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Sachenrecht für Dummies
(2018)
Lehrbuch für das Recht an beweglichen Sachen und an Grundstücken.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? Warum setzt man im Alltag ein Gebäude mit Immobilie gleich, obwohl nach dem Gesetz das Grundstück (bebaut oder unbebaut) die Immobilie verkörpert? Wie wird das Eigentum übertragen? Wussten Sie, dass bewegliche und unbewegliche Sachen ähnliche, im Detail aber andere Rechtsstrukturen haben? Diese und viele andere Themen werden Ihnen von Michael Grau (Mobiliarsachenrecht) und Peter Eisenbarth (Immobiliarsachenrecht) verständlich erklärt. Anschauliche Beispiele und Grafiken bringen zusätzlich Leben in das Thema Sachenrecht.
Die Fallbearbeitung ist für viele Jura-Neulinge eine harte Nuss. Da hilft nur eins: üben! Nach einer kurzen Einführung in die Fallbearbeitung mit vielen hilfreichen Tipps bietet Ihnen dieses Buch Übungsfälle zum Sachenrecht mit ausführlichen Lösungen zur Selbstkontrolle. Arbeiten Sie sich Schritt für Schritt vom Sachverhalt und der Fallfrage zur Lösungsskizze und zum Gutachten. Außerdem stellt Ihnen Peter Eisenbarth die relevanten Schemata vor, sodass Sie schnell einen Überblick über das Mobiliar- und Immobiliarrecht gewinnen.
Aufsatz zur Rechtswidrigkeit einer Sperrklausel eines Fußballprofis, die zwischen dem abgebenden Verein als bisherigem Arbeitgeber und dem aufnehmenden Verein als neuem Arbeitgeber vereinbart wurde. Der betroffenen Spieler Grifo durfte an einem bestimmten Spiel gegen den ehemaligen Verein nicht aufgestellt werden, was rechtswidrig war.
Die Dissertation versucht, die Normen des Bildnisrechts von 1907 im Sinne des Jahres 2000 zu betrachten und einen alternativen Rechtsansatz aufzuzeigen, indem für einzelne Fallgruppen von Prominenten der Rahmen abgesteckt wird, in dem sie sich eine Abbildung auch ohne ihre Einwilligung gefallen lassen müssen. Im Grundsatz soll dieser Rahmen auf das beschränkt sein, was die jeweilige Person tatsächlich bekannt und prominent macht. Dabei darf nach dem Autor nicht von der Person auf die Bedeutung des Bildes geschlossen werden. Vielmehr soll der Informationsgehalt des Bildes über die Zeitgeschichtlichkeit entscheiden. Das dem Bildnisrecht als Persönlichkeitsrecht entgegenstehende Informationsinteresse der Öffentlichkeit soll sich nur auf den Bereich beziehen können, für den der Prominente aus der Masse der Menschen hervortritt. Nur für diesen Bereich seiner Person überwiegt das Öffentlichkeitsinteresse sein Selbstbestimmungsrecht. In allen anderen Bereichen greift nach Ansicht des Autors das Bildnisrecht zum Schutz auch des Prominenten durch.
Eine Lehre aus Corona
(2020)