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Der häufig vorgetragene Vorwurf einer vermeintlich unsozialen Europäischen Union basiert auf einer Verständnislücke, die entsteht, wenn die europäische Sozialpolitik aus nationaler Perspektive bewertet wird. Aufgrund der begrenzten sozialpolitischen Kompetenzen greift die Europäische Kommission auf die Kohäsions-politik als sozialpolitisches Instrument zurück. Deren Wirkung wird jedoch nur ge-sehen, wenn das Policy Mix-Modell Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales der Betrachtung zugrunde liegt. Diese Aspekte werden im Rahmen dieser Master-Thesis hauptsächlich mittels wissenschaftlicher Literaturrecherche bearbeitet. Damit sollen insbesondere Entscheidungsträger auf Landesebene und kommunale Praktiker für die sozialpolitische Wirkung der Kohäsionspolitik sensibilisiert und animiert werden, dies bei der Programmplanung zu berücksichtigen bzw. entsprechende Fördermittel zu akquirieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine jüngere Rechtsprechung den Maßstab für die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern wesentlich abgesenkt. Für die vorgeschriebene ärztliche Einstellungsuntersuchung bedeutet dies, dass bei kritischen Fällen die Begründung einer ablehnenden Einstellungsentscheidung hohen Anforderungen unterliegt und bei fehlenden belastbaren wissenschaftlichen Grundlagen praktisch ausgeschlossen ist. Für Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber zudem neu geregelt, dass die ärztlichen Untersuchungen nicht mehr von den Gesundheitsämtern sondern von niedergelassenen oder anderen geeigneten Ärzten durchgeführt werden. Damit sind die Ernennungsbehörden vor zusätzliche Herausforderungen gestellt, die in dieser Master-Thesis durch eine Analyse der neuen Rechtslage und eine qualitativen Erhebung bei betroffenen Behörden untersucht werden.
Das europäische Sozialrecht als koordinierendes Europarecht muss in allen Mitgliedstaaten angewandt werden. Dabei gilt der Kerngedanke dem, dass die Mitgliedstaaten Vorgaben zu einer bestimmten sozialen Richtung bekommen. Durch diese geschaffene Systemstruktur finden zwar in der Regel sozialrechtliche Ziele ihren Weg. Der Weg ist allerdings durch die Bewältigung vieler Hürden gekennzeichnet und es stellt sich insbesondere für die in der Verantwortung stehenden Sozialleistungsträger die Frage, ob der Weg zum Ziel der Richtige ist.
Die Akquise europäischer Fördermittel stellt eine zentrale Säule der kommunalen Europaarbeit dar. Zugleich stellt die Bewältigung der mit der Fördermittelakquise verbundenen Anforderungen die kommunale Verwaltung vor eine große Herausforderung. Die vorliegende Arbeit untersucht inwiefern Netzwerkarbeit ein probates Instrument darstellt, erfolgreich europäische Fördermittel zu akquirieren. Im Rahmen der theoretischen Abhandlung wird die Fördermittelakquise systematisch analysiert und bewertet. Damit einhergehend werden Formen der kommunalen Netzwerkarbeit abgeleitet und erläutert. Anhand einer Bestandsaufnahme des aktuellen Fördermittelabrufs sowie bestehenden Formen der kommunalen Netzwerkarbeit wird der Mehrwert vernetzten Arbeitens für die Akquise europäischer Fördermittel als Basis des Erfolgs konstatiert.
Jede Art von Handlung zieht auch Risiken mit sich, so auch im kommunalen Bereich. Eine systematische Betrachtung von Risiken durch ein Risikomanagement scheint aber hier nicht durchgeführt zu werden. Zwar sind Kommunen in Deutschland insolvenzunfähig, dennoch können Sie durch das Ignorieren von Risiken in ihrem Handeln stark eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein in der Privatwirtschaft etabliertes Risikomanagementsystem auf die spezifischen Anforderungen von Kommunen adaptierbar ist. Die vorliegende Arbeit geht dieser Frage nach und soll zudem einen Überblick über das Thema „kommunales Risikomanagementsystem“ und den derzeitigen Stand in Kommunen über 50.000 Einwohnern verschaffen.
Bedarfsgerechte Gestaltung von Einzelcoaching-Angeboten für Führungskräfte in Kommunalverwaltungen
(2018)
Der gegenwärtige gesellschaftliche und demografische Wandel erfordert auch in Kommunalverwaltungen ein immer höheres Maß an Flexibilität und Effizienz. Bei sich schnell verändernden Rahmenbedingungen ist eine fortlaufende Anpassung von Kompetenzen und Fähigkeiten, insbesondere bei den Führungskräften, unabdingbar. Klassische Fort- und Weiterbildungsangebote reichen dafür nicht mehr aus, weshalb (Einzel-)Coaching als individuelle und maßgeschneiderte Alternative zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Einzelcoaching-Angebote gestaltet werden müssen, damit sie von Führungskräften akzeptiert und nachgefragt werden. Auf Basis einer qualitativen und quantitativen Untersuchung durch leitfadengestützte Experteninterviews werden akzeptanz- und nachfragebeeinflussende Faktoren ermittelt. Aus den gewonnen Erkenntnissen werden Empfehlungen für die Gestaltung von Einzelcoaching-Angeboten abgeleitet.
Coaching ist seit langem Teil des überfachlichen Betreuungskonzeptes der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg im Master-Studiengang Public Management. Unklar ist, ob die dabei erworbenen Piloterfahrungen der ehemaligen und künftigen Absolventen dafür ausschlaggebend sind, dass sie sich als Promotoren von Coaching in ihren Verwaltungen einsetzen. Um dies zu klären, wurde in dieser Arbeit mittels Experteninterviews und deren qualitativer Inhaltsanalyse untersucht, ob, wie und warum ein solcher Promotoreneinsatz erfolgt.
Das Vergaberecht unterliegt einer Zweiteilung in die Bereiche ober- und unterhalb der Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien. Diese Zweiteilung zieht abweichende Regelungen in Bezug auf den Rechtsschutz nach sich, was für öffentliche Auftraggeber in der Praxis eine besondere Herausforderung darstellt. Diese Arbeit vergleicht daher die Rechtsschutzmöglichkeiten für Bieter ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Dabei werden die Voraussetzungen des Rechtsschutzanspruchs, der Rechtsweg und einzelne bieterschützende Vorschriften analysiert. Im Zuge des Vergleichs der Rechtsschutzmöglichkeiten wird auch erörtert, ob ein Ausbau der Effektivität des Primärrechtsschutzes im Unterschwellenbereich sinnvoll ist. Die Arbeit zeigt außerdem Risiken für öffentliche Auftraggeber und mögliche Lösungsansätze zur Risikominimierung auf.
Spätestens seit dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 mit 12 Toten und 56 Verletzten müssen Veranstalter und Behörden über Wege nachdenken, Veranstaltungen gegen diese neue Gefahr abzusichern. Die Ortspolizeibehörden fungieren hierbei als hauptverantwortliche Stellen für die polizeiliche Gefahrenabwehr. In der Arbeit wird aufgezeigt auf Basis welcher Ermächtigungsgrundlage die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg welche Maßnahmen ergreifen können oder müssen um Veranstaltungen sicher(er) zu machen und mit welchen Akteuren sie dabei interagieren. Der im Zuge dieser Arbeit entwickelte „Praxisleitfaden Veranstaltungssicherheit“ soll den Mitarbeitern der Ortspolizeibehörden den Umgang mit der Thematik zusätzlich erleichtern.
Die aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt sowie der zunehmende Fachkräftemangel erfordern auch im öffentlichen Dienst eine bedarfsgerechte Auseinandersetzung mit Veränderungs- und Flexibilisierungsprozessen in der Personalpolitik. Dieser Herausforderung stellt sich die Stadtverwaltung Herrenberg und plant im Rahmen des Projekts „Zukunftsfähige Stadtverwaltung“ die Einführung von mobilem Arbeiten. Mit Hilfe von Experteninterviews im Rahmen einer intersektoralen Benchmarkanalyse sowie bei einer bereits gegründeten Pilotgruppe der Stadtverwaltung Herrenberg werden Erfolgsfaktoren für mobiles Arbeiten sowie mögliche Spezifikationen dieser Arbeitsform in einer öffentlichen Verwaltung untersucht. Daraus werden Empfehlungen zur Einführung von mobilem Arbeiten in der Stadtverwaltung Herrenberg abgeleitet, die auch für andere Verwaltungen Relevanz entfalten könnten.