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Die Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten- nunmehr gefestigte EuGH- Rechtsprechung?
(2007)
Die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzt die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes um ein Menschenrechtsregime auf europäischer Ebene. Dadurch werden die deutschen Rechtsanwender:innen in doppelter Hinsicht grundrechtlich gebunden. Diese doppelte Grundrechtsbindung bringt Spannungen mit sich, welche insbesondere bei konfligierenden Individualrechten in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen sichtbar werden. Besonders deutlich wurde dieser Konflikt im Fall Caroline von Hannover gegen Deutschland. Die vorliegende Masterthesis setzt sich anhand einer qualitativen Literatur- und Urteilsanalyse mit diesen Spannungsfeldern auseinander und untersucht dabei, wie sich EMRK und deutsche Grundrechte zueinander verhalten. Damit leistet sie einen Beitrag zu der Frage, wie sich dieses Verhältnis auf den Grundrechtsschutz in Deutschland auswirkt.
Warum konnte bislang keine politische Lösung im Konflikt um das Nordirland-Protokoll gefunden werden? Mit dem vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 entstanden viele Fragen, die allesamt einer Lösung bedurften. Besondere Herausforderungen ergaben sich aus der gewünschten „vollkommenen“ Souveränität und Unabhängigkeit des Vereinigten Königreichs von der EU, der Frage nach der zukünftigen Beziehung zwischen beiden Parteien sowie die anhaltenden Versuche der Lösungsfindung beim Nordirland-Protokoll-Konflikt. Die beteiligten Akteure handelten gemäß ihrer eigenen Präferenzen und bewirkten damit unterschiedliche Ergebnisse. Auffällig waren dabei die Rollen von Premierminister:in Theresa May und Boris Johnson sowie die von EU-Verhandlungsführer Michel Barnier.
Abkömmlinge, Anteilsbewertung, Anzeigepflicht, Bedarfsbewertung, Bilanzänderung, Bereicherungsprinzip, Berücksichtigung früherer Erwerbe (§ 14 ErbStG), Besonderer Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), Bewertung von Wirtschaftsgütern, Bewertungsgesetz - Ergänzung: „gesonderte Feststellungen (ErbSt)“, Ehegattentestament (gegenseitige Einsetzung, § 2269 BGB), Eigene Anteile, Erbbaurecht (§§ 192 - 194 BewG), Erbe, Erbengemeinschaft, Erbfallverbindlichkeit, Erbfolge, Erbschaftsausschlagung, Erbschaftsteuer, Erbvertrag, Erbverzicht, Forderungen, Formmangel, Freie Berufe (ErbSt, Bewertung), Gesellschafterdarlehen, Gesellschafternachfolge, Gesellschafterwechsel (EStG), Grunderwerbsteuer, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Gütergemeinschaft, Investitionsabzugsbetrag, Jahresversteuerung bei der ErbSt, Pensionsrückstellung, Pflichtteil, Realteilung, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Rücklage für Reinvestitionen, Rückstellungen, Schenkung, Steuerpflichtiger Erwerb (Bewertung), Tarifentlastung (§ 19a ErbStG), verdeckte Einlagen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften, Verschonung des Unternehmensvermögens (ErbSt), Vor- und Nacherbschaft (§ 6 ErbStG), Wertermittlung (§ 10 ErbStG), Zugewinngemeinschaft (§ 5 ErbStG)
Kommentierung von 48 steuerrechtlichen Fachbegriffen (insgesamt rd. 450 Seiten) mit aktueller Rechtsprechung und aktuellen Anwendungshinweisen der Finanzverwaltung, Beispielen und Praxishinweisen, jährliche Aktualisierung.
Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Kern des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes ist, verpflichtet der Bund die Länder erstmals, einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Die Neuregelung bedeutet einen Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen Planungsrecht, das durch die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und mögliche Ausschlusswirkung durch kommunale Konzentrationszonen gekennzeichnet war. Der weitere Ausbau der Windenergie wird nicht nur von der Flächenverfügbarkeit und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, sondern auch anderen Faktoren wie weiteren genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen abhängen.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz – Assistenz oder Konkurrenz in der Finanzverwaltung von morgen?
(2023)
Robert Müller und Christoph Schmidt widmen sich in ihrer Kurzstudie der Frage, ob und inwieweit die Besteuerung in Zukunft durch die Finanzverwaltung proaktiv und weitgehend interaktionslos durchgeführt werden kann. Dabei analysieren sie das gegenwärtige Besteuerungsverfahren, werten die Literatur zur digitalen Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens umfassend aus und untersuchen die Vor- und Nachteile eines digitalisierten Besteuerungsverfahrens in anderen Ländern. Insbesondere dieser Blick auf ausländische Verfahren macht deutlich, dass auch in Deutschland noch ein erhebliches Potential zur Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens mit Hilfe der modernen Datenverarbeitung möglich ist.
Den wesentlichen Teil ihrer Studie bilden Lösungsansätze für eine proaktive Veranlagung im Bereich der direkten Besteuerung und im Bereich der Mehrwertsteuer. Dabei werden im Bereich der direkten Besteuerung die E-Bilanz, die Arbeitnehmereinkünfte und die Alterseinkünfte in den Blick genommen. Im Bereich der Mehrwertsteuer stehen die verschiedenen Modelle in europäischen Mitgliedstaaten und die Vereinheitlichung auf europäischer Ebene im Mittelpunkt der Untersuchung.
Die Autoren zeigen auf, wie sich die Besteuerung in Zukunft weiterentwickeln könnte. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sie nicht in den eingefahrenen Bahnen des bisherigen Besteuerungsverfahrens lediglich kleinere digitale Anpassungen diskutieren, sondern unter Berücksichtigung ausländischer Beispiele neue und kreative Ideen entwickeln, wie sich das Potential der Digitalisierung im Steuerrecht ausschöpfen lässt. Ziel ist eine weitgehend interaktionslose Besteuerung auf der Grundlage einer medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Automation, die aber auch die Chance zu mehr und intensiverem menschlichen Kontakt bieten soll.
Vermögenswirksame Leistungen
(2023)
Themenbereich Handelsrecht
(2023)
Für eine erfolgreiche Digitalisierung des öffentlichen Sektors müssen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich die Digitalisierung auf die Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auswirkt. Der offensichtliche Mangel an empirischen Daten und Modelltests ist teilweise auf unzureichende integrative konzeptionelle Modelle und Messgrößen zurückzuführen.
Ein kürzlich vorgeschlagenes fünfdimensionales Modell, das den Grad der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen beschreibt (Kaesmayr, Schorn & Steidle 2021), stellt den Ausgangspunkt für den vorliegenden Beitrag dar. Zur Ermöglichung der tatsächlichen Messung erfolgt hier die Darstellung der Entwicklung und Validierung eines entsprechenden Fragebogens. Die Entwicklung umfasst die Itemformulierung durch Spezifi zierung von Attributen, Ratern und Objekten der zugrunde liegenden Konstrukte sowie die Bildung von Indizes mittels einer neu entwickelten Methode zur Kontrastgewichtung. Die Validierung umfasst Komponentenanalysen sowie konfirmatorische Faktorenanalysen auf Basis der Daten von 519 Verwaltungsbeschäftigten. Der Fragebogen ermöglicht die Beschreibung und Bewertung des Digitalisierungsgrads von Verwaltungsarbeit und Verwaltungsverfahren sowie die Evaluation von Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Fallbearbeitung. Darüber hinaus ermöglicht er die Erforschung von Bedingungen und Konsequenzen und damit die Ableitung von Ansatzpunkten für einen erfolgreichen digitalen Wandel. Hierzu bedarf es allerdings noch weiterer Forschung zur Überprüfung der prädiktivenn Validität und des praktischen Nutzens.
Migration und Heimat – Überlegungen zur mobilisierten Lebensführung in der modernen Gesellschaft
(2023)
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich auf den Weg gemacht – zu mehr inklusiver Teilhabe am und im Arbeitsleben. Dieser Artikel beleuchtet die grundsätzliche Bedeutung der Korrelation von Arbeit und Leben und definiert die grundlegenden Begrifflichkeiten von Behinderung, um zur empirischen Erforschung einer inklusiven Arbeitgeberin überzuleiten. Es zeigt sich: Inklusive Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst – das geht!