Refine
Year of publication
- 2010 (4)
Document Type
- Bachelor Thesis (2)
- Diploma Thesis (2)
Language
- German (4)
Is part of the Bibliography
- no (4)
Keywords
- Soziosponsoring (2)
- Urheberrecht (2)
- Verwaltung (2)
Institute
Das Urheberrechtsgesetz - Wirksamer Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet ?
(2010)
Die Entwicklungen in der Technik und im Internet gehen so schnell voran, dass das UrhG mehrfach novelliert werden musste, um die Interessen der Urheber im Internet zu schützen. Wie sich das UrhG entwickelt hat und welchen Einfluss das Internet darauf hatte, wird in Kapitel 2 dargestellt. Ob dem illegalen Bezug von Filmen und Musik über das Internet durch das UrhG und seine Novellierungen Einhalt geboten werden kann, ist allerdings fraglich und erfordert eine genauere Untersuchung. Der Bezug von CDs und DVDs wird in dieser Arbeit allerdings nicht untersucht. Vielmehr geht es um den Bezug digitalisierter Filme und Musik über das Internet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Filme und Musik über das Internet zu beziehen. Um zu bewerten, welche davon legal und welche illegal sind, ist es nötig die Funktionsweise der einzelnen Bezugsmöglichkeiten zu verstehen. Diese werden in Kapitel 3 erläutert. In Kapitel 4 werden die einzelnen Vorgänge, welche bei den Bezugsmöglichkeiten stattfinden urheberrechtlich bewertet. Hier wird sich zeigen, welche Bezugsmöglichkeiten eine Verletzung des UrhG darstellen. Mit welchen Gesetzesgrundlagen gegen die Verletzer des UrhG vorgegangen werden kann, wird unter Kapitel 5 aufgezeigt. Da im Internet weltweit und immer anonymer agiert werden kann, ist auch zu untersuchen, ob die Verletzer identifiziert werden können. Weiterhin ist zu klären, ob gegen die Verletzer tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies wird ebenfalls in Kapitel 5 dargestellt. Ob das UrhG einen wirksamen Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet darstellt, wird abschließend in Kapitel 6 ausgeführt. Des Weiteren wird dort aufgeführt, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dem Diebstahl Einhalt zu gebieten.
Das Urheberrechtsgesetz - Wirksamer Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet ?
(2010)
Die Entwicklungen in der Technik und im Internet gehen so schnell voran, dass das UrhG mehrfach novelliert werden musste, um die Interessen der Urheber im Internet zu schützen. Wie sich das UrhG entwickelt hat und welchen Einfluss das Internet darauf hatte, wird in Kapitel 2 dargestellt. Ob dem illegalen Bezug von Filmen und Musik über das Internet durch das UrhG und seine Novellierungen Einhalt geboten werden kann, ist allerdings fraglich und erfordert eine genauere Untersuchung. Der Bezug von CDs und DVDs wird in dieser Arbeit allerdings nicht untersucht. Vielmehr geht es um den Bezug digitalisierter Filme und Musik über das Internet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Filme und Musik über das Internet zu beziehen. Um zu bewerten, welche davon legal und welche illegal sind, ist es nötig die Funktionsweise der einzelnen Bezugsmöglichkeiten zu verstehen. Diese werden in Kapitel 3 erläutert. In Kapitel 4 werden die einzelnen Vorgänge, welche bei den Bezugsmöglichkeiten stattfinden urheberrechtlich bewertet. Hier wird sich zeigen, welche Bezugsmöglichkeiten eine Verletzung des UrhG darstellen. Mit welchen Gesetzesgrundlagen gegen die Verletzer des UrhG vorgegangen werden kann, wird unter Kapitel 5 aufgezeigt. Da im Internet weltweit und immer anonymer agiert werden kann, ist auch zu untersuchen, ob die Verletzer identifiziert werden können. Weiterhin ist zu klären, ob gegen die Verletzer tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies wird ebenfalls in Kapitel 5 dargestellt. Ob das UrhG einen wirksamen Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet darstellt, wird abschließend in Kapitel 6 ausgeführt. Des Weiteren wird dort aufgeführt, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dem Diebstahl Einhalt zu gebieten.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.