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Ab dem 1. August 2013 haben bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen Kommunen die Zahl der Betreuungsplätze bis 2013 bedarfsgerecht ausbauen. Eine Möglichkeit dafür, wie Gemeinden die Zahl der Plätze erhöhen können, ist durch die Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen. Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, wie die Kommunen im Rems-Murr-Kreis diese besondere Form der Kindertagespflege sinnvoll fördern können.
Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.