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Entwurf der EU-Richtlinie gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen (ATAD 3) : Folgen der sog. Unshell-Initiative schon ab 2022

  • Am 22.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der aus ihrer Sicht missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen (im Original „shell entities“) für Steuerzwecke (sog. ATAD 3). [1] Der Entwurf ist Teil der sog. Unshell-Initiative der EU-Kommission. Die ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest für in der EU ansässige Unternehmen vor. Die Unternehmen, die über kein Mindestmaß an Substanz verfügen oder dieses nicht nachweisen können, qualifizieren als „Briefkastenfirmen“ und sind sehr nachteiligen Rechtsfolgen ausgesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den ATAD 3-Entwurf. Hierzu wird er zunächst in die bisherige ATAD-Rechtsentwicklung eingeordnet. Anschließend werden seine Tatbestands- und Rechtsfolgenseite erläutert und dabei die Entwurfsregelungen einer kritischen Würdigung unterzogen.

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Metadaten
Author:Sven-Eric Bärsch, Yannick Barbu, Henrik Schneider
URL:http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/ezeit/?2166040&bibid=FHLB
URL:https://bsz.ibs-bw.de/hslb?service=direct/0/Home/$DirectLink&sp=SOPAC51&sp=SAKSWB-IdNr470547405
ISSN:1868-288X
Parent Title (German):IWB : NWB internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht
Publisher:NWB Verlag
Place of publication:Herne
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2022
Release Date:2022/12/15
Volume:2022
Issue:3
First Page:103
Last Page:110
Note:
Im Bestand der HVF-Bibliothek als elektronische Ausgabe verfügbar.
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt