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Nicht die Beschwerden der Bürger über den Lärm sind das Problem, sondern der Lärm und seine Folgen. Diese Bachelorarbeit lenkt den Blick besonders auf die Problematik, die durch lärmende Jugendliche und junge Erwachsene entsteht, zeigt Möglichkeiten für Lösungen auf und ergänzt durch Vorschläge zur Prävention.
Die vorliegende Diplomarbeit hat das Ziel, auf die Gemeinde Neckarwestheim zugeschnittene Anlagerichtlinien zu entwerfen. Dadurch soll das Geldanlagengeschäft bei der Gemeinde und Bürgerstiftung Neckarwestheim sicherer und transparenter werden. Zuerst werden alle rechtlichen Grundlagen hierzu umfassen erörtert, um anschließend die Lage bei der Gemeinde Neckarwestheim darzustellen. Um die inhaltlichen Anforderungen sowie Nutzen, Vor- und Nachteile und geeignete Anlageformen zu ergründen, werden danach die Ergebnisse von Befragungen bei Vertretern von Banken sowie der öffentlichen Hand gezeigt. Dies alles fließt in die Entwicklung der gemeindeeigenen Anlagerichtlinien mit ein. Am Ende steht der Entwurf zwei verschiedener Muster von möglichen Anlagerichtlinien.
Die vorliegende Diplomarbeit versucht die Frage zu klären, ob es möglich ist, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, energetisch zu sanieren. Dazu werden, nach einer kurzen Einleitung, im zweiten Kapitel die denkmalrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Hierbei wird untersucht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Sache unter Denkmalschutz gestellt werden kann und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im dritten Kapitel wird die Energieeinsparverordnung 2009 mit Schwerpunkt Energieausweis beschrieben. Im vierten Kapitel wird auf einige Konfliktpunkte eingegangen, die sich im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz ergeben. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einbau neuer Fenster der Dämmung der Fassade, der Einbindung von erneubaren Energien und dem Bereich des Eigentums. Am Ende der Arbeit wir ein Fazit gezogen und die Eingangsfrage der Arbeit beantwortet.
In der Bachelorarbeit werden die Auswirkungen auf Grund der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2012 auf die Regionalverbände und die Kommunen aufgezeigt. Außerdem werden anhand des Vorgehens des Regionalverbands Ostwürttembergs und der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen beispielhaft mögliche Vorgehensweisen in Bezug auf die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft dargestellt.