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Spätestens seit dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 mit 12 Toten und 56 Verletzten müssen Veranstalter und Behörden über Wege nachdenken, Veranstaltungen gegen diese neue Gefahr abzusichern. Die Ortspolizeibehörden fungieren hierbei als hauptverantwortliche Stellen für die polizeiliche Gefahrenabwehr. In der Arbeit wird aufgezeigt auf Basis welcher Ermächtigungsgrundlage die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg welche Maßnahmen ergreifen können oder müssen um Veranstaltungen sicher(er) zu machen und mit welchen Akteuren sie dabei interagieren. Der im Zuge dieser Arbeit entwickelte „Praxisleitfaden Veranstaltungssicherheit“ soll den Mitarbeitern der Ortspolizeibehörden den Umgang mit der Thematik zusätzlich erleichtern.
Aufgrund ständiger Transformationen im Versammlungsgeschehen ist die Notwendigkeit eines aktuellen Versammlungsrechts, das einerseits die Versammlungsbehörden handlungsfähig hält und andererseits die Grundrechtsträger schützt, offenkundig. Schon seit 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Bundesländern. Doch auch 15 Jahre nach Kompetenzzuweisung haben erst sieben von 16 Bundesländern ein eigenes Versammlungsgesetz erlassen. Das dürfte nicht zuletzt mit der Komplexität des Versammlungsrechts zusammenhängen: Welche Regelungsbedarfe und Best-Practice-Lösungen gibt es?
Dieser Frage geht die vorliegende Bachelorarbeit speziell im Bezug auf das sogenannte „Störungsverbot“ nach, das die innere Ordnung der Versammlung schützt. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen als jüngstes Landesversammlungsrecht, um das bereits im Gesetzgebungsverfahren eine kontroverse gesellschaftliche Debatte entbrannte. Konkretisiert wird das Erkenntnisinteresse auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der bundesweiten Alleinstellungsmerkmale des Versammlungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beim Störungsverbot im Kontext von Versammlungen unter freiem Himmel.
Es erfolgt eine Gegenüberstellung des deutschen und österreichischen Rechtssystems in Bezug auf das Waffenrecht. Es wird jeweils untersucht, wer für die Gesetzgebung und Ausführung des Waffenrechts zuständig ist und wie sich dieses innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt hat. Abgesehen davon werden für beide Länder die Voraussetzungen für den Umgang mit Waffen auf privater und gewerblicher Ebene thematisiert. Es folgen Ausführungen zu den landeseigenen Waffenregistern sowie eine Untersuchung über die nationale Waffenkriminalität. Abschließend wird dargelegt, welche Handlungsoptionen deutschen und österreichischen Behörden in Bezug auf waffenrechtliche Prävention, Kontrolle sowie Intervention zur Verfügung stehen. Der hoheitliche Umgang mit Waffen, beispielsweise durch Polizeibeamte, ist kein Bestandteil dieser Arbeit.