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Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem zum 01. April 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Es werden die Vorgaben des Koalitionsvertrages, die Ziele und die wesentlichen Inhalte des Gesetzes untersucht. Dabei wird bewertet, ob durch das Gesetz Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine jüngere Rechtsprechung den Maßstab für die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern wesentlich abgesenkt. Für die vorgeschriebene ärztliche Einstellungsuntersuchung bedeutet dies, dass bei kritischen Fällen die Begründung einer ablehnenden Einstellungsentscheidung hohen Anforderungen unterliegt und bei fehlenden belastbaren wissenschaftlichen Grundlagen praktisch ausgeschlossen ist. Für Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber zudem neu geregelt, dass die ärztlichen Untersuchungen nicht mehr von den Gesundheitsämtern sondern von niedergelassenen oder anderen geeigneten Ärzten durchgeführt werden. Damit sind die Ernennungsbehörden vor zusätzliche Herausforderungen gestellt, die in dieser Master-Thesis durch eine Analyse der neuen Rechtslage und eine qualitativen Erhebung bei betroffenen Behörden untersucht werden.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie eine Einbeziehung der Kommunalbeamten in eine finanziell wirksame leistungsdifferenzierende Regelung aussehen kann. Zunächst erfolgt die Erläuterung des Leistungsprinzips im Berufsbeamten, bevor die Gestaltung der Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg erläutert wird. Anschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit der leistungsbezogenen Beamtenbesoldung als Ausprägung des Leistungsprinzips sowie die Darstellung der Verfahren zur Leistungsfeststellung und -bewertung. Außerdem werden Möglichkeiten zur Einbeziehung von Kommunalbeamten in leistungsdifferenzierende Anreizsysteme dargestellt. Als Ziel der Arbeit soll eine Neuformulierung des § 76 LBesGBW erfolgen.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der persönlichen Anrede und ihren Auswirkungen auf den Umgang mit Kritik, sowie das Beurteilungsergebnis und die Beförderung von Beamten. Die Kritikäußerung und Kritikannahme stellen wichtige Kompetenzen im Berufsleben dar. Der Bezug zum Beurteilungsergebnis und zur Beförderung erschien notwendig, um Ungleichbehandlungen, welche sich aufgrund der persönlichen Anrede ergeben könnten, in Bezug auf die Karrierechancen von Beamten zu untersuchen.
Die Arbeit setzt den bevorstehenden und teilweise bereits existierenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst in einen Zusammenhang mit den geltenden Anwärterauflagen in Baden-Württemberg. Es wird untersucht, ob die Schwierigkeiten der Nachwuchskräftegewinnung im öffentlichen Dienst durch die geltenden Anwärterauflagen eher verstärkt werden oder ob diese sinnvoll sind um junge Fachkräfte nach dem Studium an den öffentlichen Dienst zu binden.