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Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.