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In der vorliegenden Arbeit werden zu Beginn, die Ursachen und Folgen der Adipositas im Kindes- und Jugendalter aufgezeigt. Anschließend werden die bestehenden Hilfen seitens der Sozialleistungsträger, insbesondere die der gesetzlichen Rentenversicherung, aufgezeigt und deren wichtige Inhalte erläutert. Nach dem Hervorheben einiger Schwachpunkte folgen Verbesserungsvorschläge.
Das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung als Dreh- und Angelpunkt der Sozialversicherungspflicht
(2014)
Die Bachelorarbeit zeigt die Problematiken bei der sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung der abhängig Beschäftigten von selbstständig Tätigen auf. Es erfolgt eine Beschreibung des Anfrageverfahrens bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Einer Analyse der volkswirtschaftlichen Größenordnung der Selbstständigen folgen Ausführungen zur Überlegung einer vollständigen Eingliederung der Selbstständigen in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.