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Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema der Reform der Vormundschaft im engen Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welches erst kürzlich in Teilen in Kraft getreten ist. Es wird dargestellt, welche Vorschriften dort überzeugend sind und an welchen Stellen zu befürchten ist, dass die Formulierungen keine großen Änderungen herbeiführen werden.
Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB und die Kooperation zwischen Amtsvormündern und dem sozialen Dienst
(2011)
Diese Bachelorarbeit stellt die gesamte Abfolge von Geschehnissen bei Verdacht auf eine bereits eingetretene oder kurz bevorstehende Kindeswohlgefährdung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge, dem Ablauf des Gerichtsverfahrens selbst und schließlich der Bestellung eines Amtsvormunds durch das Gericht dar. Nach (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht, wird unter Einbeziehung aller Jugendämter in Baden-Württemberg in eine empirische Erhebung, die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Amtsvormündern im Jugendamt untersucht. Dabei wird analysiert, wie sich die Zusammenarbeit aktuell ausgestaltet und es werden Schnittstellen und Konfliktfelder zwischen den beiden Arbeitsbereichen aufgezeigt. Notwendige Änderungen mit einem Ausblick für die Praxis werden insbesondere im Hinblick auf das am 6. 7. 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts herausgearbeitet.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Elternrecht und Kindeswohl
(2008)
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die Aufgaben der Jugendämter beim Kinderschutz dargelegt und Berührungspunkte und Schnittstellen zum Familiengericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aufgezeigt. Da für die Bewältigung dieser neuen Aufgaben und Herausforderungen die Kooperation zwischen den Institutionen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, die Bedeutung dieses Begriffs zu erläutern, sowie darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Kooperationsstrukturen erreicht werden kann. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse, der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung zur Kooperation zwischen den Jugendämtern und Familiengerichten im Kinderschutz dargestellt. Sie vermitteln einen Eindruck darüber, wie die Kooperation von den beteiligten Institutionen und Ihren Mitarbeitern aktuell beurteilt wird und welche Erwartungen die Kooperationspartner für eine gelingende und erfolgreiche Zusammenarbeit jeweils aneinander haben.
Die Diplomarbeit zeigt auf, wie verständlich und bürgernah Verwaltungssprache heute ist und inwiefern sie eine Kommunikationsbarriere zwischen Bürger und Verwaltung darstellt. Nach einem geschichtlichen Abriss werden zunächst die themenrelevanten Grundlagen und die fachsprachlichen Merkmale erläutert. Im Anschluss wird der Weg zur bürgernahen Verwaltungssprache aufgezeigt, an den sich eine empirische Erhebung anschließt. Nach der Auswertung werden sowohl literarische als auch eigene Handlungsempfehlungen aufgezeigt, welche den Weg zu einer bürgernäheren Sprache ebnen könnten.
In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.
Elternrecht und Kindeswohl
(2008)
In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.