a}tten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zul{\"a}ssigkeit von Vergn{\"u}gungsst{\"a}tten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erl{\"a}uterungen zu \S 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zul{\"a}ssigkeit eines Vorhabens f{\"u}hren kann (Gebot der R{\"u}cksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsm{\"o}glichkeiten einer Kommune gegen Vergn{\"u}gungsst{\"a}tten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des \S 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute M{\"o}glichkeiten zur Einschr{\"a}nkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausf{\"u}hrlich eingegangen. Um zu ge-w{\"a}hrleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verf{\"u}gung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Ver{\"a}nderungssperre und die Zur{\"u}ckstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann f{\"u}r eine Kommune die Entwicklung eines Vergn{\"u}gungsst{\"a}tten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere M{\"o}glichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgef{\"u}hrt, aber nicht weiter thematisiert. Die M{\"o}glichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schlie{\"s}en die Arbeit ab.}, language = {de} }