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Als König Geysa II. (1141-1162) Deutsche als „getreue Gäste“ ins Land „jenseits der Wälder“ zum „Schutz der Krone“ gerufen hatte, begann die 850-jährige Ge-schichte der Siebenbürger Sachsen. Die Einwanderer können als die ersten euro-päischen Gastarbeiter bezeichnet werden. Jedenfalls blieben sie über die Jahrhun-derte und entwickelten eine eigene Kultur, die sie über 850 Jahre gegen zahllose Widrigkeiten bewahren konnten. Dort in der Fremde, im heutigen Siebenbürgen (zu Rumänien gehörend), vollbrachten die Siebenbürger Sachsen als „Entwick-lungshelfer“ großartige Leistungen. Sie rückten als Minderheit, gestärkt durch den christlichen Glauben, fest zusammen und entwickelten ein starkes soziales Netz-werk. Die „Saxones“ machten das Land urbar und bildeten Lebensformen aus, die ihren Wünschen entsprachen. Ihre Formen öffentlicher Verständigung, ihre ethni-sche Selbstorganisation und ihre stark werteorientierte Lebensweise lassen sich als vordemokratisch qualifizieren. Die Siebenbürger Sachsen sind Menschen, die die Freiheit liebten, diese behalten und ausbauen wollten. Siebenbürgen schottete sich als Minderheit nicht von seinem Umfeld ab, seine Kaufleute vermittelten über Jahrhunderte zwischen Okzident und Orient. Letztendlich zerstörten 45 Jahre kommunistische Herrschaft das Deutschtum in Rumänien. Obwohl die Sieben-bürger Sachsen nach Jahrhunderten in Etappen Siebenbürgen verließen, um als Deutsche unter Deutschen zu leben, sind sie nicht unsichtbar, sie bleiben als Gruppe identifizierbar. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Siebenbürger Sach-sen lebt in der neuen Heimat, der Bundesrepublik Deutschland als Mutterland, weiter. Um die Volksgruppe der Siebenbürger Sachsen in der Bundesrepublik Deutsch-land als Beispiel für gelungene Aussiedlerintegration darzustellen, müssen zu-nächst die informativen Aspekte beleuchtet werden: Woher kommen die Sieben-bürger Sachsen? Wer sind die Siebenbürger Sachsen? Um die Siebenbürger Sach-sen besser kennen zu lernen und ihre Beweggründe für die Emigration nach Deutschland nachzuvollziehen, ist es zwingend notwendig, deren chronologische (Entstehungs-) Geschichte zu erfassen. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf die drei großen Auswanderungswellen der Siebenbürger Sachsen in die Bundes-republik Deutschland und deren Ursachen zu legen. Denn erst wenn die Ursachen der Emigration verdeutlicht werden, kann die Aufnahmegesellschaft der Bundes-republik Deutschland das Verständnis für die Immigration der Siebenbürger Sach-sen entwickeln. Inwieweit die Aufnahmegesellschaft als Volk gewillt ist, die Sie-benbürger Sachsen in ihre Sphären aufzunehmen, verdeutlicht besonders die (Spät-) Aussiedler- sowie die Integrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Doch Integration ist ein permanenter und wechselseitiger Prozess zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Migranten. Deshalb stellt Integration auch an die Migranten die Anforderung, integrationswillig und integrationsaktiv zu werden, diesen Zustand beizubehalten und ständig weiterzuentwickeln. Dass die Sieben-bürger Sachsen ein hervorragendes Beispiel für gelungene Integration darstellen, muss anhand zutreffender Indikatoren der gelungenen Integration untersucht und dargestellt werden. Dazu muss zunächst die Frage geklärt werden, was denn nun eigentlich unter gelungener Integration zu verstehen ist. Durch die empirische Erhebung mittels eines voll standardisierten Fragebogens, der zur Durchführung eines Interviews vorgenommen wird, kann anhand der relevanten Indikatoren der tatsächliche Grad der Integration der Siebenbürger Sachsen in Deutschland fest-gestellt werden. Im Folgenden handelt es sich jedoch nicht um eine representative Stichprobe, da lediglich 11 Personen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und mündlich befragt werden. Der Fragebogen wird so konzipiert, dass er nicht über-laden und damit demotivierend auf die zu interviewenden Personen wirkt. Die einzelnen Fragen werden recht einfach formuliert, damit jedermann, unabhängig vom Bildungsgrad, die Fragen leicht zu verstehen vermag. Die Intensität der In-tegration der Siebenbürger Sachsen wird durch die Korrelation der Komponente „Indikatoren gelungener Integration“ mit der Komponente „skaliertes Ergebnis jedes einzelnen Indikators durch Befragung der Siebenbürger Sachsen“ messbar gemacht. Der Soll-Zustand wird dabei mit dem Ist-Zustand in Relation gebracht und die jeweiligen Ergebnisse des mündlichen Interviews direkt an zutreffender Stelle in den Text eingebracht. Denn nur das, was messbar ist, kann auch bewertet werden.
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Waffenrechtes, mit Augenmerk auf das Waffengesetz, im Laufe der letzten Jahre. Der Schwerpunkt liegt auf der neuen Erbwaffenregelung und dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen, normiert im Zuge der Gesetzesänderung des Jahres 2008. Der Veranschaulichung beider Thematiken dient jeweils ein praxisorientierter Fall.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Diplomarbeit geht nach einer kurzen Einführung in das Arbeitsrecht auf die kontroversen Interessen, Ziele und Bedürfnisse der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer ein. Daraufhin wird das daraus entstehende Spannungsfeld mit politischem Hintergrund erläutert. Schließlich beschreibt der dritte Teil ausgewählte Instrumente, die der Gesetzgeber zum Interessenausgleich statuiert hat.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Thematik, woher die katholische Kirche ihr Recht für ein eigenes Kirchenrechtssystem nimmt und wie deren Richtlinien in das moderne Bild eines Rechtsstaats passen. Hierbei wird das kircheigene Arbeitsvertragssystem im sog. „Dritten Weg“ untersucht und analysiert, ob sich dessen Entwicklung zugunsten oder zum Nachteil der kirchlichen Arbeitnehmer auswirkt. Zuletzt wird in einer näheren Betrachtung das Einstellungsverfahren sowie die Beschäftigung und Beendigungsgründe beim Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart untersucht und die Fragestellung diskutiert, welche Vorteile der kirchliche Tendenzbetrieb von seiner besonderen Fragestellung beim Einstellungsinterview hat und wie er mit konfessionslosen und nichtkatholischen Bewerbern und Mitarbeitern umgeht.
Die Diplom-Arbeit beschäftigt sich mit der Modernisierung der Gesamtverwaltung und speziell des Jugendamts. Die Veränderungen, die das Neue Steuerungsmodell mit sich bringt sind sehr weitgreifend und überschreiten alle bisher vorhandenen Reformgedanken. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Verwaltung kommt es im Bereich der Jugendhilfe zu speziellen Umsetzungs- und Anwendungsproblemen. Die Diplom-Arbeit zeigt schrittweise auf, aus welchen Elementen das Neue Steuerungsmodell besteht und welche speziellen Gegebenheiten in der sozialen Arbeit vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Schwerpunktmäßig wird das Element „outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktbeschreibungen“ näher betrachtet. Es wird erörtert, ob die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen, die sehr wirtschaftlich orientiert sind, dem pädagogischen Ansatz in der Jugendhilfe widersprechen könnten. Fortan wurde eine beispielhafte Produktbeschreibung für den Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften erstellt. Mittels einer Umfrage sind die aktuellen Einstellungen und Bemühungen zur bevorstehenden Einführung des Neuen Steuerungsmodells aller 48 Jugendämter in Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Erkenntnisse der Umfrage und die Ansätze des Neuen Steuerungsmodells, bzw. seine Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe, wurden einer kritischen Würdigung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das betriebswirtschaftlich orientierte Neue Steuerungsmodell nicht grundsätzlich in einer konfliktären Beziehung mit dem fachspezifischen Besonderheiten der Jugendhilfe steht und die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen durchaus einige Vorteile mit sich bringen kann.