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Die Arbeit beleuchtet das Jugendamt in seiner Position und Tätigkeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden.
Es wird dabei das Netz der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und anderen, am Jugendstrafverfahren beteiligten, Institutionen (Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendrichter, Bewährungshilfe) beschrieben und nachvollziehbar gemacht. Dadurch wird untersucht, was für eine gute Zusammenarbeit aller Institutionen im Rahmen des Jugendstrafverfahrens wichtig ist und wie dadurch die Jugendkriminalität in Baden-Württemberg schnell und effektiv bekämpft werden soll.
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Darüber sind sich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft einig. Die Politik hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung zu unterstützen. Durch die Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Eine Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege. Diese Arbeit hat zum Ziel die gesetzlichen Änderungen in der Kindertagespflege aufzuzeigen und die fachlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen beispielhaft zu erläutern. Im ersten Kapitel erhält der Leser grundsätzliche Informationen in die Kindertagespflege. Zum einen wie sie zu anderen Betreuungsformen abzugrenzen ist, als auch, wie ihre geschichtliche Entwicklung bisher war. Des Weiteren werden die Gründe für einen Ausbau der Kindertagesbetreuung genannt. Danach werden die gesetzlichen Veränderungen (TAG, KICK, KiFöG) im Hinblick auf Bedarfsgerechtigkeit, Fachgerechtigkeit und Arbeitsmarktgerechtigkeit heraus gearbeitet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Analyse der fachlichen und finanziellen Aspekte der gesetzlichen Veränderungen. Im Resümee wird die Kindertagespflege anhand von Stärken und Schwächen der gesetzlichen Veränderungen abschließend bewertet.
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Darüber sind sich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft einig. Die Politik hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung zu unterstützen. Durch die Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Eine Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege. Diese Arbeit hat zum Ziel die gesetzlichen Änderungen in der Kindertagespflege aufzuzeigen und die fachlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen beispielhaft zu erläutern. Im ersten Kapitel erhält der Leser grundsätzliche Informationen in die Kindertagespflege. Zum einen wie sie zu anderen Betreuungsformen abzugrenzen ist, als auch, wie ihre geschichtliche Entwicklung bisher war. Des Weiteren werden die Gründe für einen Ausbau der Kindertagesbetreuung genannt. Danach werden die gesetzlichen Veränderungen (TAG, KICK, KiFöG) im Hinblick auf Bedarfsgerechtigkeit, Fachgerechtigkeit und Arbeitsmarktgerechtigkeit heraus gearbeitet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Analyse der fachlichen und finanziellen Aspekte der gesetzlichen Veränderungen. Im Resümee wird die Kindertagespflege anhand von Stärken und Schwächen der gesetzlichen Veränderungen abschließend bewertet.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Unbestritten ist, dass ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen davon lebt, das die Bürger an seiner Gestaltung mitwirken und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Egal ob in den Bereichen Sport, Kultur, Politik, Kirche, Jugend oder Altenbetreuung, die Formen sich freiwillig zu engagieren sind fast grenzenlos. Dabei kristallisiert sich heraus, dass Freiwilligenarbeit im Bereich der Sozialpsychiatrie längst nicht so verbreitet ist, wie dies notwendig wäre. In Deutschland begeben sich jährlich rund 8 Mio. Menschen wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung. Durch wachsende Anforderungen im Berufsleben, Probleme im privaten Bereich und die heutige schnelllebige Zeit steigt diese Zahl stetig an. Die Behandlungsangebote für erkrankte Personen im LK BB reichen von diversen Bera-tungs- Begleitungs- und Betreuungsangeboten bis hin zu einem stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie. Zur Entlastung der Hauptamtlichen, sowie zur Senkung der Rück-fallquote der Erkrankten regt der Teilhabeplan (Psychiatrieplan) 2008 des LK BB zu einem ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch Kranke an, welcher unter anderem aus dem bestehenden Besuchsdienst für ältere Menschen entstehen könnte. Ein sol-cher Dienst würde die Angebotspalette im LK erweitern und das Leben der Erkrankten bereichern. Gerade weil die Fachdienste an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Er-krankte eher das Gespräch mit einem „Nichtfachmann“ suchen, könnten Ehrenamtliche dazu beitragen psychisch Kranke sozial zu stabilisieren und dabei helfen diese in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Basierend auf dieser Ausgangslage ist das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, ob der Aufbau eines solchen ehrenamtlichen Besuchsdienstes im LK BB zu realisieren ist. Sie soll sowohl mit den Ergebnissen der Untersuchung als auch mit der Darstellung eines möglichen Modellprojekts dem LK den Anstoß geben, einen solchen ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch erkrankte Menschen einzurichten und zu fördern.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Unbestritten ist, dass ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen davon lebt, das die Bürger an seiner Gestaltung mitwirken und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Egal ob in den Bereichen Sport, Kultur, Politik, Kirche, Jugend oder Altenbetreuung, die Formen sich freiwillig zu engagieren sind fast grenzenlos. Dabei kristallisiert sich heraus, dass Freiwilligenarbeit im Bereich der Sozialpsychiatrie längst nicht so verbreitet ist, wie dies notwendig wäre. In Deutschland begeben sich jährlich rund 8 Mio. Menschen wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung. Durch wachsende Anforderungen im Berufsleben, Probleme im privaten Bereich und die heutige schnelllebige Zeit steigt diese Zahl stetig an. Die Behandlungsangebote für erkrankte Personen im LK BB reichen von diversen Bera-tungs- Begleitungs- und Betreuungsangeboten bis hin zu einem stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie. Zur Entlastung der Hauptamtlichen, sowie zur Senkung der Rück-fallquote der Erkrankten regt der Teilhabeplan (Psychiatrieplan) 2008 des LK BB zu einem ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch Kranke an, welcher unter anderem aus dem bestehenden Besuchsdienst für ältere Menschen entstehen könnte. Ein sol-cher Dienst würde die Angebotspalette im LK erweitern und das Leben der Erkrankten bereichern. Gerade weil die Fachdienste an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Er-krankte eher das Gespräch mit einem „Nichtfachmann“ suchen, könnten Ehrenamtliche dazu beitragen psychisch Kranke sozial zu stabilisieren und dabei helfen diese in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Basierend auf dieser Ausgangslage ist das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, ob der Aufbau eines solchen ehrenamtlichen Besuchsdienstes im LK BB zu realisieren ist. Sie soll sowohl mit den Ergebnissen der Untersuchung als auch mit der Darstellung eines möglichen Modellprojekts dem LK den Anstoß geben, einen solchen ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch erkrankte Menschen einzurichten und zu fördern.