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Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.
Citizens’ participation became quite common in municipal settings in Germany in the recent years. If the registration and identification methods used are examined, nearly each participation process relies on the possession of a simple email-address as a sole requirement. More secure methods, like introduced by the eIDAS-regulation and the Revised Payment Services Directive (PSD2) and hence commonly available, are totally neglected. The paper analyzes different types of citizens’ participation, derives the theoretical minimum requirements for proof of the identity of the participants and provides insights collected from interviews with organizers of participation processes. It concludes with recommendations which will hopefully lead to a more sustainable and resilient e-participation for the future.
The introduction of the basic pension, an individual basic pension supplement granted if obligatory contributions to the statutory pension insurance have been paid for decades from below-average earnings, is taken as an opportunity to reflect on the normative justification of social rights. In particular, the symbolic dimension of social rights will be elaborated. For this purpose, Axel Honneth's theory of recognition will be referred to. Finally, an attempt is made to determine in which case norms that are supposed to confer symbolic recognition can be considered legitimate.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und das Kompetenzzentrum Tax Compliance der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg arbeiten aktuell im Rahmen einer Forschungskooperation an der Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems im Verantwortungsbereich des Ministeriums. In der vorliegenden Abhandlung werden Anlass und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit dargestellt. Weitere Beiträge zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des Projekts identifiziert werden, sollen folgen.
Dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgend haben Bund und Länder lediglich ein Unternehmen. Allerdings wäre die Abgabe einer einheitlichen Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der diesen Gebietskörperschaften zuzurechnenden Organe mit hohen Hürden verbunden. Daher sieht § 18 Abs. 4 f UStG eine Delegationsmöglichkeit umsatzsteuerrechtlicher Rechte und Pflichten auf einzelne Organisationseinheiten vor.
Für die nachhaltige Sicherung des unternehmerischen Erfolgs spielen rechtmäßiges und ethisches Verhalten eine zentrale Rolle. Neben der Risikovermeidung geht es vor allem darum, das Vertrauen von Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, durch ganzheitlich angelegte Compliance Management Systeme, die auch den Bereich der Tax Compliance umfassen, Risiken wirksam zu mitigieren. Der nachfolgende Beitrag setzt sich damit auseinander, welche Standards für die Ausgestaltung von zukunftssicheren Compliance Management Systemen herangezogen werden können und wie sich Tax Compliance in die Unternehmenskultur integrieren lässt.
Tax Compliance für die öffentliche Hand – Schnittstellen zwischen Verwaltungs- und Steuerrecht
(2022)
COVID-19 accelerated the drive towards distance learning, typically supported by web-based eLearning resources. There are also studies reviewing the transition to such as teaching style, whether in conjunction with traditional classroom teaching or as a supplement. This paper will focus on ERP-based teaching within a larger program to establish tertiary distance education in eGovernment in Germany (“eGov Campus”). It attempts to structure the topic and to advance some hypotheses that will be empirically tested against real-world data and experience from introducing this style of teaching in the eGov Campus.
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Entscheidung des BFH zum Steuersatz von Holzhackschnitzeln auseinander, das aus seiner Sicht – neben der erwarteten Grundsatzentscheidung des EuGH zur Organschaft – die vielleicht weitreichendsten Folgen für die Umsatzbesteuerung haben kann. Er legt dar, dass der BFH den Begriff des Neutralitäts- und damit Gleichheitsgrundsatzes derart weit fasst, dass bei jedem Produkt, das nach dem Gesetzeswortlaut dem Regelsteuersatz unterliegt, in Zukunft die Frage gestellt werden kann, ob ein vergleichbares Produkt (eventuell) ermäßigt besteuert wird und beide Produkte für das „Phantom des Durchschnittsverbrauchers“ den gleichen Zweck erfüllen.
Europarecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union. Gerald Sander liefert Ihnen einen schnellen Überblick über die Organe der EU wie das Europäische Pralament, die Europäische Kommission und die EZB. Außerdem erläutert er, welche Rechtsquellen das Europarecht hat, welche Verfahren es gibt, was es mit der Wirtschafts- und Währungsunion auf sich hat und vieles mehr. Mit Übungsaufgaben mit Lösungen können Sie sich selbst testen und Ihr Wissen festigen.
Die deutschsprachige Literatur zu e-Democracy und generell zu Wahlen kennt Wahlbetrug und insbesondere organisierten Wahlbetrug nur aus anderen Kontinenten; in Kontinentaleuropa sind es in der Eigenwahrnehmung stets Einzelfälle, bspw. der Bürgermeister aus Unterrabnitz-Schwendgraben, der bei den letzten burgenländischen Landtagswahlen bundesweite Bekanntheit erreichte. Im UK hingegen gibt es seit über 10 Jahren eine Häufung von derartigen Fällen, meist innerhalb geschlossener Gemeinden, die auch zu einer entsprechenden Rechtsprechung, Polizeimaßnahmen und einer adäquaten wissenschaftlichen Aufarbeitung führte. In den letzten Wochen wurde der Fall einer – noch nicht strafrechtlich verurteilten – Lokalpolitikerin bekannt, der dazu führte, dass die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl in Geiselhöring vom 16. März 2014 für ungültig erklärt wurde und nun im Februar 2015 wiederholt wird. Organisierter Wahlbetrug passt nicht zum Selbstbild von Österreich und Deutschland – es ist an der Zeit, einzusehen, dass Distanzwahlverfahren generell dieses Problem in sich tragen. Beim e-Voting ist es bekannt und wird diskutiert, bei der Briefwahl bislang nicht. Die hier aufgezeigten Mechanismen, insbesondere die im Fall Geiselhöring angewandten, haben unmittelbare Auswirkung auf unsere etablierten und für sicher angesehenen Briefwahlverfahren. Der Beitrag analysiert die tw. bereits bekannten Schwächen der Briefwahl und anderer Distanzwahlverfahren und belegt die mögliche Wirkung von organisiertem Wahlbetrug. Lösungsansätze werden aufgezeigt.