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Die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzt die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes um ein Menschenrechtsregime auf europäischer Ebene. Dadurch werden die deutschen Rechtsanwender:innen in doppelter Hinsicht grundrechtlich gebunden. Diese doppelte Grundrechtsbindung bringt Spannungen mit sich, welche insbesondere bei konfligierenden Individualrechten in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen sichtbar werden. Besonders deutlich wurde dieser Konflikt im Fall Caroline von Hannover gegen Deutschland. Die vorliegende Masterthesis setzt sich anhand einer qualitativen Literatur- und Urteilsanalyse mit diesen Spannungsfeldern auseinander und untersucht dabei, wie sich EMRK und deutsche Grundrechte zueinander verhalten. Damit leistet sie einen Beitrag zu der Frage, wie sich dieses Verhältnis auf den Grundrechtsschutz in Deutschland auswirkt.
Durch die fortschreitende Digitalisierung ist es möglich und sinnvoll, sich mit dem Thema Onlinelehre an den Hochschulen des öffentlichen Dienstes auseinanderzusetzen. Die Master-Thesis untersucht dabei die sozialen und rechtlichen Problematiken.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist, Lösungsansätze für die dauerhafte Implementierung der Onlinelehre zu entwickeln. Durch eine kritische Analyse der literarischen Diskussion und in Form von Experteninterviews konnten die folgenden Ergebnisse erzielt werden.
Die Onlinelehre ist hinsichtlich vielseitiger Vorteile nicht mehr wegzudenken. Jedoch ist die einzelne Anwendungsform aufgrund der aufgezeigten Problematiken didaktisch und inhaltlich individuell zu prüfen. Insgesamt sollte an den Hochschulen des öffentlichen Dienstes die Onlinelehre dauerhaft implementiert und konstant weiterentwickelt werden.
Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem und menschenrechtlichem Grundrechtsschutz. Ihr Zusammenwirken war nicht immer spannungsfrei, was sich insbesondere am Verhältnis
zwischen den deutschen Grundrechten und den Unionsgrundrechten und deren
Gerichtsbarkeiten zeigte. Mit zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“
hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuausrichtung im Grundrechtsschutz
vorgenommen und das Verhältnis zwischen den deutschen Grundrechten und den
Unionsgrundrechten präzisiert. Die vorliegende Master-Thesis setzt sich anhand
einer qualitativen Literaturanalyse mit diesen Entscheidungen ausführlich auseinander und liefert einen Beitrag dazu, wie sich das Verhältnis der Grundrechtsordnungen nunmehr zueinander ausprägt und welche Auswirkungen sich aus für
den Grundrechtsschutz ergeben.
Der Klimawandel verursacht die Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Klima- und Wetterextremen wie Hitze, Starkregen und Dürren. An diese Auswirkungen des Klimawandels gilt es sich anzupassen, um die Lebensqualität zu erhalten. In dieser Thesis werden Erfolgsfaktoren für baden-württembergische Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern in Sachen Klimaanpassung erarbeitet.
Aufgrund der eigenen bisherigen Berufserfahrungen besteht das Ziel dieser Arbeit in der rechtlichen Einordnung sowie der Darstellung der aktuellen Lage des Kommunalen Ordnungsdienstes in Baden-Württemberg. Dazu wird der Frage nachgegangen, ob der Kommunale Ordnungsdienst eine Konkurrenzorganisation zur Landespolizei oder eine sinnvolle Ergänzung zwischen Polizeibehörde und Polizeivollzugsdienst darstellt. Um diese Frage zu beantworten, wurde eine landesweite Umfrage zum Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt und die Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes in Waldshut-Tiengen evaluiert. Im Rahmen der Evaluierung wurden Umfragen bei der Landespolizei durchgeführt, statistische Daten mit einer benachbarten Stadt ohne Kommunalen Ordnungsdienst verglichen und Experten der Verwaltung sowie der örtlichen Polizeireviere interviewt.
Der § 41a GemO formuliert kommunale Jugendbeteiligung als Pflichtaufgabe für Gemeinden in Baden-Württemberg. Studien der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zeigen jedoch, dass die Aufgabe nur von einem Teil der Kommunen umgesetzt wird. Einige Gemeinden äußern sich kritisch der Norm gegenüber und sehen Änderungsbedarfe. Jugendliche hingegen sind Unzufriedenheit über die Qualität der kommunalen Jugendbeteiligung. Auch sie fordern Änderungen an der Norm. Die vorliegende Arbeit untersucht auf Basis einer empirischen Studie die aktuelle Qualität der kommunalen Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg und die Wirkung des § 41a GemO auf ihre Qualität. Davon abgeleitet werden Möglichkeiten zur Änderung der Norm formuliert.