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Diese Arbeit setzt sich mit den Aufgaben eines Amtsvormundes auseinander und befasst sich durch eine kritische Analyse mit der Gesetzesänderung von 2011, die eine monatliche Kontaktpflicht des Vormundes mit jedem Mündel vorsieht, um eine engere und dadurch persönlichere Bindung aufbauen und halten zu können. Dabei werden die positiven Auswirkungen der Reform für Mündel, Amtsvormünder und Jugendämter dargelegt, allerdings auch die auftretenden Schwierigkeiten aufgezeigt sowie mögliche Lösungswege vorgestellt. Dafür ist es notwendig, die rechtlichen und historischen Aspekte der Vormundschaft zu beleuchten, sowie die Unterschiede zwischen Einzelvormundschaft und Amtsvormundschaft und die Voraussetzungen zur Begründung einer Vormundschaft herauszuarbeiten.
Die Arbeit beleuchtet zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen, die seit dem 1. August 2013 in Bezug auf die Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach § 24 SGB VIII gelten. Rechtlich bislang noch nicht abschließend geklärte Fragestellungen (z.B. der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs, die Gleichwertigkeit der Kindertagespflege etc.) werden anschließend untersucht und um die aus Befragungen gewonnene Erkenntnisse, ergänzt.
In dieser Diplomarbeit werden zunächst die Begriffe Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus, Neonazismus und Neofaschismus erläutert. Danach werden die Erklärungsansätze für die Attraktivität von Rechtsextremismus dargelegt. Des weiteren werden Möglichkeiten der Prävention und der Repression vorgestellt. Eine Möglichkeit der Prävention ist das Projekt "Wölfe im Schafspelz" der polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder. "Wölfe im Schafspelz" ist eine DVD, die den Spielfilm "Platzangst", die Dokumentation "Rechtsextremismus heute - zwischen Agitation und Gewalt" und ein Filmbegleitheft enthält. Dieses Projekt wurde mittels Fragebögen bei Berufsschülern und Schülern des BVJ evaluiert, die Ergebnisse werden in dieser Diplmarbeit dargestellt.
Die Arbeit beleuchtet das Jugendamt in seiner Position und Tätigkeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden.
Es wird dabei das Netz der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und anderen, am Jugendstrafverfahren beteiligten, Institutionen (Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendrichter, Bewährungshilfe) beschrieben und nachvollziehbar gemacht. Dadurch wird untersucht, was für eine gute Zusammenarbeit aller Institutionen im Rahmen des Jugendstrafverfahrens wichtig ist und wie dadurch die Jugendkriminalität in Baden-Württemberg schnell und effektiv bekämpft werden soll.
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema der Vollzeitpflege in der Kinder- und Jugendhilfe, deren wichtigsten Inhalte in Gestalt einer Arbeitshilfe für die Wirtschaftliche Jugendhilfe zusammengefasst wurden. Die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII ist eine der stationären Hilfen zur Erziehung. Sie sichert den Unterhalt und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen in familiärem Rahmen und soll deren persönliche und soziale Entwicklung fördern. Grundsätzlich erfolgt die Vollzeitpflege mit der Zielsetzung, auf die Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie hinzuarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie geplant. Für beide Varianten bedarf es vor und während der Vollzeitpflege einer qualifizierten Unterstützung der Pflegepersonen und ihrem Pflegekind, sowie einer intensiven Beratung und Begleitung der Herkunftsfamilie von Seiten des Jugendamtes. Die vorliegende Arbeitshilfe fasst die momentane Rechtslage in der Vollzeitpflege unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zusammen und geht auf rechtliche und praktische Probleme ein, die sich in der Ausgestaltung der Hilfe im Praxisalltag ergeben können.
Die Organtransplantation gehört heute zum Standard der medizinischen Versorgung. Durch ihre scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten rettet sie Menschenleben – vorausgesetzt, ihr stehen übertragbare menschliche Organe zur Verfügung. Diese Voraussetzung ist durch den momentanen Organmangel jedoch nicht gegeben. In Deutschland stehen etwa 11.600 Patienten auf der Warteliste, wogegen im Jahr 2011 lediglich 3.846 Organe postmortal transplantiert werden konnten. Während die Menschen auf ein geeignetes Spendeorgan warten, versterben viele von ihnen. Der bestehende Organmangel ist deshalb ein Problem, das dringend gelöst werden muss. Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Organspende in Deutschland und hat das Ziel, die Spendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. Das TPG erfuhr im Jahr 2012 eine umfangreiche Reform. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den gesetzlichen Änderungen des Gesetzes und untersucht, ob das überarbeitete TPG letztendlich eine Verbesserung im Organspende- und Transplantationswesen erreichen konnte.