Refine
Document Type
- Diploma Thesis (4)
- Bachelor Thesis (1)
Language
- German (5)
Is part of the Bibliography
- no (5)
Keywords
- Benningen <Neckar> (2)
- Immobilienbewertung (2)
- Infrastruktur (2)
- Infrastrukturplanung (2)
- Kommune (2)
Institute
Wie können im Einklang mit dem kommunalen Haushaltsrecht in Baden-Württemberg steigende Wiederbeschaffungswerte erwirtschaftet werden, wenn die gesetzlichen Regelungen eine Bewertung des Ressourcenverbrauchs in Form von Abschreibungen nur auf Basis der in der Vergangenheit zum Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt angefallenen Werte zulässt und zusätzlich Benutzungsgebühren maximal kostendeckend erhoben werden dürfen?
Die vorliegende Arbeit untersucht die aufgeworfene Frage gezielt in einem Teilaspekt der kommunalen Kostenrechnung in Baden-Württemberg. Neben aufwandsgleichen Sach- und Personalkosten sowie Abschreibungen erlaubt das Kommunale Wirtschaftsrecht den Ansatz einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Anlagekapitals, den sogenannten kalkulatorischen Zinsen. Die Untersuchung zeigt auf, inwiefern kalkulatorische Zinsen sich dazu eignen, den Nachteil einer Abschreibung auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei steigenden Wiederbeschaffungswerten zu kompensieren.
Mit dieser Diplomarbeit werden die einzelnen Schritten sowie die verschiedenen Methoden bei der Bewertung des Infrastrukturvermögens dargestellt. Dabei wird vor allem auf die Schwierigkeiten bei der Bewertung sowie die Kosten der Umstellung eingegangen. Abschließend soll mit dieser Arbeit dazu beigetragen werden, den Kommunen die Angst zu nehmen, die sich noch nicht an die Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht herantrauen.
Mit dieser Diplomarbeit werden die einzelnen Schritten sowie die verschiedenen Methoden bei der Bewertung des Infrastrukturvermögens dargestellt. Dabei wird vor allem auf die Schwierigkeiten bei der Bewertung sowie die Kosten der Umstellung eingegangen. Abschließend soll mit dieser Arbeit dazu beigetragen werden, den Kommunen die Angst zu nehmen, die sich noch nicht an die Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht herantrauen.