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Die vorliegende Thesis vergleicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen und privaten Sektor. Dabei wird die Notwendigkeit der Familienfreundlichkeit aufgrund des Fachkräftemangels dargestellt. Die Vereinbarkeitskriterien wurden in den jeweiligen Sektoren mit einer empirischen Forschung untersucht.
Nachhaltiger Kaffeeanbau - Soziale und ökologische Herausforderungen am Beispiel von Äthiopien
(2023)
Die Arbeit befasst sich mit dem Paradoxon des Kaffeesektors. Obwohl die Beliebtheit des Getränks stetig zunimmt, herrscht in den Anbauländern eine Kaffee-Krise. Der Grund hierfür ist eine starke Ungleichverteilung innerhalb der Wertschöpfungskette. Anhand eines Projekts in Äthiopien und der Organisation Fairtrade werden die Ursache, sowie die sozialen und ökologischen Herausforderungen untersucht, vor welchen die anbauenden KleinbäuerInnen täglich stehen.
Ein Leben ohne Staatsangehörigkeit - die privatrechtliche Stellung von Staatenlosen in Deutschland
(2023)
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit den privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der Staatenlosigkeit in Deutschland. In diesem Kontext sollen insbesondere auftretende Schwierigkeiten identifiziert und dargelegt werden. Diesem vorangestellt werden grundlegende Definitionen, Rechtsgrundlagen und weitere Aspekte, die für das Verständnis essenziell sind, erläutert.
In der Fachliteratur sind die Werke zur Führungsrolle der Stellvertretung als eher unterrepräsentiert zu bezeichnen. Mit dem Einzug der Digitalisierung in die Landschaft der öffentlichen Verwaltung lässt sich ein Trend in Richtung neuer Arbeitsformen und Führungskultur verzeichnen. Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich mit den Grundsäulen der Stellvertretung und ihrem Führungsverständnis. Indessen wird untersucht, ob und in welcher Weise sich die Digitale Verwaltung auf diese besondere Führungsrolle auswirkt.
In der folgenden Bachelorarbeit soll die Partizipation und Teilhabe von Bosnier:innen in Baden-Württemberg. Hierfür wurden zehn Interviews mit bosnischen Migrant:innen erster Generation geführt. Ziel war es, die reale gesellschaftliche Beteiligung von Bosnier:innen, vor dem Hintergrund ihrer beschriebenen kulturellen Identität und verspürten Zugehörigkeitsgefühle, zu erfassen.
Eine Analyse der bestehenden Fehlerkultur und der Umgang mit Fehlern in der öffentlichen Verwaltung. Es wurde eine quantitative Befragung durchgeführt. Gleichzeitig wird durch die Verknüpfung von Fehler- und Resilienzforschung beleuchtet, ob die öffentliche Verwaltung robust und krisenfest (resilient) aufgestellt ist.
Mit dieser Arbeit soll zunächst ein Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten erfolgen, sowie die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten aufgeführt und näherbetrachtet werden. Dazu gehören die Kennzeichnung und Registrierung von Heimtieren, als auch die Betrachtung des Heimtierausweises, weitere Bedingungen bei Grenzübertritt innerhalb EU-Staaten und der Zweck von Kennzeichnung und Registrierung. Es werden in diesem Zusammenhang die bedeutsamsten Problematiken beim Auffinden von entlaufenen oder verloren gegangenen Tieren erörtert. Zuletzt bleibt die Aufführung von Lösungsansätzen inklusive kritischer Beurteilung, sowie final ein Ausblick und Fazit festzustellen.
Ziel der Arbeit ist die Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen (zu öffentlichen Bekanntmachungen) im Hinblick auf den digitalen Wandel sowie die Ermittlung der Anforderungen der Stadtgesellschaft der Stadt Marbach am Neckar, die hier als Beispielkommune dient. Zudem sollen Handlungsoptionen für die Stadt Marbach am Neckar dargelegt werden.
Schon bei der Erstellung des BGB wurde jahrelang diskutiert, ob Rechte im Grundbuch als Brief- oder als Buchrecht geführt werden. Man entschied sich letztlich für das Briefrecht. Es besteht die Möglichkeit, durch Zusatzvereinbarung den Brief auszuschließen; dieses Buchrecht ist seit Jahren üblich. Heute sind auch die Grundbücher digitalisiert, weshalb die Frage aufgeworfen ist, ob sich das BGB ggf. anpassen und die Situation von Brief- und Buchrecht umgekehren sollte?
In 2021/2022 a consortium of European universities delivered a scientific basis for a policy fighting fake news and hate speech with support of the Congress of Local and Regional Authorities of the Council of Europe, describing also the technical and legal basics of both phenomena. In this context a survey was performed with the delegates of the Congress and the book, which contained also the survey results, was presented to the Congress in its Spring Session 2022. In 2023 a broader survey was done in a selection of countries, which also returned 675 filled-in questionnaires from Romania. The part of the questionnaire dealing with possible remedies contained questions which remedies are considered technically and legally feasible by the participants.Confirming the results of the survey in 2021/2022 the results for Romania showed a severe lack of basic knowledge about how the internet works and its governance. In this paper we want to show the results for Romania in detail, discuss them and suggest possible training measures which seem necessary to make the local and regional politics and administration fit for the Digitalization.The analysis of data from other European countries showed that this phenomenon is not restricted to Romania but is widely recognizable all over Europe. It also confirms the results from the survey among the Congress delegates. Therefore, this paper may be based on the Romanian dataset, however it signifies a pan-European issue.The authors are grateful to Vice Dean Nicolae Urs (Babeș-Bolyai University Cluj-Napoca) and Catalin Vrabie (National University of Political Studies and Public Administration) for their support in spreading the survey among Romanian municipalities.
Die Medien haben gegen staatliche Stellen einen aus der Medienfreiheit resultierenden gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Erteilung von Auskünften. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO eine Geheimhaltungsvorschrift ist, die der Erteilung von Auskünften entgegensteht.
Drawing on an online survey of mayors from the German federal state of Baden-Wuerttemberg this article analyses (1) to what extent social media is used abusively at the municipal level, (2) how mayors react to hate speech and (3) whether the experience of such insulting comments and threats is correlated with their perception of social media as a tool for political communication. The analysis shows that hateful comments are part of the social media experience on the local level. 53.9% of the mayors have at least once experienced personal insults and hostilities on social media in their role as politicians. The majority of them (56.7%) ignored the hate speech without reaction. Significantly fewer reacted more actively: 29.8% responded to the insulting message, 5.4% blocked the hater, and 8.2% filed a judicial complaint. The statistical analysis shows that mayors who use social media in a more professional way are more likely to react to hate speech in such an active manner. Moreover, the experience of hate speech and particularly an active type of reacting are found to be positively related to mayors' perceptions of how useful they consider social media to be for political communication.
Die Wahl zum Europaparlament am 25.5.2014 zeigte in den verschiedenen Ländern neben der Haltung zur EU-Mitgliedschaft auch, wie zufrieden oder unzufrieden die Bürger mit der wirtschaftlichen Situation ihrer Länder und den Bemühungen der Politik, diese zu verbessern, sind. So hat zum Beispiel in Frankreich der Front National mit 25 % das beste Ergebnis aller Parteien erzielt. Die wirtschaftliche Situation der Länder hängt mit der Situation der im Land ansässigen Unternehmen eng zusammen - und deren Situation hängt neben anderen Standortfaktoren auch von der Besteuerung ab, der sie unterliegen.
61,5 % aller Zuwanderer nach Deutschland kommen aus anderen EU-Ländern (weitere 13,2 % aus dem übrigen Europa). Nach dem neuen Migrationsbericht der Bundesregierung ist die Zahl der Zuwanderer auf 1,23 Mio. Menschen gestiegen, laut Bundesinnenminister de Maizière sind die aktuellen Zahlen für 2014 ähnlich. Das liegt an der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, der wirtschaftlichen Misere in Südeuropa und einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen. Aufgenommen werden die Menschen vor allem von den westdeutschen Flächenländern Nordrhein-Westphalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Zuwanderung bremst den Bevölkerungsschwund in Deutschland. Dieser Aufsatz soll eine individualsteuerliche Analyse für die Situation von Zuwanderern aus Italien, Polen, Frankreich und Spanien bieten.
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie Schaffung von Transparenz sind aktuell Hauptthemen auf OECD, EU und nationaler Ebene. Am 19.7.2013 wurde ein Aktionsplan gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) bestehend aus 15 Punkten ausgearbeitet, zu dem am 5.10.2015 Abschlussberichte vorgelegt wurden. Anfang April 2016 gab die Veröffentlichung der “Panama Papers” einen weiteren Anstoß für einen nationalen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG). Der Beitrag soll einen aktuellen Überblick und eine Analyse nationaler Regeln sowie bilateraler und multilateraler Übereinkommen zu Amtshilfe und Informationsaustausch von Steuerbehörden und ihrem Rangverhältnis geben. Der Fokus liegt auf direkten Steuern.
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am 26.9.2017 an der Universität Sorbonne eine Rede zu der Frage gehalten, wie er sich die weitere Gestaltung der EU vorstellt. Der französische Staatschef schlug Deutschland eine noch engere Partnerschaft vor – es könne einen neuen Élyséevertrag zum 55. Jahrestag am 22.1.2018 geben. Dieser Vertrag war 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle geschlossen worden und ist der Grundpfeiler der deutsch-französischen Freundschaft. “Wir werden über alles reden”, kündigte Macron an. Er brachte komplett integrierte Märkte für Deutschland und Frankreich bis 2024 ins Spiel, mit gemeinsamen Rechtsvorschriften für Unternehmen. Macron beschwor den “Pioniergeist” der Achse Berlin-Paris und forderte: “Gehen wir an die Arbeit.” In Pariser Regierungskreisen hielt man den Zeitpunkt für die Erklärungen Macrons für günstig. Man wolle nicht abwarten, bis in Berlin ein Koalitionsvertrag unter Dach und Fach sei, hieß es. Denn dann sei es möglicherweise zu spät, die Europa-Debatte zu beeinflussen. Nach der Wahl in Deutschland öffne sich für Europa ein neues Kapitel, die Meinungsbildung müsse sofort beginnen, es sei keine Zeit zu verlieren, lautete das Credo im Élysée-Palast.
Die Visegrád-Gruppe (polnisch Grupa Wyszehradzka, tschechisch Visegrádská čtyřka, slowakisch Vyšehradská štvorka, ungarisch Visegrádi csoport), gelegentlich auch Visegrád-Staaten genannt und unter der Bezeichnung V4 bekannt, ist eine lose Kooperation der Regierungen der mitteleuropäischen Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn. Betrachtet werden soll im Teil II der Beitragsreihe die Investition in Ungarn aus der Sicht eines deutschen Unternehmens.
Der Klimawandel und das Artensterben stellen zwei globale Krisen dar, welche
Lebensräume von Menschen, Tier und Natur bedrohen. Zur Begegnung des Klima-
wandels sind nationale und internationale Verpflichtungen eingegangen worden,
um die Temperaturerhöhung auf unter 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die Umstel-
lung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien soll die Treibhausgasneutra-
lität entscheidend näherbringen. Die Thesis beschäftigt sich mit der Frage, ob ein
beschleunigter Ausbau der Windkraft erfolgreich gelingen kann und dabei Arten-
und Naturschutzbelange hinreichend berücksichtigt werden. Zur Analyse dienen
eine Literaturrecherche und eine qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring aus neun
Experteninterviews.
Weitere Faktoren mit entscheidender Rolle, Akzeptanz und Beteiligung sowie Flä-
chenplanung und das Genehmigungsverfahren, werden untersucht. Die Arbeit
kommt zu dem Ergebnis, dass ein naturverträglicher Ausbau der Windkraft im Rah-
men der Ausbauziele möglich ist.
In dieser wissenschaftlichen Arbeit wurde die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrspolitik an der Brennerautobahn
untersucht. Ziel der Arbeit war es, zunächst die Frage zu beantworten, inwieweit diese Zusammenarbeit dem Konzept der Multilevel Governance entspricht, um anschließend zu klären, wie es den Akteuren gelingt, ihre Interessen im Rahmen der Kooperation durchzusetzen. In diesem Sinne wurden exemplarisch zwei zentrale Entscheidungssituationen ausgewählt und nach Fritz W. Scharpf (2000) hinsichtlich ihrer situativen Rahmenbedingungen, Akteuren- und Akteurskonstellationen, der Entscheidungsarena und Interaktionsformen analysiert. Die Datengrundlage hierfür bildeten 6 qualitativen Experteninterviews. Die Arbeit unterstreicht die Bedeutung des Zusammenspiels mehrerer Ebenen in der Politikgestaltung und kann auf andere grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte übertragen werden.
In der Arbeit werden Hürden der grenzüberschreitenden Interoperabilität in der präklinischen Notfallversorgung aufgezeigt und konkrete Lösungsansätze entwickelt. Die Arbeit zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Interoperabilität zwischen den Notfallversorgungssystemen in Straßburg und Kehl zu verbessern.
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II. 5. Südafrika fort. Der erste Beitrag ist in BB 2013, 1431 (Heft 24), der Beitrag zu Russland in BB 2013, 2269 (Heft 38), der Beitrag zu Indien in BB 2013, 2717 (Heft 45) und der Beitrag zu China in BB 2014, 347 (Heft 7) erschienen. Südafrika hat ein Wachstum von unter 3 %, die Regierung hat es durch hohe Lohnkosten, ein starres Arbeitsrecht und eine katastrophale Bildungspolitik versäumt, das Land für ausländische Investoren attraktiv zu machen (vgl. StZ v. 7.9.2013, 13). Der neue Präsident des Maschinenbauverbandes appelliert zwar, Afrika (konkret nennt er Kenia, Nigeria, Südafrika) nicht zu ignorieren, sieht die Länder aber noch länger als Ziele von Exporten (vgl. StZ v. 19.10.2013, 13).
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II 4. China fort. Der erste Beitrag ist in BB 2012, 1431 (Heft 24), der Beitrag zu Russland in BB 2013, 2269 (Heft 38), der Beitrag zu Indien in BB 2013, 2717 (Heft 45) erschienen. China war zuletzt vermehrt in der Presse wegen gedämpfter Wachstumsaussichten (vgl. u. a. Handelsblatt v. 22.7.2013, 1 "Ende der Euphorie"), allerdings sieht Chinas Ministerpräsident Li Keqiang 7 % Wachstum als Untergrenze (StZ v. 24.7.2013, 10). Deutsche Unternehmen investieren dennoch stark direkt in China (vgl. u. a. StZ v. 13.7.2013, 11 und v. 8.8.2013, 14). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht bei China Reformbemühungen dahingehend, dass versucht wird, die Abhängigkeit von Ausfuhren zu Gunsten der eigenen Binnenkonjunktur zu verringern (StZ v. 16.8.2013, 10). Inzwischen ist das 4-tägige Plenum-Treffen des 18. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei am 12.11.2013 zu Ende gegangen, in dessen Rahmen die Reformen für die nächsten zehn Jahre geplant wurden, auch steuerliche Reformen wurden angekündigt (siehe unten II. 4. b)). Das Programm 383 eines dem Kabinett unterstellten Think-Tanks, das Premier Li Keqiang in das Plenum einbrachte, zielt darauf ab, China in eine Konsum- und Dienstleistungswirtschaft umzubauen und den Privatsektor zu stärken (vgl. Spiegel v. 11.11.2013, 106).
Der erste Beitrag zu Brasilien ist in BB 2013, Heft 24 erschienen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Beitrags lag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses und die Zustimmung des Bundesrates zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG, in Veröffentlichungen auch "Jahressteuergesetz 2013 light" genannt) noch nicht vor. Der Bundesrat hat nunmehr am 7.6.2013 neben anderen Regelungen mit Hinblick auf hybride Finanzierungen (d. h. Qualifikation in einem Staat als Fremdkapital, im anderen als Eigenkapital) der Einführung eines Korrespondenzprinzips als Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Dividenden im Rahmen der Körperschaftsteuer (§ 8b KStG), des einkommensteuerlichen Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) und der Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) zugestimmt. Die Verschärfungen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 (bei abweichendem Wirtschaftsjahr für den Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsjahr endet, das nach dem 31.12.2013 begonnen hat). Die Verkündung des Gesetzes ist am 29.6.2013 erfolgt (BGBl. I 2013, 1809). Zu weiteren für den Aufsatz relevanten Änderungen durch das AmtshilfeRLUmsG s. II.2.d). Der hier vorliegende Beitrag widmet sich der Thematik im Hinblick auf Russland.
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II. 3. Indien fort. Der erste Beitrag zu Brasilien ist in BB 2013, Heft 24 erschienen, der Beitrag zu Russland in Heft 38. Indien erleidet einen massiven Abschwung, der sich in einer Stagnation der Industrie, Abbau von Arbeitsplätzen und hoher Inflation äußert (vgl. StZ v. 17.8.2013, 15). Das Wirtschaftswachstum betrug 2012 nur noch 5 % (vgl. StZ v. 25.7.2013, 7). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht wenig Reformbemühungen (vgl. StZ v. 16.8.2013, 10), der Wechselkurs der Rupie ist unter massivem Druck (vgl. StZ v. 7.9.2013, 13).
Investitionen in Schwellenländer haben für deutsche Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedener Länder in Europa selbst. Der Beitrag soll dazu dienen, die ertragsteuerlichen Folgen der Direktinvestition in die BRICS-Staaten aufzuzeigen.