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Diese Diplomarbeit befasst sich neben der aktuellen Rechtslage in der Vaterschaftsbegutachtung auch mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen im Bereich der Humangenetik. Der Zweck ist, diese Wissenschaft für Laien verständlich zu erklären und kritisch zu hinterfragen. Folglich werden mögliche Problemfelder erläutert und zur Vermeidung dieser Fehlerquellen Lösungsvorschläge erarbeitet.
Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland wird die Anzahl der Senioren in Zukunft stark zunehmen. Die Auswirkungen werden besonders in den Kommunen spürbar sein. Daher ist es in den Städten und Gemeinden schon jetzt von großer Bedeutung eine nachhaltige Seniorenpolitik zu betreiben. Anhand der Stadt Bad Mergentheim wird der Weg zu einer rundum seniorenfreundlichen Kommune beschrieben.
Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland wird die Anzahl der Senioren in Zukunft stark zunehmen. Die Auswirkungen werden besonders in den Kommunen spürbar sein. Daher ist es in den Städten und Gemeinden schon jetzt von großer Bedeutung eine nachhaltige Seniorenpolitik zu betreiben. Anhand der Stadt Bad Mergentheim wird der Weg zu einer rundum seniorenfreundlichen Kommune beschrieben.
2013 kam es zur einer Änderung des Baden-Württembergischen Finanzausgleichsgesetzt hinsichtlich des Kleinkindlastenausgleichs (§ 29c FAG). Diese Änderung führte vielfach jedoch nicht – wie vom Land zugesagt und den Kommunen erwartet – zu einer Steigerung der Zuweisungsbeträge. Die vor-liegende Arbeit untersucht das neue Berechnungsverfahren, zeigt am Beispiel der Stadt Schwäbisch Hall Gründe für die Zuweisungsverringerung auf und erarbeitet Handlungsempfehlungen für diese Kommunen.
Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist.
Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist.
Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen haben zu einem Entwicklungssprung in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung geführt. Einer dieser Bereiche ist die Krisenkommunikation, welche durch die Besonderheiten der Corona-Krise vor neue Herausforderungen gestellt wurde. Die Stadt- und Landkreise mit eigenem Gesundheitsamt sind eine der Behördenebenen, auf de-nen Krisenkommunikation durchgeführt wird. Mithilfe einer Befragung dieser Zielgruppe im Bundesland Baden-Württemberg wird in der vorliegenden Masterarbeit die Krisenkommunikation seit Beginn der Pandemie und bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Arbeit evaluiert. Das Ziel ist, die neu gewonnen Erkenntnisse festzuhalten und anhand von daraus entwickelten Handlungsempfehlungen für künftige Krisensituationen zu lernen.
Der Fokus dieser Arbeit ist drauf gerichtet, zu erforschen, ob die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung durch das Arbeitszeitmodell der Vier-Tage-Woche gesteigert werden kann.
Hierfür wurden unter anderem Experteninterviews durchgeführt und eine Online-Umfrage absolviert. Die Forschungsergebnisse wurden dann in Bezug zueinander analysiert.
Die Bachelorarbeit „Die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg - ein großer Wurf“ befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) und dabei insbesondere mit dem neuen Laufbahnrecht (Teil III LBG), das zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Neben den Auswirkungen des DRG auf das Laufbahnrecht wird auch der Themenbereich Besoldung einbezogen, da dieser seit der Reform auch enger mit dem Laufbahnrecht (z. B durch Festlegung besonderer Eingangsämter im mittleren Dienst) verzahnt ist. Diese Arbeit verschafft einen Überblick über die neuen Regelungen und zeigt die Entwicklung bei der Beamtenbesoldung auf.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Die Medien haben gegen staatliche Stellen einen aus der Medienfreiheit resultierenden gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Erteilung von Auskünften. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO eine Geheimhaltungsvorschrift ist, die der Erteilung von Auskünften entgegensteht.
Nachhaltiger Kaffeeanbau - Soziale und ökologische Herausforderungen am Beispiel von Äthiopien
(2024)
Die Arbeit befasst sich mit dem Paradoxon des Kaffeesektors. Obwohl die Beliebtheit des Getränks stetig zunimmt, herrscht in den Anbauländern eine Kaffee-Krise. Der Grund hierfür ist eine starke Ungleichverteilung innerhalb der Wertschöpfungskette. Anhand eines Projekts in Äthiopien und der Organisation Fairtrade werden die Ursache, sowie die sozialen und ökologischen Herausforderungen untersucht, vor welchen die anbauenden KleinbäuerInnen täglich stehen.