@article{D{\"o}lker2013, author = {D{\"o}lker, Angelika}, title = {Investitionen den BRICS- Staaten aus steuerlicher Sicht, Teil 2: Russland}, journal = {Betriebs-Berater : BB}, volume = {68.2013}, number = {38}, issn = {0340-7918}, url = {https://bsz.ibs-bw.de/hslb?service=direct/0/Home/\$DirectLink\&sp=SOPAC51\&sp=SAKSWB-IdNr363754350}, institution = {Fakult{\"a}t 2: Steuer- und Wirtschaftsrecht}, pages = {2269 -- 2272}, year = {2013}, abstract = {Der erste Beitrag zu Brasilien ist in BB 2013, Heft 24 erschienen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Beitrags lag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses und die Zustimmung des Bundesrates zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG, in Ver{\"o}ffentlichungen auch "Jahressteuergesetz 2013 light" genannt) noch nicht vor. Der Bundesrat hat nunmehr am 7.6.2013 neben anderen Regelungen mit Hinblick auf hybride Finanzierungen (d. h. Qualifikation in einem Staat als Fremdkapital, im anderen als Eigenkapital) der Einf{\"u}hrung eines Korrespondenzprinzips als Voraussetzung f{\"u}r die Steuerfreiheit von Dividenden im Rahmen der K{\"o}rperschaftsteuer (\S 8b KStG), des einkommensteuerlichen Teileink{\"u}nfteverfahrens (\S 3 Nr. 40 EStG) und der Abgeltungssteuer (\S 32d EStG) zugestimmt. Die Versch{\"a}rfungen gelten erstmals f{\"u}r den Veranlagungszeitraum 2014 (bei abweichendem Wirtschaftsjahr f{\"u}r den Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsjahr endet, das nach dem 31.12.2013 begonnen hat). Die Verk{\"u}ndung des Gesetzes ist am 29.6.2013 erfolgt (BGBl. I 2013, 1809). Zu weiteren f{\"u}r den Aufsatz relevanten {\"A}nderungen durch das AmtshilfeRLUmsG s. II.2.d). Der hier vorliegende Beitrag widmet sich der Thematik im Hinblick auf Russland.}, language = {de} }