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Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt mit seinen typischen Folge- und Ausfallerscheinungen zunehmend zu Konfliktsituationen und Bürgerbeschwerden. Viele Gemeinden erließen im Kampf gegen Gewaltdelikte, Ruhestörungen und anderen Sicherheitsstörungen Alkoholkonsumverbote auf Grundlage von Polizeiverordnungen, deren Rechtmäßigkeit in Literatur und Rechtsprechung jedoch heftig umstritten ist. Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und wissenschaftlicher Erkenntnisse soll die Arbeit darlegen, bei welchen materiellen Voraussetzungen und innerhalb welcher rechtlicher Schranken sich die Gemeinden des Werkzeugs der polizeilichen Alkoholverbotsverordnung bedienen dürfen.
Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem und menschenrechtlichem Grundrechtsschutz. Ihr Zusammenwirken war nicht immer spannungsfrei, was sich insbesondere am Verhältnis
zwischen den deutschen Grundrechten und den Unionsgrundrechten und deren
Gerichtsbarkeiten zeigte. Mit zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“
hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuausrichtung im Grundrechtsschutz
vorgenommen und das Verhältnis zwischen den deutschen Grundrechten und den
Unionsgrundrechten präzisiert. Die vorliegende Master-Thesis setzt sich anhand
einer qualitativen Literaturanalyse mit diesen Entscheidungen ausführlich auseinander und liefert einen Beitrag dazu, wie sich das Verhältnis der Grundrechtsordnungen nunmehr zueinander ausprägt und welche Auswirkungen sich aus für
den Grundrechtsschutz ergeben.
Die im Rahmen des Asylkompromisses 1993 eingeführte Drittstaatenregelung des Art. 16 a Abs. 2 GG führte zu einer massiven Einschränkung der Möglichkeit, Asyl in der Bundesrepublik zu beantragen. Sinn der Drittstaatenregelung ist es, Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Asylantrags in die Transitstaaten zurückzuweisen, über die die Antragsteller eingereist sind, die so genannten sicheren Drittstaaten. Vor dem Hintergrund der menschenrechtlich nicht zufrieden stellenden Zustände im Asylsystem einiger sicherer Drittstaaten wird in dieser Bachelorthesis Art. 16 a Abs. 2 GG auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung untersucht. Zudem werden das europäische Asylrecht angesichts der derzeitigen Flüchtlingsproblematik einer kritischen Betrachtung unterzogen und Maßnahmen zur Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts vorgestellt.
Das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank - zwischen Recht und ökonomischer Notwendigkeit
(2016)
Die Bachelorarbeit „Das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank – zwischen Recht und ökonomischer Notwendigkeit“ beschäftigt sich mit dem Grundsatzbeschluss des EZB-Rats (Rat der Europäischen Zentralbank) aus dem Jahre 2012, unbegrenzt Staatsanleihen verschuldeter Länder des Euro-Währungsgebiets zu erwerben.
Dabei werden ökonomische Aspekte aufgegriffen, die im Rahmen der Finanz- und Staatsschuldenkrise zu der Ankündigung des fraglichen Programms geführt haben und was dessen Effekte auf die wirtschaftliche Lage, insbesondere der Krisenländer, waren. Das Programm wird dem gegenüber auch aus einer rechtlichen Perspektive in Bezug auf Europarecht und die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes beleuchtet und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingegangen.
Der Klimawandel verursacht die Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Klima- und Wetterextremen wie Hitze, Starkregen und Dürren. An diese Auswirkungen des Klimawandels gilt es sich anzupassen, um die Lebensqualität zu erhalten. In dieser Thesis werden Erfolgsfaktoren für baden-württembergische Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern in Sachen Klimaanpassung erarbeitet.
In der vorliegenden Abhandlung wird sich mit der Thematik der Sterbehilfe auseinandergesetzt. Dabei werden vor allem die strafrechtlichen sowie verfassungsrechtlichen Aspekte, die bei diesem Thema zu beachten sind, dargestellt und genauer untersucht. Kern der Arbeit ist eine verfassungsrechtliche Prüfung des § 216 im StGB, der die Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt, wobei das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben als Prüfungsgrundlage dient.
Die vorliegende Bachelor-Arbeit erläutert die Möglichkeit der Zuwanderung von Hochqualifizierten nach Deutschland im Rahmen der Blauen Karte. Die Arbeit soll einen Überblick über die Regelungen der Blauen Karte im Ganzen geben können im Zusammenhang mit den dazugehörigen europarechtlichen Fragestellungen und Fragestellungen des Fachkräftemangels. Am Ende der Arbeit soll eine Antwort gegeben werden können, inwieweit die Blaue Karte geeignet ist, den Fachkräftemangel in Deutschland abzuschwächen.
Im ersten Teil beleuchtet die Arbeit den Rechtsanspruch auf Inklusion. Besonders relevante Rechtsgrundlagen für einen potentiellen Anspruch sind Art. 24 Behindertenrechtskonvention – dem Recht auf Bildung – und Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG sowie § 15 Abs. 4 Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg. Im zweiten Teil werden die Herausforderungen und etwaige Lösungsmöglichkeiten im personellen und baulichen Bereich für kommunale Schulträger aufgezeigt, welche sich bei einem rechtsgültigen Rechtsanspruch stellen werden. Die Bachelorarbeit wird mit einem kleinen Einblick in die finanzielle Problematik in Baden-Württemberg abgeschlossen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzt die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes um ein Menschenrechtsregime auf europäischer Ebene. Dadurch werden die deutschen Rechtsanwender:innen in doppelter Hinsicht grundrechtlich gebunden. Diese doppelte Grundrechtsbindung bringt Spannungen mit sich, welche insbesondere bei konfligierenden Individualrechten in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen sichtbar werden. Besonders deutlich wurde dieser Konflikt im Fall Caroline von Hannover gegen Deutschland. Die vorliegende Masterthesis setzt sich anhand einer qualitativen Literatur- und Urteilsanalyse mit diesen Spannungsfeldern auseinander und untersucht dabei, wie sich EMRK und deutsche Grundrechte zueinander verhalten. Damit leistet sie einen Beitrag zu der Frage, wie sich dieses Verhältnis auf den Grundrechtsschutz in Deutschland auswirkt.
Der § 41a GemO formuliert kommunale Jugendbeteiligung als Pflichtaufgabe für Gemeinden in Baden-Württemberg. Studien der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zeigen jedoch, dass die Aufgabe nur von einem Teil der Kommunen umgesetzt wird. Einige Gemeinden äußern sich kritisch der Norm gegenüber und sehen Änderungsbedarfe. Jugendliche hingegen sind Unzufriedenheit über die Qualität der kommunalen Jugendbeteiligung. Auch sie fordern Änderungen an der Norm. Die vorliegende Arbeit untersucht auf Basis einer empirischen Studie die aktuelle Qualität der kommunalen Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg und die Wirkung des § 41a GemO auf ihre Qualität. Davon abgeleitet werden Möglichkeiten zur Änderung der Norm formuliert.