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Strategisches Wissen über die Förderlogik der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und deren regionale Umsetzung bildet die Grundlage für die Beantragung von EU-Fördermitteln. Wer dieses Wissen besitzt, kann die Förderprogramme einer neuen Förderperiode so mitgestalten, dass eigene kommunale Zukunftsprojekte und lokale Bedarfe im Rahmen der EU-Zielsetzungen gefördert werden. Was kommunale Führungskräfte wissen und wie sie agieren müssen, um ihre Förderbedarfe und Anliegen innerhalb der landesinnenpolitischen Programmerstellungsphase strategisch platzieren zu können, wird in dieser Arbeit dargestellt
Die folgende Arbeit behandelt das Thema Resilienz, welche als psychische Widerstandsfähigkeit verstanden werden kann. Im Zuge einer Situationsanalyse werden zunächst die mit der heutigen Arbeitswelt einhergehenden psychischen Belastungen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, dargestellt. Anschließend erfolgt eine Auswertung, inwieweit Maßnahmen zur Resilienzförderung bereits Bestandteil des Personal- und Organisationsmanagements in der öffentlichen Verwaltung sind. Im weiteren Verlauf spricht die Verfasserin Empfehlungen für eine erfolgreiche Implementierung im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) aus.
Zur Überprüfung der Besoldung, ob diese in Bezug auf das Alimentationsprinzip angemessen hoch ist, hat das Bundesverfassungsgericht 2015 Kriterien für die Prüfung entwickelt. Für die Versorgung gibt es bislang keine Kriterien, jedoch ist es wichtig, dass diese auch ein, dem Alimentationsgrundsatz entsprechendes Niveau vorweist. In dieser Thesis wird anhand verschiedener Kriterien untersucht, ob die amtsunabhängige Mindestversorgung von der Höhe angemessen ist.
Die Hautkrankheit Neurodermitis betrifft besonders Kinder und Jugendliche. Eine vollständige Heilung ist bislang nicht möglich.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Rehabilitationsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung bei Neurodermitis auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand sind und somit eine ausreichende Rehabilitation gewährleistet ist. Hierzu wird das Konzept, welches die Deutsche Rentenversicherung als Empfehlung für Rehabilitationseinrichtungen erstellt hat, mit der aktuellen ärztlichen Leitlinie verglichen.
In der vorliegenden Abhandlung wird sich mit der Thematik der Sterbehilfe auseinandergesetzt. Dabei werden vor allem die strafrechtlichen sowie verfassungsrechtlichen Aspekte, die bei diesem Thema zu beachten sind, dargestellt und genauer untersucht. Kern der Arbeit ist eine verfassungsrechtliche Prüfung des § 216 im StGB, der die Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt, wobei das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben als Prüfungsgrundlage dient.
In der Arbeit wird das deutsche und kroatische Rentensystem untersucht. In Kroatien wurde das umlagefinanzierte Rentensystem um eine vermögensbasierte Säule ergänzt und bietet sich so zum Vergleich an. Es soll untersucht werden, mit welchem System mittel- und langfristig das staatliche Rentensystem stabilisiert und das Rentenniveau gehalten werden kann.
Angesichts der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen beider Länder (Deutschland und Griechenland) stellt sich die Frage nach der jeweiligen Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung und der sozialen Verträglichkeit dieser Entscheidungen. Dieser Frage soll anhand des Vergleiches der Altersrenten beider Systeme nachgegangen werden.
Diese Bachelorarbeit soll die Frage beantworten, in welchem Maße die sogenannten Bürgermeistermacher erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Bürgermeisterwahlkampf unterstützt haben. Außerdem wird der Beantwortung der Frage nachgegangen, ob ein erfolgsversprechender Bürgermeisterwahlkampf heutzutage überhaupt noch ohne professionelle Unterstützung zu bewältigen ist. Hierzu wurde eine Umfrage unter neugewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durchgeführt.
„Es kann nicht sein, dass Bürgermeisterwahlen zum Kasperletheater verkommen“. Dieses Zitat des Oberbürgermeisters der Stadt Biberach an der Riß, Norbert Zeidler, beschreibt die Meinung vieler amtierender Bürgermeister in Baden-Württemberg, denen die vermeintlich steigende Anzahl an sogenannten Spaßbewerbern ein Dorn im Auge ist. Die Arbeit geht im Kern der Frage nach, ob den Spaßkandidaten höhere Hürden bei der Kandidatur für das Bürgermeisteramt gestellt werden könnten und inwiefern dies den freien Zugang zum Bürgermeisteramt in Baden-Württemberg einschränken würde.