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Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am 26.9.2017 an der Universität Sorbonne eine Rede zu der Frage gehalten, wie er sich die weitere Gestaltung der EU vorstellt. Der französische Staatschef schlug Deutschland eine noch engere Partnerschaft vor – es könne einen neuen Élyséevertrag zum 55. Jahrestag am 22.1.2018 geben. Dieser Vertrag war 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle geschlossen worden und ist der Grundpfeiler der deutsch-französischen Freundschaft. “Wir werden über alles reden”, kündigte Macron an. Er brachte komplett integrierte Märkte für Deutschland und Frankreich bis 2024 ins Spiel, mit gemeinsamen Rechtsvorschriften für Unternehmen. Macron beschwor den “Pioniergeist” der Achse Berlin-Paris und forderte: “Gehen wir an die Arbeit.” In Pariser Regierungskreisen hielt man den Zeitpunkt für die Erklärungen Macrons für günstig. Man wolle nicht abwarten, bis in Berlin ein Koalitionsvertrag unter Dach und Fach sei, hieß es. Denn dann sei es möglicherweise zu spät, die Europa-Debatte zu beeinflussen. Nach der Wahl in Deutschland öffne sich für Europa ein neues Kapitel, die Meinungsbildung müsse sofort beginnen, es sei keine Zeit zu verlieren, lautete das Credo im Élysée-Palast.
Die Visegrád-Gruppe (polnisch Grupa Wyszehradzka, tschechisch Visegrádská čtyřka, slowakisch Vyšehradská štvorka, ungarisch Visegrádi csoport), gelegentlich auch Visegrád-Staaten genannt und unter der Bezeichnung V4 bekannt, ist eine lose Kooperation der Regierungen der mitteleuropäischen Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn. Betrachtet werden soll im Teil II der Beitragsreihe die Investition in Ungarn aus der Sicht eines deutschen Unternehmens.
Die Fallbearbeitung ist für viele Jura-Neulinge eine harte Nuss. Da hilft nur eins: üben! Nach einer kurzen Einführung in die Fallbearbeitung mit vielen hilfreichen Tipps bietet Ihnen dieses Buch Übungsfälle zum Sachenrecht mit ausführlichen Lösungen zur Selbstkontrolle. Arbeiten Sie sich Schritt für Schritt vom Sachverhalt und der Fallfrage zur Lösungsskizze und zum Gutachten. Außerdem stellt Ihnen Peter Eisenbarth die relevanten Schemata vor, sodass Sie schnell einen Überblick über das Mobiliar- und Immobiliarrecht gewinnen.
Sachenrecht für Dummies
(2018)
Lehrbuch für das Recht an beweglichen Sachen und an Grundstücken.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? Warum setzt man im Alltag ein Gebäude mit Immobilie gleich, obwohl nach dem Gesetz das Grundstück (bebaut oder unbebaut) die Immobilie verkörpert? Wie wird das Eigentum übertragen? Wussten Sie, dass bewegliche und unbewegliche Sachen ähnliche, im Detail aber andere Rechtsstrukturen haben? Diese und viele andere Themen werden Ihnen von Michael Grau (Mobiliarsachenrecht) und Peter Eisenbarth (Immobiliarsachenrecht) verständlich erklärt. Anschauliche Beispiele und Grafiken bringen zusätzlich Leben in das Thema Sachenrecht.
Auch beim 3. Tax Slam gab es wieder viel zu lachen und es zeigte sich erneut, dass Steuern ein durchaus spannendes Thema sein können. Drei Studierende und zwei Dozierende traten in einem Vortragswettbewerb in zwei Kategorien gegeneinander an. Aufgabe war, ein steuerliches Thema interessant, humorvoll und verständlich in zehn Minuten zu präsentieren.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Oktober 2017, dass ein drittes Geschlecht im Personenstandsrecht eingetragen werden muss, entstand eine neue rechtliche Vorgabe, die den im Grundrecht verankerten Schutz der geschlechtlichen Identität und dem Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts gewährleisten muss. von einer Veranstaltung zu diesem Thema an der HVF berichtet dieser Artikel.
Schulpsychologie
(2018)