Entwurf der EU-Richtlinie gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen (ATAD 3) : Folgen der sog. Unshell-Initiative schon ab 2022
- Am 22.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der aus ihrer Sicht missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen (im Original „shell entities“) für Steuerzwecke (sog. ATAD 3). [1] Der Entwurf ist Teil der sog. Unshell-Initiative der EU-Kommission. Die ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest für in der EU ansässige Unternehmen vor. Die Unternehmen, die über kein Mindestmaß an Substanz verfügen oder dieses nicht nachweisen können, qualifizieren als „Briefkastenfirmen“ und sind sehr nachteiligen Rechtsfolgen ausgesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den ATAD 3-Entwurf. Hierzu wird er zunächst in die bisherige ATAD-Rechtsentwicklung eingeordnet. Anschließend werden seine Tatbestands- und Rechtsfolgenseite erläutert und dabei die Entwurfsregelungen einer kritischen Würdigung unterzogen.
Author: | Sven-Eric Bärsch, Yannick Barbu, Henrik Schneider |
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URL: | http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/ezeit/?2166040&bibid=FHLB |
URL: | https://bsz.ibs-bw.de/hslb?service=direct/0/Home/$DirectLink&sp=SOPAC51&sp=SAKSWB-IdNr470547405 |
ISSN: | 1868-288X |
Parent Title (German): | IWB : NWB internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht |
Publisher: | NWB Verlag |
Place of publication: | Herne |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Year of Completion: | 2022 |
Release Date: | 2022/12/15 |
Volume: | 2022 |
Issue: | 3 |
First Page: | 103 |
Last Page: | 110 |
Note: | Im Bestand der HVF-Bibliothek als elektronische Ausgabe verfügbar. |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |