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In der Arbeit werden aktuell diskutierte Modelle und Lösungsansätze verschiedener Akteure zur Vermeidung von Altersarmut vorgestellt. Diese beabsichtigen das bestehende System der Alterssicherung (das Hauptaugenmerk liegt auf der gesetzlichen Rentenversicherung) bzw. das System der sozialen Sicherung in der BRD zu reformieren und „armutsfest“ zu machen. Es soll untersucht werden, wie weit die Modelle vom derzeitigen Grundsicherungsniveau nach dem SGB XII entfernt sind.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem zum 01.07.2014 in Kraft getretene RV - Leistungsverbesserungsgesetz. Der Gesetzgebungsprozess wird, unter dem Aspekt der Vermeidung von Altersarmut, anhand des Policy – Cycles untersucht. Daraus werden Schlüsse gezogen, in wie weit das Gesetz zur Vermeidung von Altersarmut beigetragen hat.
Die wissenschaftliche Ausarbeitung befasst sich mit dem Versicherungsschutz von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in der gesetzlichen Unfallversicherung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den satzungsmäßigen Mehrleistungen nach
§ 94 SGB VII. Dabei werden alle zuständigen Unfallkassen in einen Vergleich miteinbezogen und die Leistungskataloge kritisch untersucht.
In dieser Bachelorarbeit geht es um die Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung psychisch erkrankter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Beispiel wird die berufliche Rehabilitationseinrichtung RehaStep in Heilbronn näher vorgestellt und die Frage geklärt, wie wirkungsvoll diese Maßnahme für die Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen ist.
Die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und den Philippinen am Beispiel der SOS Kinderdörfer
(2012)
Die Arbeit befasst sich mit dem Thema „Die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und den Philippinen am Beispiel der SOS-Kinderdörfer“. Es werden hierzu die jeweiligen Gesetzesgrundlagen der beiden Länder wiedergegen. Des Weiteren folgt ein Vergleich der praktischen Umsetzung in zwei SOS-Kinderdörfern in Deutschland und in den Philippinen. Abschließend erfolgt eine Beurteilung der beiden Systeme.
Diese Diplomarbeit befasst sich mit den organisatorischen Neuregelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Unfallversicherungsträger. Dabei sind folgende Fragen zu untersuchen: Welchen Herausforderungen sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften gegenwärtig und zukünftig durch das UVMG ausgesetzt? Können die Ziele der Reform durch die getroffenen Regelungen in absehbarer Zeit erreicht werden? Und welche Maßnahmen des UVMGs haben bereits ihre Wirkung gezeigt? Im Vordergrund steht die Frage, ob durch diese tief greifende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung das System dahingehend verändert wurde, so dass es den Anforderungen der Zukunft im Hinblick auf den strukturellen Wandel Stand hält. Folgende Bereiche werden auf diese Fragestellung hin untersucht: - Vermögensrecht der gesetzlichen Unfallversicherung - Der neue Überaltlastausgleich bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften - Das Beitrags- und Meldeverfahren - Die Zuständigkeitsregelungen - Die Neuerungen im Bereich der Organisationsstrukturen Durch das am 04.11.2008 in Kraft getretene UVMG wurde eine neue Trägerstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffen, die weit reichende Konsequenzen sowohl für die Unfallversicherungsträger, die Mitgliedsunternehmen und deren Versicherten hat.
In der vorliegenden Arbeit wird zunächst das Transplantationsgesetz, sowie der Ablauf einer postmortalen Organspende vorgestellt. Daraufhin werden einige Klinikskandale zum Thema Organspende dargestellt, die in den letzten Jahren immer mehr Aufsehen erregt haben. Anschließend werden Lösungsansätze zur Erhöhung der Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung erörtert, die gleichzeitig den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden. Hier werden sowohl Ansätze aufgezeigt die bereits vorhanden sind, als auch weitere denkbare Möglichkeiten.
In dieser wissenschaftlichen Arbeit geht es um die Frage, ob die derzeit bestehenden Sanktionen im SGB II korrekt sind.
Anhand der Verhaltensforschung wird geklärt, wie und warum sich Menschen mehr oder weniger motivieren lassen. Sie können unterschiedlichen Menschenbildern zugeordnet werden.
Verschiedener Akteure üben Kritik an den bestehenden Sanktionsregelungen aus und fordern daher umfassende Änderungen.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem zum 01. April 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Es werden die Vorgaben des Koalitionsvertrages, die Ziele und die wesentlichen Inhalte des Gesetzes untersucht. Dabei wird bewertet, ob durch das Gesetz Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden kann.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit verschiedenen Möglichkeiten der Integration des Fürsorgeprinzips in das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird beabsichtigt, das bestehende Alterssicherungssystem zu reformieren, um den Grundsicherungsbezug zu vermeiden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gesetzlichen Rentenversicherung und der Grundsicherung im Alter.
Meine Bachelorthesis thematisiert die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene neueste
Finanzreform im deutschen Gesundheitswesen, das GKV-FQWG. Hierbei stellt sich
die Frage, ob diese wie durch die Gesetzgebung angekündigt Verbesserungen in
den Bereichen Wettbewerb, Solidarität sowie Nachhaltigkeit bringt. Es wird
festgestellt, ob das GKV-FQWG dauerhaft die durch den demografischen Wandel
bedingten Finanzierungsengpässe der GKV lösen kann.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Forschungsfrage, ob es an der Zeit ist, die Droge Cannabis in Deutschland zu legalisieren. Zur Beantwortung dieser Frage werden mehrere Aspekte beleuchtet. Sie reichen vom rechtlichen Aspekt, über Cannabis in der Medizin, den Langzeitfolgen des Cannabiskonsums bis hin zum Suchtaspekt.
Thema der Arbeit ist es, Wohngemeinschaften im Alter genauer zu beleuchten und zu prüfen, ob sie eine Alternative zum Wohnen Zuhause oder zum Pflegeheim sind. Dazu habe ich das Betreute Wohnen, die ambulant betreute Wohngemeinschaft und die vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaft näher betrachtet und untersucht.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.