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Vermögenswirksame Leistungen
(2022)
Am 22.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der aus ihrer Sicht missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen (im Original „shell entities“) für Steuerzwecke (sog. ATAD 3). [1] Der Entwurf ist Teil der sog. Unshell-Initiative der EU-Kommission. Die ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest für in der EU ansässige Unternehmen vor. Die Unternehmen, die über kein Mindestmaß an Substanz verfügen oder dieses nicht nachweisen können, qualifizieren als „Briefkastenfirmen“ und sind sehr nachteiligen Rechtsfolgen ausgesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den ATAD 3-Entwurf. Hierzu wird er zunächst in die bisherige ATAD-Rechtsentwicklung eingeordnet. Anschließend werden seine Tatbestands- und Rechtsfolgenseite erläutert und dabei die Entwurfsregelungen einer kritischen Würdigung unterzogen.
Die Besteuerung von Vergütungen im öffentlichen Dienst folgt grds. dem sog. Kassenstaatsprinzip. Dieses Prinzip fordert besondere Regelungen in vielen Regelungsbereichen, wie der Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht oder besondere Tatbestände der inländischen Einkünfte. Dass der steuerlichen Behandlung von Bezügen im öffentlichen Dienst auch interessante Sachverhalte zugrunde liegen können, hat jüngst ein Verfahren am FG Berlin-Brandenburg gezeigt (Urteil v. 1.9.2021 - 16 K 11167/20). Darin musste sich das Finanzgericht mit der Frage beschäftigen, ob eine Tätigkeit im Inland ausgeübt wird, wenn der Steuerpflichtige seine Tätigkeit doch in einer Botschaft, also ggf. in einem extraterritorialen Gebiet ausgeübt hat. Diese Entscheidung zum Anlass genommen, soll im Folgenden die (internationale) Besteuerung von Vergütungen im öffentlichen Dienst generell aufgezeigt und am Beispiel des genannten Urteils praktisch dargestellt werden.
Die gewerbliche Infizierung von freiberuflichen Mitunternehmerschaften ist immer wieder Anlass für Rechtsbehelfsverfahren. Insbesondere die weitreichende Konsequenz der Umqualifizierung der gesamten Einkünfte der Mitunternehmerschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist im Hinblick auf die daraus folgende Gewerbesteuerpflicht unangenehme Steuerfolge für die Gesellschafter. Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz v. 16.9.2021 - 4 K 1270/19 (Revision eingelegt, Az. beim BFH: VIII R 4/22) arbeitet die gesamte Thematik systematisch auf und der zugrunde liegende Sachverhalt zeigt, dass eine Aufgabenverteilung innerhalb einer Praxisgemeinschaft wohl bedacht sein will.
Durch die Verfestigung der Niedrigsteuerschwelle von 25%, aber niedrigerer ausländischer KSt-Sätze sowie eines nicht mehr zeitgemäßen Aktivkatalogs rückt die Hinzurechnungsbesteuerung von politisch unerwünschten "passiven" ausländischen Einkünftequellen zunehmend in den Fokus deutscher Unternehmensgruppen. Bei EU-/EWR-Tochtergesellschaften wird im Zweifel der sog. Substanz- bzw. Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG der einzige Ausweg aus einer Hinzurechnungsbesteuerung sein. Dieser Gegenbeweis vom Missbrauchsvorwurf ist ab 2022 mittels einer fristgemäßen Anzeige je ausländischer Zwischengesellschaft geltend zu machen.
Die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges ist nicht selten Gegenstand der Beratungspraxis und finanzgerichtlicher Entscheidungen. Probleme können sowohl bei der Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1%-Methode auftreten. Hinsichtlich der 1%-Methode betrifft dies vor allem die Wertermittlung des zu versteuernden Nutzungsvorteils und dessen mögliche Begrenzung durch die Gesamtaufwendungen (sog. Kostendeckelung). Wie und in welchem Umfang die Gesamtaufwendungen im Rahmen der Kostendeckelung zu berücksichtigen sind, war in jüngerer Zeit insb. bei Leasingsonderzahlungen streitig. Gleich drei Finanzgerichte haben sich mit dieser Thematik beschäftigen müssen, wobei alle Verfahren jew. in die Revision gingen und nunmehr in drei Revisionsentscheidungen des VIII. Senats mündeten. Dieser Beitrag soll überblicksartig anhand der Verfahren darstellen, wie die Gesamtaufwendungen - insb. bei Leasingsonderzahlungen - zu ermitteln sind.
Die Frage der persönlichen Zurechnung von Einkünften, also wer bestimmte Einkünfte erzielt, ist in den unterschiedlichsten Fällen von großer Bedeutung und nicht immer leicht zu beantworten. Eine gewichtige Rolle spielt diese Frage insbesondere bei Verlagerungen von Einnahmen durch Treuhandverhältnisse, Nießbrauchbestellung oder auch bei Wertpapierleihe. Ausgangspunkt für den nachfolgenden (überblicksartigen) Beitrag soll zunächst eine Entscheidung des FG Münster sein (Urteil v. 8.2.2022 - 2 K 1277/20 E), in welcher sich das Finanzgericht mit der Frage der Zurechnung von Veräußerungsgewinnen i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Treuhandverhältnissen beschäftigt hat. Zudem soll anhand einer Entscheidung des Hessischen FG (Urteil v. 16.8.2018 - 11 K 372/13, = Vorinstanz zum BFH-Urteil v. 14.2.2022 - VIII R 30/18) ein Überblick über die Zurechnung von Kapitaleinkünften in Nießbrauchfällen gegeben werden.
In dieser zweiteiligen Beitragsreihe sollen daher weitere besonders bedeutsame Potenziale und Herausforderungen einer künftig verstärkten KI-Anwendung thematisiert werden. Unter Rückgriff auf die Differenzierung nach Front Office und Back-Office sowie nach Entschei-dungsunterstützung und Entscheidungsautomatisierung werden die beiden Letztgenannten besonders ausführlich erörtert. Diesen könnte eine zentrale Bedeutung im Zuge der Überprüfung der Steuererklärung sowie der sich anschließenden Steuerfestsetzung, d.h. der eigentlichen behördlich erstellten Leistung zukommen und sie würden damit den Prozess des Besteuerungsverfahrens tiefgreifend verändern.
Während im vorliegenden Teil I die Grundlagen im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung skizziert sowie die Interaktion von Künstlicher Intelligenz und Amtsträgern im Rahmen der Entscheidungsunterstützung eingehend erörtert werden, liegt der Fokus des Teils II auf der Entscheidungsautomatisierung, die mit dem vollständigen Ersatz menschlicher Entscheidungsfindung einhergeht, sowie auf Konzeptenz zur Algorithmenkontrolle.
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.
Citizens’ participation became quite common in municipal settings in Germany in the recent years. If the registration and identification methods used are examined, nearly each participation process relies on the possession of a simple email-address as a sole requirement. More secure methods, like introduced by the eIDAS-regulation and the Revised Payment Services Directive (PSD2) and hence commonly available, are totally neglected. The paper analyzes different types of citizens’ participation, derives the theoretical minimum requirements for proof of the identity of the participants and provides insights collected from interviews with organizers of participation processes. It concludes with recommendations which will hopefully lead to a more sustainable and resilient e-participation for the future.
The introduction of the basic pension, an individual basic pension supplement granted if obligatory contributions to the statutory pension insurance have been paid for decades from below-average earnings, is taken as an opportunity to reflect on the normative justification of social rights. In particular, the symbolic dimension of social rights will be elaborated. For this purpose, Axel Honneth's theory of recognition will be referred to. Finally, an attempt is made to determine in which case norms that are supposed to confer symbolic recognition can be considered legitimate.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und das Kompetenzzentrum Tax Compliance der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg arbeiten aktuell im Rahmen einer Forschungskooperation an der Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems im Verantwortungsbereich des Ministeriums. In der vorliegenden Abhandlung werden Anlass und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit dargestellt. Weitere Beiträge zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des Projekts identifiziert werden, sollen folgen.
Dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgend haben Bund und Länder lediglich ein Unternehmen. Allerdings wäre die Abgabe einer einheitlichen Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der diesen Gebietskörperschaften zuzurechnenden Organe mit hohen Hürden verbunden. Daher sieht § 18 Abs. 4 f UStG eine Delegationsmöglichkeit umsatzsteuerrechtlicher Rechte und Pflichten auf einzelne Organisationseinheiten vor.
Für die nachhaltige Sicherung des unternehmerischen Erfolgs spielen rechtmäßiges und ethisches Verhalten eine zentrale Rolle. Neben der Risikovermeidung geht es vor allem darum, das Vertrauen von Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, durch ganzheitlich angelegte Compliance Management Systeme, die auch den Bereich der Tax Compliance umfassen, Risiken wirksam zu mitigieren. Der nachfolgende Beitrag setzt sich damit auseinander, welche Standards für die Ausgestaltung von zukunftssicheren Compliance Management Systemen herangezogen werden können und wie sich Tax Compliance in die Unternehmenskultur integrieren lässt.
Tax Compliance für die öffentliche Hand – Schnittstellen zwischen Verwaltungs- und Steuerrecht
(2022)
COVID-19 accelerated the drive towards distance learning, typically supported by web-based eLearning resources. There are also studies reviewing the transition to such as teaching style, whether in conjunction with traditional classroom teaching or as a supplement. This paper will focus on ERP-based teaching within a larger program to establish tertiary distance education in eGovernment in Germany (“eGov Campus”). It attempts to structure the topic and to advance some hypotheses that will be empirically tested against real-world data and experience from introducing this style of teaching in the eGov Campus.
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Entscheidung des BFH zum Steuersatz von Holzhackschnitzeln auseinander, das aus seiner Sicht – neben der erwarteten Grundsatzentscheidung des EuGH zur Organschaft – die vielleicht weitreichendsten Folgen für die Umsatzbesteuerung haben kann. Er legt dar, dass der BFH den Begriff des Neutralitäts- und damit Gleichheitsgrundsatzes derart weit fasst, dass bei jedem Produkt, das nach dem Gesetzeswortlaut dem Regelsteuersatz unterliegt, in Zukunft die Frage gestellt werden kann, ob ein vergleichbares Produkt (eventuell) ermäßigt besteuert wird und beide Produkte für das „Phantom des Durchschnittsverbrauchers“ den gleichen Zweck erfüllen.
Europarecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union. Gerald Sander liefert Ihnen einen schnellen Überblick über die Organe der EU wie das Europäische Pralament, die Europäische Kommission und die EZB. Außerdem erläutert er, welche Rechtsquellen das Europarecht hat, welche Verfahren es gibt, was es mit der Wirtschafts- und Währungsunion auf sich hat und vieles mehr. Mit Übungsaufgaben mit Lösungen können Sie sich selbst testen und Ihr Wissen festigen.
Die deutschsprachige Literatur zu e-Democracy und generell zu Wahlen kennt Wahlbetrug und insbesondere organisierten Wahlbetrug nur aus anderen Kontinenten; in Kontinentaleuropa sind es in der Eigenwahrnehmung stets Einzelfälle, bspw. der Bürgermeister aus Unterrabnitz-Schwendgraben, der bei den letzten burgenländischen Landtagswahlen bundesweite Bekanntheit erreichte. Im UK hingegen gibt es seit über 10 Jahren eine Häufung von derartigen Fällen, meist innerhalb geschlossener Gemeinden, die auch zu einer entsprechenden Rechtsprechung, Polizeimaßnahmen und einer adäquaten wissenschaftlichen Aufarbeitung führte. In den letzten Wochen wurde der Fall einer – noch nicht strafrechtlich verurteilten – Lokalpolitikerin bekannt, der dazu führte, dass die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl in Geiselhöring vom 16. März 2014 für ungültig erklärt wurde und nun im Februar 2015 wiederholt wird. Organisierter Wahlbetrug passt nicht zum Selbstbild von Österreich und Deutschland – es ist an der Zeit, einzusehen, dass Distanzwahlverfahren generell dieses Problem in sich tragen. Beim e-Voting ist es bekannt und wird diskutiert, bei der Briefwahl bislang nicht. Die hier aufgezeigten Mechanismen, insbesondere die im Fall Geiselhöring angewandten, haben unmittelbare Auswirkung auf unsere etablierten und für sicher angesehenen Briefwahlverfahren. Der Beitrag analysiert die tw. bereits bekannten Schwächen der Briefwahl und anderer Distanzwahlverfahren und belegt die mögliche Wirkung von organisiertem Wahlbetrug. Lösungsansätze werden aufgezeigt.
How can employees be qualified to provide sound customer advisory services? How can they be empowered to deliver the value of public sector modernization to customers? In this paper, we offer a novel approach to qualify service personnel on-the-job using “facilitation affordances”. In this approach, artifacts, providing appropriately designed facilitation affordances, are introduced into service personnel’s work practices. These facilitation artifacts invite them to start experiential learning, and, hence, to improve their advice giving behavior. To develop our approach, we followed a design research approach, here we developed a set of design requirements and, ultimately, five design principles for facilitation artifacts. We tested our approach in the context of citizens’ advice services in public administrations. We implemented a prototype facilitation artifact and conducted a user study with six real-world advisors and twelve clients. Our preliminary results show that the “learning with facilitation affordances”-approach promises to enhance the service personnel’s skills that matter in modern public administrations. Furthermore, with the proposed qualification approach and the design principles for facilitation artifacts, we seek to deepen the knowledge on the importance of affordances for learning and, concurrently, provide practitioners with useful guidelines to implement the “learning with facilitation affordances”-approach in their organizations.
Social Security
(2022)
Lately, there has been an emerging global consensus to establish social security rights to prevent poverty, enable access to education, and promote gender equality, equal opportunities, and sustainable growth. Social security protects individuals from risks such as sickness, work accidents, old age, and unemployment. So, in 2015 the United Nations (UN) introduced its 17 Sustainable Development Goals (‘SDG’) as part of the UN 2030 Agenda for Sustainable Development addressing economic, social, and environmental tasks. Remarkably, one third of these goals are...
Verwaltungsrecht
(2022)
Das Werk stellt komprimiert und verständlich die Grundlagen des Verwaltungsrechts dar. Den Schwerpunkt bildet das Allgemeine Verwaltungsrecht, das mit seinen Bezügen zum Besonderen Verwaltungsrecht vermittelt wird. Tipps für Klausur und Praxis, Übersichten und Prüfungsschemata erleichtern das Verständnis und die Anwendung des Verwaltungsrechts im Studium und in der täglichen Praxis. Ergänzend stehen interaktive Fälle und Multiple-Choice-Tests als Download auf der Verlagshomepage zur Verfügung.
This book is the merger and continuation of two successful textbooks, (i) Integration Management with SAP ECC® covering operational processes in sales, cost accounting, materials management and procurement, SOP, MRP, production order execution and project management in manufacturing as well as (ii) Data Warehouse Management with SAP BW® covering the design and implementation of analytics systems based on aggregate structures and “data cubes”.
In-memory computing, however, has accelerated database systems to such an extent that analytics does not have to be based on aggregate data cubes any more. Rather, it can be based on the original transaction data and can hence be seamlessly integrated into operational systems in (near) real time. This opens a completely new avenue of business computing by integrating artificial intelligence, machine learning and advanced analytics into transactional data processing.
This book leverages SAP Hana® data analytics to enhance the operational case study – the manufacture of umbrellas. The case is developed step by step, whereby students build the case virtually from scratch, each working in his/her own manufacturing plant. The case study implementation is supported by a host of interactive materials and web trainers at https://www.wu.ac.at/erp/.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Gestaltung des Wissensmanagements in der Oberrheinkonferenz aus rechtswissenschaftlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive. Die Umsetzung erfolgt einerseits durch eine praxisnahe Rechtsanwendung, die sich an den Vorschriften des Landes Baden-Württemberg orientiert und andererseits der Analyse bisheriger Praktiken und daraus entwickelter politisch-administrative Handlungsempfehlungen.
In dieser Arbeit werden durch eine Dokumentenanalyse sowie durchgeführter Expert:inneninterviews auf europäischer Ebene, Leitlinien für einen Hitzeaktionsplan für die Stadt Ludwigsburg erstellt.
Diese Thesis beschäftigt sich außerdem mit dem Begriff der Resilienz und beantwortet die Forschungsfrage, ob diese Leitlinien als Roadmap hin zu einer hitzeresilienten Stadt, mittels europäischer Lernprozesse dienen können.
Trotz Jahrzehnte andauernder Entwicklungszusammenarbeit in Afrika zählen noch immer viele der Staaten zu den ärmsten dieser Welt. Es scheint trotz des stetig steigenden Mitteleinsatzes keine durchschlagenden Erfolge zu geben. Durch eine Darstellung des Zusammenhangs von Entwicklungszusammenarbeit und Geschichte zeigt diese Arbeit, welche Hürden es bei der Entwicklungszusammenarbeit gibt und welche Chancen sich daraus ergeben. Diese Arbeit analysiert anhand der geschichtlichen Zusammenhänge, verschiedener Indizes und Informationen über aktuelle Entwicklungsprogramme den Stand der Entwicklung Kameruns und Gabuns. Die Erkenntnisse aus dieser Arbeit können dazu beitragen die bisherige Entwicklungszusammenarbeit kritisch zu hinterfragen und für die Zukunft gezielter auf eine gewünschte Entwicklung auszurichten.
Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Mitarbeiterbindung der Generationen Y und Z. Hierfür wird zunächst erforscht, welche Anforderungen die jüngeren Generationen an einen Arbeitgeber haben. Anschließend wird untersucht, welche Anforderungen die DRV BW bereits erfüllt und bei welchen Merkmalen Handlungsbedarf für die DRV BW besteht.
In dieser Arbeit werden die Bedarfe junger Erwachsener im Alter von 18 bis 29 Jahren an eine onkologische Rehabilitationsmaßnahme mit Hilfe einer empirischen Erhebung untersucht. Die erhobenen Bedarfe werden aufbereitet, dargestellt und mögliche Gestaltungsansätze einer bedarfsgerechten Maßnahme aufgezeigt und diskutiert.
Kosten der Besteuerung. Definitionen und Aufgaben der Steuergestaltungslehre: Kritische Analyse
(2015)
Digitalisierung ist das Schlagwort unserer Zeit und kaum ein Lebensbereich bleibt davon unberührt. Für den Einzelnen, die Gesellschaft, die Unternehmen und den Staat bietet sie immense Chancen. Die weiterhin nicht überstandene COVID-19-Pandemie führt dazu, dass dem digitalen Wandel in bisher ungeahnter Geschwindigkeit eine enorme praktische Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund erfolgt mit der Untersuchung ein Rechtsvergleich der Besteuerungsverfahren Österreichs und Deutschlands. Ziel ist es, über das Verfahren im Nachbarland zu informieren und die Unterschiede zum deutschen Recht pointiert herauszuarbeiten. Für Deutschland resultiert daraus die Chance, Konzepte und Lösungen der österreichischen Finanzverwaltung bei der Fortentwicklung von E-Government auszuwerten und sowohl von den positiven wie auch negativen Erfahrungen zu profitieren. So können konkrete Reformvorschläge für das deutsche Besteuerungsverfahren erarbeitet und die daraus resultierenden Chancen dargestellt werden.
Designing for Light-Weight Collaboration: The Case of Interactive Citizens’ Advisory Services
(2010)
Facilitating digital transformation through education: A case study in the public administration
(2020)
The need for qualified people to manage the digital transformation in public administration is tremendous. University curricula require adjustments to qualify graduates adequately. Business and engineering departments run practice-oriented university courses to tackle real-world digitalization challenges. In doing so, they shaped digital transformation in many companies. While potentially effective, such approaches remain rare in public administration teaching. It is unclear how to combine a contemporary, practice-oriented training approach towards digitalization with the contents of public administration curricula. The paper outlines the structure and methods employed in a course offered to public administration students at a German University. The preliminary evidence shows that the course was successful among students and practice-partners. Overall, the paper illustrates how public administration universities can contribute towards digital transformation by collaborating with municipalities and by empowering students to manage and drive digital transformation in the public sector.
Bürgerservices vor Ort
(2011)
Moderation
(2012)
Durch die fortschreitende Digitalisierung ist es möglich und sinnvoll, sich mit dem Thema Onlinelehre an den Hochschulen des öffentlichen Dienstes auseinanderzusetzen. Die Master-Thesis untersucht dabei die sozialen und rechtlichen Problematiken.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist, Lösungsansätze für die dauerhafte Implementierung der Onlinelehre zu entwickeln. Durch eine kritische Analyse der literarischen Diskussion und in Form von Experteninterviews konnten die folgenden Ergebnisse erzielt werden.
Die Onlinelehre ist hinsichtlich vielseitiger Vorteile nicht mehr wegzudenken. Jedoch ist die einzelne Anwendungsform aufgrund der aufgezeigten Problematiken didaktisch und inhaltlich individuell zu prüfen. Insgesamt sollte an den Hochschulen des öffentlichen Dienstes die Onlinelehre dauerhaft implementiert und konstant weiterentwickelt werden.