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Regelmäßig kein Anspruch auf gleiche (ermäßigte) Steuersätze!

  • Das BFH-Urteil zum Steuersatz von Holzhackschnitzeln war bereits Gegenstand einer Besprechung in der Ausgabe 9/2022. Dort wurde ausführlich über die Auswirkung des Neutralitäts- und damit Gleichheitsgrundsatzes bei Brennholz berichtet. Der BFH hat den Gleichheitsgrundsatz derart weit gefasst, dass bei jedem Produkt, das nach dem Gesetzeswortlaut dem Regelsteuersatz unterliegt, die Frage gestellt werden müsste, ob ein vergleichbares Produkt (eventuell) ermäßigt besteuert wird und beide Produkte für das „Phantom des Durchschnittsverbrauchers“ den gleichen Zweck erfüllen. Das hat der EuGH aber, wenn man ihn richtig versteht, gar nicht entschieden. Er wollte nur verhindern, dass zwei Produkte, die aus Sicht des Verbrauchers praktisch identisch sind, unterschiedlich besteuert werden. Diese Auslegung hat der EuGH mit Urteil vom 5.10.2023 nochmals ausdrücklich bestätigt und damit die Entscheidung des BFH praktisch verworfen. Der Beitrag stellt die Einzelheiten dar.

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Metadaten
Author:Alexander Neeser
URL:https://bsz.ibs-bw.de/hslb?service=direct/0/Home/$DirectLink&sp=SOPAC51&sp=SAKSWB-IdNr130818453
ISSN:0935-7998
Parent Title (German):Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht : UVR
Publisher:Stollfuss
Place of publication:Bonn
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2024
Release Date:2024/11/26
Tag:Ermäßigung; Umsatzsteuer
Volume:110.2024
Issue:2
Page Number:4
First Page:47
Last Page:50
Note:
Im Bestand der HVF-Bibliothek als Printausgabe verfügbar.
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt