340 Recht
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Die Organtransplantation gehört heute zum Standard der medizinischen Versorgung. Durch ihre scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten rettet sie Menschenleben – vorausgesetzt, ihr stehen übertragbare menschliche Organe zur Verfügung. Diese Voraussetzung ist durch den momentanen Organmangel jedoch nicht gegeben. In Deutschland stehen etwa 11.600 Patienten auf der Warteliste, wogegen im Jahr 2011 lediglich 3.846 Organe postmortal transplantiert werden konnten. Während die Menschen auf ein geeignetes Spendeorgan warten, versterben viele von ihnen. Der bestehende Organmangel ist deshalb ein Problem, das dringend gelöst werden muss. Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Organspende in Deutschland und hat das Ziel, die Spendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. Das TPG erfuhr im Jahr 2012 eine umfangreiche Reform. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den gesetzlichen Änderungen des Gesetzes und untersucht, ob das überarbeitete TPG letztendlich eine Verbesserung im Organspende- und Transplantationswesen erreichen konnte.
In der vorliegenden Arbeit wird das Thema Videoüberwachung durch Kommunalverwaltungen im Bereich Gefahrenabwehr und in Ausübung und Wahrung öffentlicher Aufgaben, sowie des Hausrechts, behandelt. Zu Beginn werden die Einsatzbereiche für Videokameras im kommunalen Bereich aufgezeigt, ein Überblick über die technischen Möglichkeiten gegeben, sowie die Arten von Überwachung, von Übersichtsaufnahmen bis zu intelligenten Überwachungssystemen, vorgestellt. Im Hauptteil wird die Videoüberwachung aus Sicht des Datenschutzes betrachtet, mit dem Fokus auf den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen. Im Anschluss folgt eine rechtliche Beurteilung der Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz und dem Landesdatenschutzgesetz. Im dritten Teil werden die Erkenntnisse auf die Praxis am Beispiel der Karl-Koch-Halle in Ditzingen-Hirschlanden angewandt.
Inhalt der Arbeit ist die Darstellung, inwieweit die zuständige Behörde in Fällen, in denen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird, durch die Fortnahme der Tiere eingreifen kann und welche spezifischen Probleme es speziell in den Fällen des Tierhortens gibt. Eingegangen wird zunächst auf die rechtlichen Grundlagen, die dem behördlichen Handeln im Tierschutzbereich und der Fortnahme zugrundeliegen. Weiter wird aufgezeigt, welche tierschutzrechtlichen Verstöße und sonstigen Voraussetzungen einer Fortnahme zugrundeliegen. Außerdem werden sowohl die Möglichkeiten des Umgangs mit den fortgenommenen Tieren als auch die Kostenfrage in diesem Zusammenhang dargestellt. Im Themengebiet des Animal Hoarding wird definiert, um was genau es sich bei diesem Syndrom handelt, welche Ursachen es hat und wie es erkannt werden kann. Schlussendlich werden Probleme in verschiedenen Bereichen und eventuelle Lösungsansätze bei der Wegnahme der Tiere in diesen Fällen aufgezeigt.
Zu Anfang soll dem Leser der Einstieg in die Thematik erleichtert werden. Dazu dient eine zeitliche Entwicklung vom Gerichtsurteil im Februar 2010 bzgl. der Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II bis zum Inkrafttreten des fertigen Gesetzes. Anschließend folgt ein weitergehender Rückblick in die Geschichte, wobei der Leser erfährt, wie es, ausgehend von ersten Ansätzen einer Sozialpolitik in Deutschland, zur Einführung von „Hartz IV“ im Jahr 2005 kam. Nach einer Beschreibung der Grundsicherung für Arbeitssuchende, einer Auslegung des Sozialstaatsprinzips und der Erläuterung der Aufgaben und Funktionen des Bundesverfassungsgerichtes, folgt eine Abhandlung über die Vorgaben des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils. Da das BVerfG bei der Neuberechnungen der Regelsätze eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit forderte, werden diese Begriffe anschließend diskutiert. Danach wird detailliert nachvollzogen, anhand welcher Wertentscheidungen und aus welchen Berechnungsschritten sich der neue Regelsatz für Einpersonenhaushalte ergibt. Ergänzend dazu wird auch auf grundlegende Berechnungsmethoden für die Regelsatzermittlung von Paarhaushalten mit einem Kind eingegangen. Da im Zuge der vom BVerfG geforderten Neuregelung des SGB II, auch im Hinblick auf die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen nachgebessert wurde, wird der Leser auch über die Leistungen des Bildungspaketes informiert. Abschließend werden in einem Fazit mehrere Kritikpunkte und Vorschläge für Verbesserungen aufgeführt und dem Leser durch einen kurzen Ausblick eine zukünftig mögliche Entwicklung der Thematik näher gebracht.
Die Arbeit zeigt auf, dass die gerichtsverwertbare Atemalkoholanalyse, die bisher nur im Ordnungswidrigkeitenrecht Anwendung findet, eine gute Methode ist, um die polizeiliche Kontrollintensität bei der Feststellung von Alkoholfahrten zu steigern. Die Ergebnisse der Atemalkoholanalyse können aber im weiteren Verfahren nur verwertet werden, wenn kein Beweisverwertungsverbot besteht, welches sich unteranderem aus einem Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit ergeben kann.
Die folgende Ausarbeitung befasst sich mit dem Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, die daraus entstehenden Probleme für die Bevölkerung und auch für die Behörden. Es wird verdeutlicht wie sich der Alkoholkonsum auf das Verhalten der Konsumenten auswirken kann. Nimmt der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wirklich ein immer stärkeres Ausmaß an oder wird er lediglich von der Bevölkerung negativ wahrgenommen? Fehlt es tatsächlich an der Sicherheit in den Städten und Gemeinden oder wird dies von der Bevölkerung nur subjektiv empfunden? Weiterhin wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten die Behörden und die Polizei nach heutiger Rechtslage haben, dem Alkoholkonsum und den damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen im öffentlichen Raum entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Lösungsansätze der Städte und Gemeinden und die Gründe des Scheiterns dieser Lösungsansätze beschrieben. Darüberhinaus wird hinterfragt, ob eine Gesetzesänderung, welche den Städten und Gemeinden eine eindeutige Rechtsgrundlage zum Einschreiten geben soll, notwendig ist und welche Anforderungen hierfür beachtet werden müssen. Hier stellt sich auch die Frage, ob eine entsprechende Gesetzesänderung überhaupt zielführend ist oder ob die bereits vorhandenen Eingriffsmöglichkeiten nicht doch ausreichen und wie diese Gesetzesänderung lauten soll.
Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.
Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB und die Kooperation zwischen Amtsvormündern und dem sozialen Dienst
(2011)
Diese Bachelorarbeit stellt die gesamte Abfolge von Geschehnissen bei Verdacht auf eine bereits eingetretene oder kurz bevorstehende Kindeswohlgefährdung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge, dem Ablauf des Gerichtsverfahrens selbst und schließlich der Bestellung eines Amtsvormunds durch das Gericht dar. Nach (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht, wird unter Einbeziehung aller Jugendämter in Baden-Württemberg in eine empirische Erhebung, die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Amtsvormündern im Jugendamt untersucht. Dabei wird analysiert, wie sich die Zusammenarbeit aktuell ausgestaltet und es werden Schnittstellen und Konfliktfelder zwischen den beiden Arbeitsbereichen aufgezeigt. Notwendige Änderungen mit einem Ausblick für die Praxis werden insbesondere im Hinblick auf das am 6. 7. 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts herausgearbeitet.