340 Recht
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Im ersten Teil der Arbeit wird auf die Neuregelungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die BauGB-Novelle 2007 ausführlich eingegangen. Anschließend wird im zweiten Teil der vorhabenbezogene Bebauungsplan einem normalen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag/Erschließungsvertrag gegenüber gestellt.
Im ersten Teil der Arbeit wird auf die Neuregelungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die BauGB-Novelle 2007 ausführlich eingegangen. Anschließend wird im zweiten Teil der vorhabenbezogene Bebauungsplan einem normalen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag/Erschließungsvertrag gegenüber gestellt.
In der vorliegenden Arbeit wird das Thema Videoüberwachung durch Kommunalverwaltungen im Bereich Gefahrenabwehr und in Ausübung und Wahrung öffentlicher Aufgaben, sowie des Hausrechts, behandelt. Zu Beginn werden die Einsatzbereiche für Videokameras im kommunalen Bereich aufgezeigt, ein Überblick über die technischen Möglichkeiten gegeben, sowie die Arten von Überwachung, von Übersichtsaufnahmen bis zu intelligenten Überwachungssystemen, vorgestellt. Im Hauptteil wird die Videoüberwachung aus Sicht des Datenschutzes betrachtet, mit dem Fokus auf den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen. Im Anschluss folgt eine rechtliche Beurteilung der Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz und dem Landesdatenschutzgesetz. Im dritten Teil werden die Erkenntnisse auf die Praxis am Beispiel der Karl-Koch-Halle in Ditzingen-Hirschlanden angewandt.
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.