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Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem und menschenrechtlichem Grundrechtsschutz. Ihr Zusammenwirken war nicht immer spannungsfrei, was sich insbesondere am Verhältnis
zwischen den deutschen Grundrechten und den Unionsgrundrechten und deren
Gerichtsbarkeiten zeigte. Mit zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“
hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuausrichtung im Grundrechtsschutz
vorgenommen und das Verhältnis zwischen den deutschen Grundrechten und den
Unionsgrundrechten präzisiert. Die vorliegende Master-Thesis setzt sich anhand
einer qualitativen Literaturanalyse mit diesen Entscheidungen ausführlich auseinander und liefert einen Beitrag dazu, wie sich das Verhältnis der Grundrechtsordnungen nunmehr zueinander ausprägt und welche Auswirkungen sich aus für
den Grundrechtsschutz ergeben.
Der Fachkräftemangel zwingt die öffentliche Verwaltung dazu, bisherige Denkmuster aufzubrechen. Prinzipien wie eine wirtschaftliche und sparsame Personalwirtschaft oder die Bestenauslese lassen vermuten, der öffentliche Dienst müsse mittels engmaschiger Auswahlkriterien aus einer Fülle von Bewerbungen entscheiden, wer die letzte freie Planstelle besetzen darf. Die Praxis sieht dagegen anders aus. Insbesondere in der bautechnischen Verwaltung werden schon länger Qualifikationsprofile ausgeweitet, Bewerbungsfristen verlängert und Aufgaben auf die verbleibende Belegschaft verlagert. Die tarifliche Eingruppierungsmöglichkeit als sonstige Beschäftigte stellt dabei ein praktisches Personalmanagement-Instrument dar, dessen Potenzial noch nicht ausgeschöpft wird. Diese Arbeit hat zum Ziel, die einschlägige Theorie und Praxis gegenüberzustellen und Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.
Durch den Trend zur Privatisierung gewinnen die Kommunalunternehmen immer mehr an Bedeutung. Mit der Einführung eines Neuen Kommualen Haushalts- und Rechnungswesen wurde der kommunale Gesamtabschluss eingeführt. Vergleichbar ist dieser
mit dem Konzernabschluss aus dem Privatrecht. Er soll Aufschluss über die wirtschaftliche Lage des „Konzern Kommune“ geben und zu einer Gesamtsteuerung
des Konzerns beitragen. In dieser Arbeit wird der Aufwand und Nutzen des Gesamtabschlusses analysiert und eine mögliche Vereinfachung erarbeitet.
Zu wenig Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen kandidieren für das Bürgermeisteramt, obwohl sie gut qualifizierte Kandidatinnen wären. Um herauszufinden, welche Gründe für die Studentinnen gegen eine Kandidatur sprechen, werden in dieser Arbeit die bisher herausgefundenen Hinderungsgründe der Frauenforschung mit den Einflussfaktoren der Rekrutierung zu Bürgermeisterwahlen verbunden und auf den Einfluss bei den aktuellen Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen überprüft.
Aufgrund ständiger Transformationen im Versammlungsgeschehen ist die Notwendigkeit eines aktuellen Versammlungsrechts, das einerseits die Versammlungsbehörden handlungsfähig hält und andererseits die Grundrechtsträger schützt, offenkundig. Schon seit 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Bundesländern. Doch auch 15 Jahre nach Kompetenzzuweisung haben erst sieben von 16 Bundesländern ein eigenes Versammlungsgesetz erlassen. Das dürfte nicht zuletzt mit der Komplexität des Versammlungsrechts zusammenhängen: Welche Regelungsbedarfe und Best-Practice-Lösungen gibt es?
Dieser Frage geht die vorliegende Bachelorarbeit speziell im Bezug auf das sogenannte „Störungsverbot“ nach, das die innere Ordnung der Versammlung schützt. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen als jüngstes Landesversammlungsrecht, um das bereits im Gesetzgebungsverfahren eine kontroverse gesellschaftliche Debatte entbrannte. Konkretisiert wird das Erkenntnisinteresse auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der bundesweiten Alleinstellungsmerkmale des Versammlungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beim Störungsverbot im Kontext von Versammlungen unter freiem Himmel.
Anhand des Beispiels der Rechtsstaatlichkeit in Polen, werden in dieser Arbeit die Durchsetzungsmöglichkeiten der unionsrechtlichen Werte gegenüber den Mitgliedstaaten untersucht. Nach Erläuterung der unionsrechtlichen Grundlagen auf abstrakter Ebene folgt ein Abriss der Geschehnisse der vergangenen Jahre in Polen. Auf dieser Basis werden die Stärken und Schwächen des aktuell zur Verfügung stehenden Instrumentariums der EU erörtert, um abschließend Verbesserungs- und Änderungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema Bürgerbeteiligung und der damit verbundenen Frage, ob sich die Beteiligung erhöht, wenn die digitalen Medien als Mittel in der Bürgerbeteiligung eingesetzt werden. Erweitert sich dadurch die Zielgruppe? Wirkt digitale Bürgerbeteiligung den Zweifeln, die gegen eine Beteiligung sprechen, entgegen?
Das Ziel dieser Arbeit ist, anhand der Erfahrungen von Geflüchteten aus dem Land Baden-Württemberg und der Region Île-de-France, die Bedingungen der Unterbringung von Geflüchteten der beiden aneinandergrenzenden Staaten zu vergleichen, die damit verbundenen Herausforderungen zu beleuchten und mögliche Verbesserungspotentiale hervorzuheben.
Es erfolgt eine Gegenüberstellung des deutschen und österreichischen Rechtssystems in Bezug auf das Waffenrecht. Es wird jeweils untersucht, wer für die Gesetzgebung und Ausführung des Waffenrechts zuständig ist und wie sich dieses innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt hat. Abgesehen davon werden für beide Länder die Voraussetzungen für den Umgang mit Waffen auf privater und gewerblicher Ebene thematisiert. Es folgen Ausführungen zu den landeseigenen Waffenregistern sowie eine Untersuchung über die nationale Waffenkriminalität. Abschließend wird dargelegt, welche Handlungsoptionen deutschen und österreichischen Behörden in Bezug auf waffenrechtliche Prävention, Kontrolle sowie Intervention zur Verfügung stehen. Der hoheitliche Umgang mit Waffen, beispielsweise durch Polizeibeamte, ist kein Bestandteil dieser Arbeit.
Das Thema des Rassismus ist medial stark präsent und wird auch in akademischen Kreisen viel diskutiert, allerdings relativ wenig im Recht. Zwar existiert ein Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischen Beleidigungen in völkerrechtlichen Übereinkommen wie z. B. Art. 5 Datennetzkriminalität-Übereinkommen-Protokoll. Aber Erörterungen zur Relevanz von Rassismus und insbesondere rassistischen Beleidigungen im deutschen Recht sind relativ spärlich. Das gilt insbesondere für die Rechtslage im Zivil- und Strafrecht.
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bzw. der Kommunalen Doppik wurde die Transparenz im Vergleich zum alten, kameralen Haushalts- und Rechnungswesen deutlich verbessert. Durch die neuen Dimensionen Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen, Liquidität sowie Vermögens- und Kapitallage wurde die Haushaltswirtschaft insgesamt deutlich aussagekräftiger – eine neue Haushaltswahrheit wird erreicht. In der Praxis ist bedauerlicherweise vielfach zu beobachten, dass diese neue Haushaltswahrheit durch mitunter ausufernde Nutzung der Übertragbarkeit von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen stark eingeschränkt, wenn nicht sogar konterkariert wird. Es kann beobachtet werden, dass dem Spannungsverhältnis zwischen Planabweichungen einerseits, also über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, und der Verwendung von Mittelübertragungen andererseits keine ausreichende Beachtung zuteil wird.
Dieser Artikel setzt sich kritisch mit den aktuellen Rechtsgrundlagen und der vielfachen Anwendung von Übertragungen auseinander und plädiert für eine neue Sichtweise und Umsetzung. Hierbei wird kein Anspruch auf eine allumfassende Abhandlung der Thematik erhoben; vielmehr liegt der Schwerpunkt auf denjenigen Gesichtspunkten, welche nach Auffassung des Autors verstärkt in den Fokus der Auseinandersetzung rücken sollten. Der vorliegende Artikel soll einen Beitrag zum konstruktiven-kritischen Diskurs darstellen.