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Institute
Das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung als Dreh- und Angelpunkt der Sozialversicherungspflicht
(2014)
Die Bachelorarbeit zeigt die Problematiken bei der sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung der abhängig Beschäftigten von selbstständig Tätigen auf. Es erfolgt eine Beschreibung des Anfrageverfahrens bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Einer Analyse der volkswirtschaftlichen Größenordnung der Selbstständigen folgen Ausführungen zur Überlegung einer vollständigen Eingliederung der Selbstständigen in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme.
In der vorliegenden Arbeit werden zu Beginn, die Ursachen und Folgen der Adipositas im Kindes- und Jugendalter aufgezeigt. Anschließend werden die bestehenden Hilfen seitens der Sozialleistungsträger, insbesondere die der gesetzlichen Rentenversicherung, aufgezeigt und deren wichtige Inhalte erläutert. Nach dem Hervorheben einiger Schwachpunkte folgen Verbesserungsvorschläge.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Die vorliegende Bachelorarbeit erläutert die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) praxisnah am Beispiel der Universitätsstadt Tübingen. Zunächst wird das deutsche Arbeitsschutzsystem mit seinen rechtlichen Grundlagen dargelegt. Im Folgenden wird dann auf die DGUV Vorschrift 2 und ihre drei Betreuungsmodelle eingegangen. In diesem Rahmen wird auch die Durchführung einer systematischen Gefährdungsbeurteilung aufgezeigt.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.