Der Arbeitgeber bewegt sich im Personalgespräch auf einem schmalen Grat: Er kann einerseits die Interessen des Arbeitnehmers wahrnehmen (Förderung), andererseits mitunter den Mitarbeiter „gängeln“, ihn gleichsam mürbe machen, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen.