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Thema der Arbeit ist es, Wohngemeinschaften im Alter genauer zu beleuchten und zu prüfen, ob sie eine Alternative zum Wohnen Zuhause oder zum Pflegeheim sind. Dazu habe ich das Betreute Wohnen, die ambulant betreute Wohngemeinschaft und die vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaft näher betrachtet und untersucht.
Die wissenschaftliche Ausarbeitung befasst sich mit dem Versicherungsschutz von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in der gesetzlichen Unfallversicherung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den satzungsmäßigen Mehrleistungen nach
§ 94 SGB VII. Dabei werden alle zuständigen Unfallkassen in einen Vergleich miteinbezogen und die Leistungskataloge kritisch untersucht.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem zum 01. April 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Es werden die Vorgaben des Koalitionsvertrages, die Ziele und die wesentlichen Inhalte des Gesetzes untersucht. Dabei wird bewertet, ob durch das Gesetz Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden kann.
In dieser wissenschaftlichen Arbeit geht es um die Frage, ob die derzeit bestehenden Sanktionen im SGB II korrekt sind.
Anhand der Verhaltensforschung wird geklärt, wie und warum sich Menschen mehr oder weniger motivieren lassen. Sie können unterschiedlichen Menschenbildern zugeordnet werden.
Verschiedener Akteure üben Kritik an den bestehenden Sanktionsregelungen aus und fordern daher umfassende Änderungen.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
In der vorliegenden Arbeit wird zunächst das Transplantationsgesetz, sowie der Ablauf einer postmortalen Organspende vorgestellt. Daraufhin werden einige Klinikskandale zum Thema Organspende dargestellt, die in den letzten Jahren immer mehr Aufsehen erregt haben. Anschließend werden Lösungsansätze zur Erhöhung der Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung erörtert, die gleichzeitig den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden. Hier werden sowohl Ansätze aufgezeigt die bereits vorhanden sind, als auch weitere denkbare Möglichkeiten.
In dieser Bachelorarbeit geht es um die Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung psychisch erkrankter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Beispiel wird die berufliche Rehabilitationseinrichtung RehaStep in Heilbronn näher vorgestellt und die Frage geklärt, wie wirkungsvoll diese Maßnahme für die Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen ist.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit verschiedenen Möglichkeiten der Integration des Fürsorgeprinzips in das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird beabsichtigt, das bestehende Alterssicherungssystem zu reformieren, um den Grundsicherungsbezug zu vermeiden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gesetzlichen Rentenversicherung und der Grundsicherung im Alter.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem zum 01.07.2014 in Kraft getretene RV - Leistungsverbesserungsgesetz. Der Gesetzgebungsprozess wird, unter dem Aspekt der Vermeidung von Altersarmut, anhand des Policy – Cycles untersucht. Daraus werden Schlüsse gezogen, in wie weit das Gesetz zur Vermeidung von Altersarmut beigetragen hat.