Die Aufenthaltsbeendigung durch Ausweisung von straffälligen Ausländern
- In der vorliegenden Arbeit findet eine detaillierte Abhandlung über das Verfahren einer Ausweisung von straffälligen Ausländern statt. Zweck ist es einen systematischen Überblick zu schaffen und dem Leser damit einen Leitfaden zu bieten, welcher zu einer rechtsfehlerfreien und zielorientierten Ausweisung in der Praxis führt. Das System des Ausweisungsrechts im Aufenthaltsgesetz umfasst die verschiedenen Ausweisungsarten, Ausweisungsschutzvorschriften, Verweisungen, Rückverweisungen und die Teilbereiche wie das Europäische Gemeinschaftsrecht, und völkerrechtliche Vereinbarungen. Das Ausweisungsverfahren gliedert sich in drei unterschiedlichen Stufen von Ausweisungsarten. - die Ist-Ausweisung nach § 53 AufenthG, - die Regel-Ausweisung nach § 54 AufenthG und - die Ermessens-Ausweisung nach § 55 AufenthG. Jede Ausweisungsart bringt einen Katalog von Tatbeständen mit sich, bei deren Erfüllung die Ausweisung die Rechtsfolge sein soll. Das deutsche Rechtssystem verleiht jedoch einer bestimmten Personengruppe nach § 56 AufenthG einen Ausweisungsschutz. Dieser Ausweisungsschutz bewirkt, dass auf der Rechtsfolgenseite, die jeweilige Ausweisungsart herabgestuft wird. Zu beachten ist, dass europarechtliche Vorschriften und völkerrechtliche Vereinbarungen eine Ausweisung nach dem AufenthG evtl. nicht zulassen oder höhere Hürden aufstellen, um einen straffällig gewordenen Ausländer aus Deutschland auszuweisen. Aufgrund der hohen Anzahl der in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen ist das Assoziierungsabkommen mit seinen Vorschriften, bei einer möglichen Ausweisung von türkischen Staatsangehörigen, immer zu beachten. Die Europäische Menschenrechtskonvention hat in den letzten Jahren zunehmend im Aufenthaltsrecht, insbesondere im Ausweisungsverfahren, an Wichtigkeit gewonnen. Sie sollte daher immer berücksichtigt werden um eine möglichst rechtsfehlerfreie Ausweisungsverfügung erlassen zu können. Die Ausweisung erfolgt in Form einer schriftlichen Verfügung. Bei solch einer Verfügung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, gegen den der auszuweisende Ausländer Rechtmittel wie Widerspruch und Anfechtungsklage einlegen kann. Die Rechtsfolgen solch einer Ausweisungsverfügung sind für den betroffenen Ausländer selbst, aber jedoch auch für seine Familienangehörigen von erheblicher Bedeutung, denn durch die Verfügung erlischt unmittelbar sein Aufenthaltstitel und dies führt mittelbar zur gesetzlichen Ausreisepflicht. Der Ausländer darf dann nicht mehr erneuert in das Bundesgebiet einreisen.
Author: | Sina Höpfner |
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URN: | urn:nbn:de:bsz:1147-opus4-29417 |
Referee: | Thomas Belge, Thomas Lüdecke |
Document Type: | Diploma Thesis |
Language: | German |
Year of first Publication: | 2010 |
Publishing Institution: | Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen |
Granting Institution: | Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Fakultät 1: Management und Recht |
Release Date: | 2022/06/21 |
Institutes: | Fakultät 1: Management und Recht |
Licence (German): | ![]() |