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Die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzt die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes um ein Menschenrechtsregime auf europäischer Ebene. Dadurch werden die deutschen Rechtsanwender:innen in doppelter Hinsicht grundrechtlich gebunden. Diese doppelte Grundrechtsbindung bringt Spannungen mit sich, welche insbesondere bei konfligierenden Individualrechten in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen sichtbar werden. Besonders deutlich wurde dieser Konflikt im Fall Caroline von Hannover gegen Deutschland. Die vorliegende Masterthesis setzt sich anhand einer qualitativen Literatur- und Urteilsanalyse mit diesen Spannungsfeldern auseinander und untersucht dabei, wie sich EMRK und deutsche Grundrechte zueinander verhalten. Damit leistet sie einen Beitrag zu der Frage, wie sich dieses Verhältnis auf den Grundrechtsschutz in Deutschland auswirkt.
Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem und menschenrechtlichem Grundrechtsschutz. Ihr Zusammenwirken war nicht immer spannungsfrei, was sich insbesondere am Verhältnis
zwischen den deutschen Grundrechten und den Unionsgrundrechten und deren
Gerichtsbarkeiten zeigte. Mit zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“
hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuausrichtung im Grundrechtsschutz
vorgenommen und das Verhältnis zwischen den deutschen Grundrechten und den
Unionsgrundrechten präzisiert. Die vorliegende Master-Thesis setzt sich anhand
einer qualitativen Literaturanalyse mit diesen Entscheidungen ausführlich auseinander und liefert einen Beitrag dazu, wie sich das Verhältnis der Grundrechtsordnungen nunmehr zueinander ausprägt und welche Auswirkungen sich aus für
den Grundrechtsschutz ergeben.
Aufgrund der eigenen bisherigen Berufserfahrungen besteht das Ziel dieser Arbeit in der rechtlichen Einordnung sowie der Darstellung der aktuellen Lage des Kommunalen Ordnungsdienstes in Baden-Württemberg. Dazu wird der Frage nachgegangen, ob der Kommunale Ordnungsdienst eine Konkurrenzorganisation zur Landespolizei oder eine sinnvolle Ergänzung zwischen Polizeibehörde und Polizeivollzugsdienst darstellt. Um diese Frage zu beantworten, wurde eine landesweite Umfrage zum Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt und die Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes in Waldshut-Tiengen evaluiert. Im Rahmen der Evaluierung wurden Umfragen bei der Landespolizei durchgeführt, statistische Daten mit einer benachbarten Stadt ohne Kommunalen Ordnungsdienst verglichen und Experten der Verwaltung sowie der örtlichen Polizeireviere interviewt.