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Der Arbeit einen Sinn geben - eine Stärke von Führungskräften in der öffentlichen Verwaltung?
(2016)
Fear of the pandemic, loss of part-time jobs, online classes, and sometimes very limited opportunities for social interaction have all contributed to a sharp increase in students' experience of stress over the past two years. The result has been an increase in mental illness and thus a steadily rising need for psychological counseling. Policymakers in some states are now responding by increasing funding for psychological counseling at universities. However, current studies point above all to the social isolation of students, which still exists two years after the start of the pandemic. What are the consequences for the actors in the higher education system, especially in the field of student counseling, teaching and coaching?
Coaching und Organisationsberatung an Schulen: welche Wege eröffnet die Positive Psychologie?
(2023)
Pandemiebedingte Verhaltensauffälligkeiten, Personalmangel, Digitalisierung, Unterricht mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen: Schulen stehen vor massiven Herausforderungen. Lehrkräfte wie Schüler:innen erleben sich als äußerst belastet. Trotz des hohen Zusammenhangs zwischen Wohlbefinden und Leistung finden Ansätze, die Wohlbefinden in das Zentrum der Schulentwicklung stellen, bisher nur spärlich Eingang ins Schulsystem. Die Positive Psychologie kann die Organisationsberatung und -entwicklung an Schulen positiv beeinflussen und ihr einen Rahmen geben. In diesem Beitrag werden verschiedene Interventionen und deren Anwendung im System Schule dargestellt. Möglichkeiten und Grenzen der Positiven Psychologie für den Schulalltag werden diskutiert.
e-Government in Germany is usually not ranked top of the class in Europe. Rankings, such as the EU eGovernment Benchmark 2022, UN E-Government Development Index and others show that Germany is rather poorly ranked among the developed nations of the world. The authors assume that there is a correlation between the quality of Public Sector Education regarding digital competences and the quality of e-Government the so digitally educated civil servants can deliver. Civil servants in Germany usually graduate from one of the approximately 20 main universities of public administration; hence, an overview of the digital competences taught there is the core of this article. The main result is that both the quantity and the quality of digital competences taught need to be improved and, in the worst case depend on the university chosen, even zero digital competences are taught to the future civil servants.
Arbeit mit virtuellen Teams
(2004)
Analyse und Bewertung der im FIT-Store angebotenen EfA-Leistungen zum Ende der OZG-Umsetzungsfrist
(2023)
Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem und menschenrechtlichem Grundrechtsschutz. Ihr Zusammenwirken war nicht immer spannungsfrei, was sich insbesondere am Verhältnis
zwischen den deutschen Grundrechten und den Unionsgrundrechten und deren
Gerichtsbarkeiten zeigte. Mit zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“
hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuausrichtung im Grundrechtsschutz
vorgenommen und das Verhältnis zwischen den deutschen Grundrechten und den
Unionsgrundrechten präzisiert. Die vorliegende Master-Thesis setzt sich anhand
einer qualitativen Literaturanalyse mit diesen Entscheidungen ausführlich auseinander und liefert einen Beitrag dazu, wie sich das Verhältnis der Grundrechtsordnungen nunmehr zueinander ausprägt und welche Auswirkungen sich aus für
den Grundrechtsschutz ergeben.
Der Fachkräftemangel zwingt die öffentliche Verwaltung dazu, bisherige Denkmuster aufzubrechen. Prinzipien wie eine wirtschaftliche und sparsame Personalwirtschaft oder die Bestenauslese lassen vermuten, der öffentliche Dienst müsse mittels engmaschiger Auswahlkriterien aus einer Fülle von Bewerbungen entscheiden, wer die letzte freie Planstelle besetzen darf. Die Praxis sieht dagegen anders aus. Insbesondere in der bautechnischen Verwaltung werden schon länger Qualifikationsprofile ausgeweitet, Bewerbungsfristen verlängert und Aufgaben auf die verbleibende Belegschaft verlagert. Die tarifliche Eingruppierungsmöglichkeit als sonstige Beschäftigte stellt dabei ein praktisches Personalmanagement-Instrument dar, dessen Potenzial noch nicht ausgeschöpft wird. Diese Arbeit hat zum Ziel, die einschlägige Theorie und Praxis gegenüberzustellen und Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.
Durch den Trend zur Privatisierung gewinnen die Kommunalunternehmen immer mehr an Bedeutung. Mit der Einführung eines Neuen Kommualen Haushalts- und Rechnungswesen wurde der kommunale Gesamtabschluss eingeführt. Vergleichbar ist dieser
mit dem Konzernabschluss aus dem Privatrecht. Er soll Aufschluss über die wirtschaftliche Lage des „Konzern Kommune“ geben und zu einer Gesamtsteuerung
des Konzerns beitragen. In dieser Arbeit wird der Aufwand und Nutzen des Gesamtabschlusses analysiert und eine mögliche Vereinfachung erarbeitet.
Zu wenig Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen kandidieren für das Bürgermeisteramt, obwohl sie gut qualifizierte Kandidatinnen wären. Um herauszufinden, welche Gründe für die Studentinnen gegen eine Kandidatur sprechen, werden in dieser Arbeit die bisher herausgefundenen Hinderungsgründe der Frauenforschung mit den Einflussfaktoren der Rekrutierung zu Bürgermeisterwahlen verbunden und auf den Einfluss bei den aktuellen Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen überprüft.
Aufgrund ständiger Transformationen im Versammlungsgeschehen ist die Notwendigkeit eines aktuellen Versammlungsrechts, das einerseits die Versammlungsbehörden handlungsfähig hält und andererseits die Grundrechtsträger schützt, offenkundig. Schon seit 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Bundesländern. Doch auch 15 Jahre nach Kompetenzzuweisung haben erst sieben von 16 Bundesländern ein eigenes Versammlungsgesetz erlassen. Das dürfte nicht zuletzt mit der Komplexität des Versammlungsrechts zusammenhängen: Welche Regelungsbedarfe und Best-Practice-Lösungen gibt es?
Dieser Frage geht die vorliegende Bachelorarbeit speziell im Bezug auf das sogenannte „Störungsverbot“ nach, das die innere Ordnung der Versammlung schützt. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen als jüngstes Landesversammlungsrecht, um das bereits im Gesetzgebungsverfahren eine kontroverse gesellschaftliche Debatte entbrannte. Konkretisiert wird das Erkenntnisinteresse auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der bundesweiten Alleinstellungsmerkmale des Versammlungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beim Störungsverbot im Kontext von Versammlungen unter freiem Himmel.
Anhand des Beispiels der Rechtsstaatlichkeit in Polen, werden in dieser Arbeit die Durchsetzungsmöglichkeiten der unionsrechtlichen Werte gegenüber den Mitgliedstaaten untersucht. Nach Erläuterung der unionsrechtlichen Grundlagen auf abstrakter Ebene folgt ein Abriss der Geschehnisse der vergangenen Jahre in Polen. Auf dieser Basis werden die Stärken und Schwächen des aktuell zur Verfügung stehenden Instrumentariums der EU erörtert, um abschließend Verbesserungs- und Änderungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema Bürgerbeteiligung und der damit verbundenen Frage, ob sich die Beteiligung erhöht, wenn die digitalen Medien als Mittel in der Bürgerbeteiligung eingesetzt werden. Erweitert sich dadurch die Zielgruppe? Wirkt digitale Bürgerbeteiligung den Zweifeln, die gegen eine Beteiligung sprechen, entgegen?
Das Ziel dieser Arbeit ist, anhand der Erfahrungen von Geflüchteten aus dem Land Baden-Württemberg und der Region Île-de-France, die Bedingungen der Unterbringung von Geflüchteten der beiden aneinandergrenzenden Staaten zu vergleichen, die damit verbundenen Herausforderungen zu beleuchten und mögliche Verbesserungspotentiale hervorzuheben.
Es erfolgt eine Gegenüberstellung des deutschen und österreichischen Rechtssystems in Bezug auf das Waffenrecht. Es wird jeweils untersucht, wer für die Gesetzgebung und Ausführung des Waffenrechts zuständig ist und wie sich dieses innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt hat. Abgesehen davon werden für beide Länder die Voraussetzungen für den Umgang mit Waffen auf privater und gewerblicher Ebene thematisiert. Es folgen Ausführungen zu den landeseigenen Waffenregistern sowie eine Untersuchung über die nationale Waffenkriminalität. Abschließend wird dargelegt, welche Handlungsoptionen deutschen und österreichischen Behörden in Bezug auf waffenrechtliche Prävention, Kontrolle sowie Intervention zur Verfügung stehen. Der hoheitliche Umgang mit Waffen, beispielsweise durch Polizeibeamte, ist kein Bestandteil dieser Arbeit.
Das Thema des Rassismus ist medial stark präsent und wird auch in akademischen Kreisen viel diskutiert, allerdings relativ wenig im Recht. Zwar existiert ein Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischen Beleidigungen in völkerrechtlichen Übereinkommen wie z. B. Art. 5 Datennetzkriminalität-Übereinkommen-Protokoll. Aber Erörterungen zur Relevanz von Rassismus und insbesondere rassistischen Beleidigungen im deutschen Recht sind relativ spärlich. Das gilt insbesondere für die Rechtslage im Zivil- und Strafrecht.
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bzw. der Kommunalen Doppik wurde die Transparenz im Vergleich zum alten, kameralen Haushalts- und Rechnungswesen deutlich verbessert. Durch die neuen Dimensionen Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen, Liquidität sowie Vermögens- und Kapitallage wurde die Haushaltswirtschaft insgesamt deutlich aussagekräftiger – eine neue Haushaltswahrheit wird erreicht. In der Praxis ist bedauerlicherweise vielfach zu beobachten, dass diese neue Haushaltswahrheit durch mitunter ausufernde Nutzung der Übertragbarkeit von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen stark eingeschränkt, wenn nicht sogar konterkariert wird. Es kann beobachtet werden, dass dem Spannungsverhältnis zwischen Planabweichungen einerseits, also über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, und der Verwendung von Mittelübertragungen andererseits keine ausreichende Beachtung zuteil wird.
Dieser Artikel setzt sich kritisch mit den aktuellen Rechtsgrundlagen und der vielfachen Anwendung von Übertragungen auseinander und plädiert für eine neue Sichtweise und Umsetzung. Hierbei wird kein Anspruch auf eine allumfassende Abhandlung der Thematik erhoben; vielmehr liegt der Schwerpunkt auf denjenigen Gesichtspunkten, welche nach Auffassung des Autors verstärkt in den Fokus der Auseinandersetzung rücken sollten. Der vorliegende Artikel soll einen Beitrag zum konstruktiven-kritischen Diskurs darstellen.
Vermögenswirksame Leistungen
(2022)
Am 22.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der aus ihrer Sicht missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen (im Original „shell entities“) für Steuerzwecke (sog. ATAD 3). [1] Der Entwurf ist Teil der sog. Unshell-Initiative der EU-Kommission. Die ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest für in der EU ansässige Unternehmen vor. Die Unternehmen, die über kein Mindestmaß an Substanz verfügen oder dieses nicht nachweisen können, qualifizieren als „Briefkastenfirmen“ und sind sehr nachteiligen Rechtsfolgen ausgesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den ATAD 3-Entwurf. Hierzu wird er zunächst in die bisherige ATAD-Rechtsentwicklung eingeordnet. Anschließend werden seine Tatbestands- und Rechtsfolgenseite erläutert und dabei die Entwurfsregelungen einer kritischen Würdigung unterzogen.
Die Besteuerung von Vergütungen im öffentlichen Dienst folgt grds. dem sog. Kassenstaatsprinzip. Dieses Prinzip fordert besondere Regelungen in vielen Regelungsbereichen, wie der Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht oder besondere Tatbestände der inländischen Einkünfte. Dass der steuerlichen Behandlung von Bezügen im öffentlichen Dienst auch interessante Sachverhalte zugrunde liegen können, hat jüngst ein Verfahren am FG Berlin-Brandenburg gezeigt (Urteil v. 1.9.2021 - 16 K 11167/20). Darin musste sich das Finanzgericht mit der Frage beschäftigen, ob eine Tätigkeit im Inland ausgeübt wird, wenn der Steuerpflichtige seine Tätigkeit doch in einer Botschaft, also ggf. in einem extraterritorialen Gebiet ausgeübt hat. Diese Entscheidung zum Anlass genommen, soll im Folgenden die (internationale) Besteuerung von Vergütungen im öffentlichen Dienst generell aufgezeigt und am Beispiel des genannten Urteils praktisch dargestellt werden.
Die gewerbliche Infizierung von freiberuflichen Mitunternehmerschaften ist immer wieder Anlass für Rechtsbehelfsverfahren. Insbesondere die weitreichende Konsequenz der Umqualifizierung der gesamten Einkünfte der Mitunternehmerschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist im Hinblick auf die daraus folgende Gewerbesteuerpflicht unangenehme Steuerfolge für die Gesellschafter. Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz v. 16.9.2021 - 4 K 1270/19 (Revision eingelegt, Az. beim BFH: VIII R 4/22) arbeitet die gesamte Thematik systematisch auf und der zugrunde liegende Sachverhalt zeigt, dass eine Aufgabenverteilung innerhalb einer Praxisgemeinschaft wohl bedacht sein will.
Durch die Verfestigung der Niedrigsteuerschwelle von 25%, aber niedrigerer ausländischer KSt-Sätze sowie eines nicht mehr zeitgemäßen Aktivkatalogs rückt die Hinzurechnungsbesteuerung von politisch unerwünschten "passiven" ausländischen Einkünftequellen zunehmend in den Fokus deutscher Unternehmensgruppen. Bei EU-/EWR-Tochtergesellschaften wird im Zweifel der sog. Substanz- bzw. Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG der einzige Ausweg aus einer Hinzurechnungsbesteuerung sein. Dieser Gegenbeweis vom Missbrauchsvorwurf ist ab 2022 mittels einer fristgemäßen Anzeige je ausländischer Zwischengesellschaft geltend zu machen.
Die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges ist nicht selten Gegenstand der Beratungspraxis und finanzgerichtlicher Entscheidungen. Probleme können sowohl bei der Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1%-Methode auftreten. Hinsichtlich der 1%-Methode betrifft dies vor allem die Wertermittlung des zu versteuernden Nutzungsvorteils und dessen mögliche Begrenzung durch die Gesamtaufwendungen (sog. Kostendeckelung). Wie und in welchem Umfang die Gesamtaufwendungen im Rahmen der Kostendeckelung zu berücksichtigen sind, war in jüngerer Zeit insb. bei Leasingsonderzahlungen streitig. Gleich drei Finanzgerichte haben sich mit dieser Thematik beschäftigen müssen, wobei alle Verfahren jew. in die Revision gingen und nunmehr in drei Revisionsentscheidungen des VIII. Senats mündeten. Dieser Beitrag soll überblicksartig anhand der Verfahren darstellen, wie die Gesamtaufwendungen - insb. bei Leasingsonderzahlungen - zu ermitteln sind.
Die Frage der persönlichen Zurechnung von Einkünften, also wer bestimmte Einkünfte erzielt, ist in den unterschiedlichsten Fällen von großer Bedeutung und nicht immer leicht zu beantworten. Eine gewichtige Rolle spielt diese Frage insbesondere bei Verlagerungen von Einnahmen durch Treuhandverhältnisse, Nießbrauchbestellung oder auch bei Wertpapierleihe. Ausgangspunkt für den nachfolgenden (überblicksartigen) Beitrag soll zunächst eine Entscheidung des FG Münster sein (Urteil v. 8.2.2022 - 2 K 1277/20 E), in welcher sich das Finanzgericht mit der Frage der Zurechnung von Veräußerungsgewinnen i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Treuhandverhältnissen beschäftigt hat. Zudem soll anhand einer Entscheidung des Hessischen FG (Urteil v. 16.8.2018 - 11 K 372/13, = Vorinstanz zum BFH-Urteil v. 14.2.2022 - VIII R 30/18) ein Überblick über die Zurechnung von Kapitaleinkünften in Nießbrauchfällen gegeben werden.
In dieser zweiteiligen Beitragsreihe sollen daher weitere besonders bedeutsame Potenziale und Herausforderungen einer künftig verstärkten KI-Anwendung thematisiert werden. Unter Rückgriff auf die Differenzierung nach Front Office und Back-Office sowie nach Entschei-dungsunterstützung und Entscheidungsautomatisierung werden die beiden Letztgenannten besonders ausführlich erörtert. Diesen könnte eine zentrale Bedeutung im Zuge der Überprüfung der Steuererklärung sowie der sich anschließenden Steuerfestsetzung, d.h. der eigentlichen behördlich erstellten Leistung zukommen und sie würden damit den Prozess des Besteuerungsverfahrens tiefgreifend verändern.
Während im vorliegenden Teil I die Grundlagen im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung skizziert sowie die Interaktion von Künstlicher Intelligenz und Amtsträgern im Rahmen der Entscheidungsunterstützung eingehend erörtert werden, liegt der Fokus des Teils II auf der Entscheidungsautomatisierung, die mit dem vollständigen Ersatz menschlicher Entscheidungsfindung einhergeht, sowie auf Konzeptenz zur Algorithmenkontrolle.
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.
Citizens’ participation became quite common in municipal settings in Germany in the recent years. If the registration and identification methods used are examined, nearly each participation process relies on the possession of a simple email-address as a sole requirement. More secure methods, like introduced by the eIDAS-regulation and the Revised Payment Services Directive (PSD2) and hence commonly available, are totally neglected. The paper analyzes different types of citizens’ participation, derives the theoretical minimum requirements for proof of the identity of the participants and provides insights collected from interviews with organizers of participation processes. It concludes with recommendations which will hopefully lead to a more sustainable and resilient e-participation for the future.
The introduction of the basic pension, an individual basic pension supplement granted if obligatory contributions to the statutory pension insurance have been paid for decades from below-average earnings, is taken as an opportunity to reflect on the normative justification of social rights. In particular, the symbolic dimension of social rights will be elaborated. For this purpose, Axel Honneth's theory of recognition will be referred to. Finally, an attempt is made to determine in which case norms that are supposed to confer symbolic recognition can be considered legitimate.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und das Kompetenzzentrum Tax Compliance der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg arbeiten aktuell im Rahmen einer Forschungskooperation an der Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems im Verantwortungsbereich des Ministeriums. In der vorliegenden Abhandlung werden Anlass und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit dargestellt. Weitere Beiträge zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des Projekts identifiziert werden, sollen folgen.
Dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgend haben Bund und Länder lediglich ein Unternehmen. Allerdings wäre die Abgabe einer einheitlichen Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der diesen Gebietskörperschaften zuzurechnenden Organe mit hohen Hürden verbunden. Daher sieht § 18 Abs. 4 f UStG eine Delegationsmöglichkeit umsatzsteuerrechtlicher Rechte und Pflichten auf einzelne Organisationseinheiten vor.
Für die nachhaltige Sicherung des unternehmerischen Erfolgs spielen rechtmäßiges und ethisches Verhalten eine zentrale Rolle. Neben der Risikovermeidung geht es vor allem darum, das Vertrauen von Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, durch ganzheitlich angelegte Compliance Management Systeme, die auch den Bereich der Tax Compliance umfassen, Risiken wirksam zu mitigieren. Der nachfolgende Beitrag setzt sich damit auseinander, welche Standards für die Ausgestaltung von zukunftssicheren Compliance Management Systemen herangezogen werden können und wie sich Tax Compliance in die Unternehmenskultur integrieren lässt.
Tax Compliance für die öffentliche Hand – Schnittstellen zwischen Verwaltungs- und Steuerrecht
(2022)
COVID-19 accelerated the drive towards distance learning, typically supported by web-based eLearning resources. There are also studies reviewing the transition to such as teaching style, whether in conjunction with traditional classroom teaching or as a supplement. This paper will focus on ERP-based teaching within a larger program to establish tertiary distance education in eGovernment in Germany (“eGov Campus”). It attempts to structure the topic and to advance some hypotheses that will be empirically tested against real-world data and experience from introducing this style of teaching in the eGov Campus.
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Entscheidung des BFH zum Steuersatz von Holzhackschnitzeln auseinander, das aus seiner Sicht – neben der erwarteten Grundsatzentscheidung des EuGH zur Organschaft – die vielleicht weitreichendsten Folgen für die Umsatzbesteuerung haben kann. Er legt dar, dass der BFH den Begriff des Neutralitäts- und damit Gleichheitsgrundsatzes derart weit fasst, dass bei jedem Produkt, das nach dem Gesetzeswortlaut dem Regelsteuersatz unterliegt, in Zukunft die Frage gestellt werden kann, ob ein vergleichbares Produkt (eventuell) ermäßigt besteuert wird und beide Produkte für das „Phantom des Durchschnittsverbrauchers“ den gleichen Zweck erfüllen.
Europarecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union. Gerald Sander liefert Ihnen einen schnellen Überblick über die Organe der EU wie das Europäische Pralament, die Europäische Kommission und die EZB. Außerdem erläutert er, welche Rechtsquellen das Europarecht hat, welche Verfahren es gibt, was es mit der Wirtschafts- und Währungsunion auf sich hat und vieles mehr. Mit Übungsaufgaben mit Lösungen können Sie sich selbst testen und Ihr Wissen festigen.