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Drawing on an online survey of mayors from the German federal state of Baden-Wuerttemberg this article analyses (1) to what extent social media is used abusively at the municipal level, (2) how mayors react to hate speech and (3) whether the experience of such insulting comments and threats is correlated with their perception of social media as a tool for political communication. The analysis shows that hateful comments are part of the social media experience on the local level. 53.9% of the mayors have at least once experienced personal insults and hostilities on social media in their role as politicians. The majority of them (56.7%) ignored the hate speech without reaction. Significantly fewer reacted more actively: 29.8% responded to the insulting message, 5.4% blocked the hater, and 8.2% filed a judicial complaint. The statistical analysis shows that mayors who use social media in a more professional way are more likely to react to hate speech in such an active manner. Moreover, the experience of hate speech and particularly an active type of reacting are found to be positively related to mayors' perceptions of how useful they consider social media to be for political communication.
Das Neue Kommunale Haushaltsrecht kommt! Dies bringt einen wesentlichen Wandel des Haushaltswesens für die baden-württembergischen Kommunen und somit für den Gemeinderat. Doch bedeutet dies das „Ende der Kommunalpolitik“? Oder eine Optimierung für den Gemeinderat? Die Diplomarbeit stellt den Nutzen der Reform für den Gemeinderat dar.
Das Neue Kommunale Haushaltsrecht kommt! Dies bringt einen wesentlichen Wandel des Haushaltswesens für die baden-württembergischen Kommunen und somit für den Gemeinderat. Doch bedeutet dies das „Ende der Kommunalpolitik“? Oder eine Optimierung für den Gemeinderat? Die Diplomarbeit stellt den Nutzen der Reform für den Gemeinderat dar.
Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt mit seinen typischen Folge- und Ausfallerscheinungen zunehmend zu Konfliktsituationen und Bürgerbeschwerden. Viele Gemeinden erließen im Kampf gegen Gewaltdelikte, Ruhestörungen und anderen Sicherheitsstörungen Alkoholkonsumverbote auf Grundlage von Polizeiverordnungen, deren Rechtmäßigkeit in Literatur und Rechtsprechung jedoch heftig umstritten ist. Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und wissenschaftlicher Erkenntnisse soll die Arbeit darlegen, bei welchen materiellen Voraussetzungen und innerhalb welcher rechtlicher Schranken sich die Gemeinden des Werkzeugs der polizeilichen Alkoholverbotsverordnung bedienen dürfen.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem Sinn der Bürokratie. Sie geht dabei auf das Wesen, die Wachstumsursache, die Kritik und die Abbaumöglichkeiten der Bürokratie ein. Im Zentrum stehen folgende Fragen: Brauchen wir Bürokratie? Welche Möglichkeiten zur Entbürokratisierung gibt es für die öffentliche Verwaltung? Welche Interpendenz besteht zwischen Freiheit und Ordnung und was hat Bürokratie damit zu tun?
Ein Leben ohne Staatsangehörigkeit - die privatrechtliche Stellung von Staatenlosen in Deutschland
(2023)
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit den privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der Staatenlosigkeit in Deutschland. In diesem Kontext sollen insbesondere auftretende Schwierigkeiten identifiziert und dargelegt werden. Diesem vorangestellt werden grundlegende Definitionen, Rechtsgrundlagen und weitere Aspekte, die für das Verständnis essenziell sind, erläutert.
Aktuell „veröden“ viele Innenstädte regelrecht und in den Zentren vieler Kommunen sind immer häufiger Leerstände zu beobachten. Gleichzeitig entstehen großflächige Einzelhandelsgeschäfte „auf der grünen Wiese“ , was immer wieder mit Geschäftsaufgaben oder dem Weggang kleinerer Geschäfte aus dem Zentrum einhergeht. Diese Arbeit soll einen Überblick über einige der baurechtlichen Möglichkeiten geben, wie diesen Problemen in der kommunalen Praxis begegnet wird und was es zu beachten gilt. Dabei geht es nicht um die Möglichkeiten der Raumordnung auf Landes-, Bundes- oder Europaebene, vielmehr wird erörtert, welche Möglich-keiten die jeweilige Kommune auf Grundlage des Baurechts direkt vor Ort hat und (relativ) selbstständig durchsetzen kann. Neben den „einfacheren“ baurechtlichen Mitteln, wie Veränderungs-sperren oder der Zurückstellung von Baugesuchen, wird im Zentrum der Betrachtungen unter anderem das Thema Sortimentsbeschränkungen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur städtebaulichen Steuerung stehen. Dabei wird untersucht, ob und inwiefern Sortimentsbeschränkungen zur Steuerung des Einzelhandels im Gemeindegebiet überhaupt geeignet sind, welches die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen dieses Instruments sind und was es bei der Anwendung in der Praxis zu beachten gilt. Zudem soll geklärt werden, ob die Mittel der Bauleitplanung zum Schutz und Erhalt der Innenstadt ausreichend sind, oder ob Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers besteht.
Gegenstand dieser Arbeit ist die erstmalige Erhebung der Kundenzufriedenheit im „Virtuellen Amt“ der Stadt Wien. Neben einem kurzen Abriss themenrelevanter Grundlagen, wie New Public Management und E-Government, erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Konstrukt der Kundenzufriedenheit. Darauf folgend wird das „Virtuelle Amt“ der Stadt Wien und seine Entwicklung vorgestellt. Abschließend wird auf die empirische Erhebung der Kundenzufriedenheit eingegangen und eine Analyse der Befragung durchgeführt.
Gegenstand dieser Arbeit ist die erstmalige Erhebung der Kundenzufriedenheit im „Virtuellen Amt“ der Stadt Wien. Neben einem kurzen Abriss themenrelevanter Grundlagen, wie New Public Management und E-Government, erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Konstrukt der Kundenzufriedenheit. Darauf folgend wird das „Virtuelle Amt“ der Stadt Wien und seine Entwicklung vorgestellt. Abschließend wird auf die empirische Erhebung der Kundenzufriedenheit eingegangen und eine Analyse der Befragung durchgeführt.
Die vorliegende Arbeit richtet sich primär an kommunale Entscheidungsträger und Verwaltungsmitarbeiter, die aus der Umsetzung der rechtlich geforderten Maßnahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) einen zusätzlichen Nutzen für ihre Kommune erzielen möchten, indem elektronische Bürgerbeteiligung als weiteres Element des E-Government eingeführt wird. Die Diskussion über elektronische Bürgerbeteiligung findet meist auf sehr allgemeinem Niveau statt: Kommunen sollten sich aufgrund der Forderung der Bürger nach mehr Transparenz und Beteiligung öffnen und eine Kultur der Partizipation schaffen. In dieser Diskussion finden sich jedoch kaum Ansatzpunkte für die alltägliche administrative Arbeit der Kommunen. In diesem Sinne beschäftigt sich vorliegende Arbeit vor dem Hintergrund der Vielzahl von Anforderungen an die Modernisierung des öffentlichen Sektors konkret mit Handlungsoptionen zur Erschließung neuer kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten mittels elektronischer Kommunikationsinstrumente im Zuge der Umsetzung der DLR. Die Arbeit soll bei den Abwägungen zur Einführung einer elektronischen Bürgerbeteiligungsplattform eine Entscheidungshilfe zu Gunsten einer nachhaltig angelegten Umsetzung dieses Projekts sein. Es soll untersucht werden, ob und inwieweit elektronische Bürgerbeteiligung, wie sie durch das Projekt VoicE auf europäischer Ebene erstmals zum Einsatz gekommen ist, zur Modernisierung der Kommunalverwaltung beitragen kann. Dazu wird mit der Erläuterung der Modernisierung durch die DLR zunächst der Anlass für die Einführung elektronischer Bürgerbeteiligung und die damit einhergehenden Herausforderungen dargestellt (Kapitel 2). Dabei liegt der Schwerpunkt auf E-Government und elektronischer Bürgerbeteiligung als einer Teilstruktur. Auf europäischer Ebene gibt es bereits erste Bestrebungen im Bereich elektronischer Bürgerbeteiligung (Kapitel 3), deren Tauglichkeit und Einsatzfähigkeit anhand des Projekts VoicE auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung kommunaler Spezifika überprüft werden soll (Kapitel 4). Die vorliegende Arbeit wird mit einem Gesamtergebnis (Kapitel 5) und einem Ausblick (Kapitel 6) auf künftige Entwicklungen in diesem Bereich enden.
Die vorliegende Arbeit richtet sich primär an kommunale Entscheidungsträger und Verwaltungsmitarbeiter, die aus der Umsetzung der rechtlich geforderten Maßnahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) einen zusätzlichen Nutzen für ihre Kommune erzielen möchten, indem elektronische Bürgerbeteiligung als weiteres Element des E-Government eingeführt wird. Die Diskussion über elektronische Bürgerbeteiligung findet meist auf sehr allgemeinem Niveau statt: Kommunen sollten sich aufgrund der Forderung der Bürger nach mehr Transparenz und Beteiligung öffnen und eine Kultur der Partizipation schaffen. In dieser Diskussion finden sich jedoch kaum Ansatzpunkte für die alltägliche administrative Arbeit der Kommunen. In diesem Sinne beschäftigt sich vorliegende Arbeit vor dem Hintergrund der Vielzahl von Anforderungen an die Modernisierung des öffentlichen Sektors konkret mit Handlungsoptionen zur Erschließung neuer kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten mittels elektronischer Kommunikationsinstrumente im Zuge der Umsetzung der DLR. Die Arbeit soll bei den Abwägungen zur Einführung einer elektronischen Bürgerbeteiligungsplattform eine Entscheidungshilfe zu Gunsten einer nachhaltig angelegten Umsetzung dieses Projekts sein. Es soll untersucht werden, ob und inwieweit elektronische Bürgerbeteiligung, wie sie durch das Projekt VoicE auf europäischer Ebene erstmals zum Einsatz gekommen ist, zur Modernisierung der Kommunalverwaltung beitragen kann. Dazu wird mit der Erläuterung der Modernisierung durch die DLR zunächst der Anlass für die Einführung elektronischer Bürgerbeteiligung und die damit einhergehenden Herausforderungen dargestellt (Kapitel 2). Dabei liegt der Schwerpunkt auf E-Government und elektronischer Bürgerbeteiligung als einer Teilstruktur. Auf europäischer Ebene gibt es bereits erste Bestrebungen im Bereich elektronischer Bürgerbeteiligung (Kapitel 3), deren Tauglichkeit und Einsatzfähigkeit anhand des Projekts VoicE auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung kommunaler Spezifika überprüft werden soll (Kapitel 4). Die vorliegende Arbeit wird mit einem Gesamtergebnis (Kapitel 5) und einem Ausblick (Kapitel 6) auf künftige Entwicklungen in diesem Bereich enden.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beamten und Beschäftigten des Regierungspräsidiums Stuttgart des Jahres 2008. Anhand einer Statistik wurden die Werte ermittelt und erstmals detailliert ausgewertet. Die Fehlzeitenquote beträgt 5,9 %, der Median liegt bei 6 Arbeitstagen. Nach Klärung der Ausgangslage und Festlegung der Ziele werden zunächst verschiedene Begrifflichkeiten voneinander abgegrenzt. Es folgt eine Darstellung der Einflussgrößen auf Fehlzeiten. Danach wird auf die Vergleichbarkeit von Fehlzeitenstatistiken näher eingegangen. Eine ausführliche Darstellung der Erhebungsmethoden, einschließlich einer datenschutzrechtlichen Betrachtung und ein Blick auf die Organisations- und Personalstruktur des Regierungspräsidiums folgen. Im Rahmen dieser Arbeit wird überprüft, wie die Fehlzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart verteilt sind und ob es Zusammenhänge zwischen dem Alter, dem Geschlecht, der Schwerbehinderung, den Entlohnungsbedingungen, der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Anzahl der Fehlzeiten gibt. Dafür werden sechs Hypothesen aufgestellt. Dabei können die Alternativhypothesen bestätigt werden. Die anschließende Diskussion rundet die Arbeit ab.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beamten und Beschäftigten des Regierungspräsidiums Stuttgart des Jahres 2008. Anhand einer Statistik wurden die Werte ermittelt und erstmals detailliert ausgewertet. Die Fehlzeitenquote beträgt 5,9 %, der Median liegt bei 6 Arbeitstagen. Nach Klärung der Ausgangslage und Festlegung der Ziele werden zunächst verschiedene Begrifflichkeiten voneinander abgegrenzt. Es folgt eine Darstellung der Einflussgrößen auf Fehlzeiten. Danach wird auf die Vergleichbarkeit von Fehlzeitenstatistiken näher eingegangen. Eine ausführliche Darstellung der Erhebungsmethoden, einschließlich einer datenschutzrechtlichen Betrachtung und ein Blick auf die Organisations- und Personalstruktur des Regierungspräsidiums folgen. Im Rahmen dieser Arbeit wird überprüft, wie die Fehlzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart verteilt sind und ob es Zusammenhänge zwischen dem Alter, dem Geschlecht, der Schwerbehinderung, den Entlohnungsbedingungen, der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Anzahl der Fehlzeiten gibt. Dafür werden sechs Hypothesen aufgestellt. Dabei können die Alternativhypothesen bestätigt werden. Die anschließende Diskussion rundet die Arbeit ab.
Das Phänomen der „Kettenduldung“ bleibt eine brandaktuelle ausländerrechtliche sowie politische Streitfrage und strapaziert Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Es bezeichnet das Dilemma, in dem sich ein ausreisepflichtiger Ausländer befindet, dessen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht beendet werden kann, der jedoch ebenso kein Bleiberecht besitzt. Mit der Einführung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung § 25b AufenthG am 01.08.2015 nimmt der Gesetzgeber erstmalig eine stichtags- und wesensunabhängige Lösung für nachhaltig integrierte Geduldete auf. Diese Arbeit behandelt, inwieweit § 25b in seiner rechtlichen Ausgestaltung und praktischen Umsetzung zu einer Abschaffung der Kettenduldungen beiträgt und die Koffermentalität beendet.
Die vorliegende Diplomarbeit versucht die Frage zu klären, ob es möglich ist, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, energetisch zu sanieren. Dazu werden, nach einer kurzen Einleitung, im zweiten Kapitel die denkmalrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Hierbei wird untersucht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Sache unter Denkmalschutz gestellt werden kann und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im dritten Kapitel wird die Energieeinsparverordnung 2009 mit Schwerpunkt Energieausweis beschrieben. Im vierten Kapitel wird auf einige Konfliktpunkte eingegangen, die sich im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz ergeben. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einbau neuer Fenster der Dämmung der Fassade, der Einbindung von erneubaren Energien und dem Bereich des Eigentums. Am Ende der Arbeit wir ein Fazit gezogen und die Eingangsfrage der Arbeit beantwortet.
Die vorliegende Diplomarbeit versucht die Frage zu klären, ob es möglich ist, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, energetisch zu sanieren. Dazu werden, nach einer kurzen Einleitung, im zweiten Kapitel die denkmalrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Hierbei wird untersucht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Sache unter Denkmalschutz gestellt werden kann und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im dritten Kapitel wird die Energieeinsparverordnung 2009 mit Schwerpunkt Energieausweis beschrieben. Im vierten Kapitel wird auf einige Konfliktpunkte eingegangen, die sich im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz ergeben. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einbau neuer Fenster der Dämmung der Fassade, der Einbindung von erneubaren Energien und dem Bereich des Eigentums. Am Ende der Arbeit wir ein Fazit gezogen und die Eingangsfrage der Arbeit beantwortet.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
In der vorliegenden Arbeit wird zunächst das Transplantationsgesetz, sowie der Ablauf einer postmortalen Organspende vorgestellt. Daraufhin werden einige Klinikskandale zum Thema Organspende dargestellt, die in den letzten Jahren immer mehr Aufsehen erregt haben. Anschließend werden Lösungsansätze zur Erhöhung der Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung erörtert, die gleichzeitig den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden. Hier werden sowohl Ansätze aufgezeigt die bereits vorhanden sind, als auch weitere denkbare Möglichkeiten.
Die digitale Transformation der Gesellschaft hat längst die private Sphäre durchdrungen und stellt die Wirtschaft und den Staat vor neue Herausforderungen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des Kampfes um die besten Köpfe muss die Digitalisierung der Arbeitswelt genutzt werden, um den Arbeitsplatz der Zukunft attraktiv zu gestalten. Zum entscheidenden Erfolgsfaktor wird auch für Kommunen, dass sie die Chancen der digitalen Arbeitswelt ergreifen und die Risiken minimieren. Nur dann können sie weiterhin gute Dienstleistungen erbringen und die komplexen öffentlichen Diskurse moderieren. Diese Arbeit stellt den strategischen Prozess zur Gestaltung der digitalen Arbeitswelt am Beispiel des Landratsamtes Ostalbkreis dar.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Integration junger Menschen in Deutschland und gleichzeitig mit der Kernfrage, ob die Wahl des Studiengangs abhängig ist von der Herkunft der Studierenden. Hierzu wurde eine Umfrage an zwei Hochschulen durchgeführt.
Im Hinblick auf Studierende mit Migrationshintergrund wurde auch beleuchtet, warum in der öffentlichen Verwaltung in den folgenden Jahren mit einem Nachwuchskräftemangel zu rechnen sein wird und wie diesem entgegengewirkt werden kann. Die Hintergründe und die Einführung eines Konzepts zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung am Beispiel des Landratsamts Göppingen werden ebenfalls erläutert.
In dieser Arbeit werden die Bedarfe junger Erwachsener im Alter von 18 bis 29 Jahren an eine onkologische Rehabilitationsmaßnahme mit Hilfe einer empirischen Erhebung untersucht. Die erhobenen Bedarfe werden aufbereitet, dargestellt und mögliche Gestaltungsansätze einer bedarfsgerechten Maßnahme aufgezeigt und diskutiert.
Die vorliegende Bachelorarbeit behandelt die aktuelle und umfassende Problematik der Spielhallenansiedlung unter städtebaulichen Aspekten. Es wird die gesetzliche Zulässigkeit von Spielhallen in Kommunen aufbereitet sowie die planungsrechtlichen Instrumente, die einer Kommune für die Steuerung von Spielhallen zur Verfügung stehen, vorgestellt. Als Praxisbezug dient die Stadt Ludwigsburg, indem ihre derzeitige Situation aber auch ihr eigener Lösungsweg bewertet werden. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung Ludwigsburg wurde für die Bebauungspläne, die künftig die Ansiedlung von Spielhallen regeln sollen, ein Teil der textlichen Festsetzungen erarbeitet und ausformuliert.
Mit dieser Arbeit soll zunächst ein Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten erfolgen, sowie die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten aufgeführt und näherbetrachtet werden. Dazu gehören die Kennzeichnung und Registrierung von Heimtieren, als auch die Betrachtung des Heimtierausweises, weitere Bedingungen bei Grenzübertritt innerhalb EU-Staaten und der Zweck von Kennzeichnung und Registrierung. Es werden in diesem Zusammenhang die bedeutsamsten Problematiken beim Auffinden von entlaufenen oder verloren gegangenen Tieren erörtert. Zuletzt bleibt die Aufführung von Lösungsansätzen inklusive kritischer Beurteilung, sowie final ein Ausblick und Fazit festzustellen.
Der Haushalt ist ein Spiegelbild von Werthaltungen, Prioritäten und der Verteilungsstruktur in einer Gesellschaft sowie ein Ausdruck der Politik. Die Wirkung der in einen Haushaltsplan „gegossenen“ Verteilungspolitik trifft durch Einnahmen und Ausgaben unmittelbar und mittelbar die Bevölkerung. Investiert das Land in den Ausbau einer Autobahn oder fördert es den Ausbau von Kindertageseinrichtungen? Gender Budgeting (GB) bringt in die Wirkungsbetrachtung des Haushalts den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit ein und bietet verschiedene Instrumente, um die Gleichstellungswirkung zu untersuchen. Im Fokus steht die Frage: „Welche Auswirkung hat die jeweilige finanzpolitische Maßnahme auf die Gleichstellung der Geschlechter – verringert sie die Ungleichheit, vergrößert sie sie oder lässt sie sie unverändert?“
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB und die Kooperation zwischen Amtsvormündern und dem sozialen Dienst
(2011)
Diese Bachelorarbeit stellt die gesamte Abfolge von Geschehnissen bei Verdacht auf eine bereits eingetretene oder kurz bevorstehende Kindeswohlgefährdung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge, dem Ablauf des Gerichtsverfahrens selbst und schließlich der Bestellung eines Amtsvormunds durch das Gericht dar. Nach (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht, wird unter Einbeziehung aller Jugendämter in Baden-Württemberg in eine empirische Erhebung, die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Amtsvormündern im Jugendamt untersucht. Dabei wird analysiert, wie sich die Zusammenarbeit aktuell ausgestaltet und es werden Schnittstellen und Konfliktfelder zwischen den beiden Arbeitsbereichen aufgezeigt. Notwendige Änderungen mit einem Ausblick für die Praxis werden insbesondere im Hinblick auf das am 6. 7. 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts herausgearbeitet.
Diese Bachelorarbeit soll die Frage beantworten, in welchem Maße die sogenannten Bürgermeistermacher erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Bürgermeisterwahlkampf unterstützt haben. Außerdem wird der Beantwortung der Frage nachgegangen, ob ein erfolgsversprechender Bürgermeisterwahlkampf heutzutage überhaupt noch ohne professionelle Unterstützung zu bewältigen ist. Hierzu wurde eine Umfrage unter neugewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durchgeführt.
Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.