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Die Diskussion um ein Parteiverbot ist begleitet von politischen Bedenken vor allem hinsichtlich eines Scheiterns, das bei einem Antrag gegen die Gesamtpartei zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Der Beitrag zeigt auf, dass bereits wenige Anpassungen im BVerfGG es ermöglichen sollten, dass ein Verbotsantrag auch hinsichtlich der Teilorganisation einer Partei und dieser auch von einer Landesregierung gestellt werden kann. Dasselbe gilt für den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung von Teilorganisationen.