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Die Arbeitswelt befindet sich nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung und der demographischen Veränderungen im Wandel. Diese machen auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht Halt. Hier erfordern veränderte Ansprüche von Mitarbeitenden an ihre Tätigkeit, unattraktive Gehaltsbedingungen und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten ein Umdenken in der Art, wie Organisationen strukturiert sind. Der Bauhof Herrenberg geht diesen Wandel mit einer Transformation der Organisationsstruktur hin zu einer selbstorganisierten Einheit an. Mithilfe von Experteninterviews wird die Wirksamkeit dieser Umstrukturierung im Hinblick auf die damit verbundenen Zielvorstellungen anhand eines eigens hierfür entwickelten Modells evaluiert. Im Ergebnis werden Ansatzpunkte für eine Stabilisierung und Optimierung des Bauhofs Herrenberg aufgezeigt.
Coaching ist ein wirkungsvolles Format der individualisierten Personalförderung. Auch Lehrenden wird im Rahmen hochschuldidaktischer Weiterbildung diese Form der persönlichen Unterstützung angeboten – entweder beim Onboarding in Programmen für neuberufene Professorinnen und Professoren oder zur Weiterentwicklung ihrer Lehrkompetenz. Inhaltlich werden dabei immer sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Auch die Strukturen der jeweiligen Hochschule beeinflussen den Coaching-Prozess und machen ihn zu einer einzigartigen Begegnung. Ist es nicht dennoch möglich, Vergleiche zu ziehen bzw. Erkenntnisse daraus zu entwickeln, die wiederum wichtig sind zum Verständnis der Wirkungsweise des Lehrenden-Coachings? Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag nach. Anhand von Erfahrungen aus Prozessen im Coaching für Lehrende und Rückmeldungen von Lehrenden unterschiedlicher Hochschulen wurde ein Modell entwickelt, das als Grundlage zur Evaluation dienen kann.
Das europäische Sozialrecht als koordinierendes Europarecht muss in allen Mitgliedstaaten angewandt werden. Dabei gilt der Kerngedanke dem, dass die Mitgliedstaaten Vorgaben zu einer bestimmten sozialen Richtung bekommen. Durch diese geschaffene Systemstruktur finden zwar in der Regel sozialrechtliche Ziele ihren Weg. Der Weg ist allerdings durch die Bewältigung vieler Hürden gekennzeichnet und es stellt sich insbesondere für die in der Verantwortung stehenden Sozialleistungsträger die Frage, ob der Weg zum Ziel der Richtige ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine jüngere Rechtsprechung den Maßstab für die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern wesentlich abgesenkt. Für die vorgeschriebene ärztliche Einstellungsuntersuchung bedeutet dies, dass bei kritischen Fällen die Begründung einer ablehnenden Einstellungsentscheidung hohen Anforderungen unterliegt und bei fehlenden belastbaren wissenschaftlichen Grundlagen praktisch ausgeschlossen ist. Für Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber zudem neu geregelt, dass die ärztlichen Untersuchungen nicht mehr von den Gesundheitsämtern sondern von niedergelassenen oder anderen geeigneten Ärzten durchgeführt werden. Damit sind die Ernennungsbehörden vor zusätzliche Herausforderungen gestellt, die in dieser Master-Thesis durch eine Analyse der neuen Rechtslage und eine qualitativen Erhebung bei betroffenen Behörden untersucht werden.