Das Berliner Modell ist ein Kostensenkungsmodell der Räumungsvollstreckung. Der Vermieter beauftragt der Gerichtsvollzieher lediglich eine Teilräumung vorzunehmen. Der Vermieter macht sein Pfandrecht geltend und räumt die Mietsache selbständig.
Das Berliner Modell ist ein Kostensenkungsmodell der Räumungsvollstreckung. Der Vermieter beauftragt der Gerichtsvollzieher lediglich eine Teilräumung vorzunehmen. Der Vermieter macht sein Pfandrecht geltend und räumt die Mietsache selbständig.