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Meine Bachelorthesis thematisiert die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene neueste
Finanzreform im deutschen Gesundheitswesen, das GKV-FQWG. Hierbei stellt sich
die Frage, ob diese wie durch die Gesetzgebung angekündigt Verbesserungen in
den Bereichen Wettbewerb, Solidarität sowie Nachhaltigkeit bringt. Es wird
festgestellt, ob das GKV-FQWG dauerhaft die durch den demografischen Wandel
bedingten Finanzierungsengpässe der GKV lösen kann.
Die vorliegende Arbeit wirft einen Blick auf den Stand der Elektromobilität und deren Förderung in Baden-Württemberg. Neben Zahlen und Statistiken wird auch die Wahrnehmung der Elektromobilität in der Bevölkerung dargestellt. Gleichzeitig beurteilt die Arbeit die Zielsetzungen und Vorgaben der Politik im Hinblick auf Nutzen und Wirkung.
Einst als sog. sanfte Technologie angesehen, polarisiert die Windenergie heutzutage stark. Ziel dieser Arbeit ist es daher, dem Lesern einen Überblick über die positiven wie negativen Auswirkungen der Energieform zu vermitteln, die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bau und die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) verständlich zu erläutern sowie Steuerungsmöglichkeiten zum konzentrierten Ausbau der WEA aufzuzeigen.
Die Pflegezusatzversicherung
(2011)
Es wird erläutert, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt und warum es sinnvoll ist, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Außerdem werden die drei Versicherungsformen Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung näher beleuchtet und verglichen. Es wird ein kurzer Ausblick auf die geplante Pflegereform 2011 gegeben.
In dieser Bachelorarbeit geht es um den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt für die betriebliche Altersvorsorge um, hat der Arbeitgeber dadurch eine Sozialabgabenersparnis. Das beitragspflichtige Bruttoentgelt mindert sich um den Betrag, der umgewandelt wird. Diese Ersparnis kann der Arbeitgeber nun vollständig oder nur teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben, indem er ihm einen arbeitgeber-finanzierten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gibt. Durch diesen Zuschuss entstehen zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Auf der Arbeitnehmerseite handelt es sich hauptsächlich um betriebswirtschaftliche, personal-politische und soziale Vorteile. Der Arbeitnehmer wird durch diesen Zuschuss auf die betriebliche Altersvorsorge aufmerksam und schließt häufiger eine solche ab, was wichtig ist um Altersarmut zu vermeiden. Er erzielt durch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, durch den Arbeitgeberzuschuss und durch die Zinsen und Zinseszinsen eine unvergleichbar hohe Rendite. Außerdem treffen die Vorteile des Arbeitgebers auch für ihn zu, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Arbeitsklima, Motivation u.a. verbessert wird. Schließlich gibt es noch verschiedene Sonderformen des Arbeitgeber-zuschusses, von denen hier zwei der gängigsten Sonderformen vorgestellt werden. Der Arbeitgeber kann statt vermögenswirksamen Leistungen eine betriebliche Altersvorsorge gewähren oder statt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge gewähren. Dadurch spart er auch Sozialabgaben, die er dem Arbeitnehmer als Zuschuss geben kann.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
In der Bachelorarbeit zum Thema „Pflege-Transparenzvereinbarung stationär – Beitrag zur Qualitätssteigerung?“ wird zunächst erläutert, wie sich das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege in den USA, Kanada und Deutschland entwickelt hat. Anschließend wird der Aufbau der Pflege-Transparenzvereinbarung und des Transparenzberichtes erklärt. Nachdem der Optimierungsbedarf bezüglich der Pflege-Transparenzvereinbarung aus wissenschaftlicher Sicht erläutert worden ist, erfolgt die Auswertung der zu diesem Thema durchgeführten Bewohner- und Mitarbeiterumfragen. Der Zusammenfassung der politischen Entwicklung folgt eine abschließende Betrachtung.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.