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Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart

  • Menschen mit Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt in Deutschland stark unterrepräsentiert. Seit 1974 gibt es bereits eine Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Diese ist im § 71 Abs. 1, Satz 1 SGB IX wie folgt definiert: „Private und öffentliche Arbeitgeber (...) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.“ Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erreicht seit Jahren die Pflichtbeschäftigungsquote nicht und muss Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe leisten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 13 Menschen mit wesentlicher Behinderung eingestellt und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die HVF hat das Projekt wissenschaftlich begleitet.

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Metadaten
Author:Gunda Rosenauer
URL:https://bsz.ibs-bw.de/hslb?service=direct/0/Home/$DirectLink&sp=SOPAC51&sp=SAKSWB-IdNr887370608
ISSN:1612-0477
Parent Title (German):Dialog : Magazin der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg / Hrsg.: Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) in Verbindung mit dem Verein der Freunde der Hochschule
Publisher:HVF
Place of publication:Ludwigsburg
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2023
Release Date:2023/07/31
Tag:Inklusion; Integration; Stadtverwaltung Stuttgart; Wesentlicher Behinderung,; erster Arbeitsmarkt
Volume:2023
Issue:48
First Page:36
Last Page:37
Note:
Im Bestand der HVF-Bibliothek als Print- und elektronische Ausgabe verfügbar.
Institutes:Fakultät 2: Steuer- und Wirtschaftsrecht
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International