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In diesem Artikel wird das Ergebnis einer Studie aufgearbeitet, die ergab, dass Behörden trotz ihrer Bemühungen, bürgerfreundlicher zu werden, ihre Ziele nicht erreichen können, solange sie auf Effizienz und Rechtskonformität konzentriert bleiben. Denn dadurch erkennen sie die Transparenzprobleme, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner heute konfrontiert sind, nicht. Diese sind u.a. Informations-, Geschäftsprozess-, Kosten-, Gesetzesintransparenz etc. Der Artikel benennt diese, um die Grundlage für deren Bewältigung zu legen und eine klare Strategie zu ermöglichen, die den Zweck und den Umfang einer Dienstleistung verdeutlicht und ein Datenintegrationskonzept, das über alle Dienstleistungskanäle reicht, ermöglicht.
Based on the mandate of political representatives and public administration to work in the public interest and to fulfil the legal requirements, it is surprising that the offer of public e-services is making slow progress. Based on this mandate, both the digitisation of the administration and the digitalisation of its services should develop more proactively since it can be observed that citizens readily accept private-sector digital offerings. This observation raises the question of whether politics and public administration accommodate citizens’ preferences by giving low priority to digitisation and digitalisation, or not. By answering this question this paper provides insight into the thinking of citizens and gives politicians, as well as public administration, an idea about their expectations and their idea of Public Value Creation when it comes to digital public services
Arbeit mit virtuellen Teams
(2004)
Die deutschsprachige Literatur zu e-Democracy und generell zu Wahlen kennt Wahlbetrug und insbesondere organisierten Wahlbetrug nur aus anderen Kontinenten; in Kontinentaleuropa sind es in der Eigenwahrnehmung stets Einzelfälle, bspw. der Bürgermeister aus Unterrabnitz-Schwendgraben, der bei den letzten burgenländischen Landtagswahlen bundesweite Bekanntheit erreichte. Im UK hingegen gibt es seit über 10 Jahren eine Häufung von derartigen Fällen, meist innerhalb geschlossener Gemeinden, die auch zu einer entsprechenden Rechtsprechung, Polizeimaßnahmen und einer adäquaten wissenschaftlichen Aufarbeitung führte. In den letzten Wochen wurde der Fall einer – noch nicht strafrechtlich verurteilten – Lokalpolitikerin bekannt, der dazu führte, dass die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl in Geiselhöring vom 16. März 2014 für ungültig erklärt wurde und nun im Februar 2015 wiederholt wird. Organisierter Wahlbetrug passt nicht zum Selbstbild von Österreich und Deutschland – es ist an der Zeit, einzusehen, dass Distanzwahlverfahren generell dieses Problem in sich tragen. Beim e-Voting ist es bekannt und wird diskutiert, bei der Briefwahl bislang nicht. Die hier aufgezeigten Mechanismen, insbesondere die im Fall Geiselhöring angewandten, haben unmittelbare Auswirkung auf unsere etablierten und für sicher angesehenen Briefwahlverfahren. Der Beitrag analysiert die tw. bereits bekannten Schwächen der Briefwahl und anderer Distanzwahlverfahren und belegt die mögliche Wirkung von organisiertem Wahlbetrug. Lösungsansätze werden aufgezeigt.