340 Recht
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Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Waffenrechtes, mit Augenmerk auf das Waffengesetz, im Laufe der letzten Jahre. Der Schwerpunkt liegt auf der neuen Erbwaffenregelung und dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen, normiert im Zuge der Gesetzesänderung des Jahres 2008. Der Veranschaulichung beider Thematiken dient jeweils ein praxisorientierter Fall.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ein Mittel ist, um das Staatsziel Tierschutz praktisch durchzusetzen. Dabei soll geklärt werden, was Inhalt des Staatszieles Tierschutz ist und was Verbandsklagen überhaupt sind. Inhalt ist auch der Gesetzesantrag von Schleswig-Holstein sowie das Bremer Gesetz über ein Verbandsklagerecht. Hauptschwerpunkt der Arbeit ist die Argumentation um das Verbandsklagerecht. Dabei wird Bezug auf die Aussagen von Skeptikern und Befürwortern der Verbandsklage genommen, sowie teilweise auf die Erfahrungen mit der Natur-schutzverbandsklage.
Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zuerst die Entstehungsgeschichte der Euthanasie dargestellt. Danach folgt die Entwicklung der Patientenverfügung von der Entstehung in den 70er Jahren in der Vereinigten Staates von Amerika bis heute. Es wird dann auf die Entwicklung in Europa und Deutschland eingegangen. Die Entwicklung in Deutschland, von den ersten Entwürfen, über die Diskussionen in Politik, Literatur und Medien bis hin zum Erlass der entsprechenden Gesetzlichen Regelung – dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Der Zweite Teil beschäftigt sich konkret und intensiv mit dem Gesetz. Dazu wird erst ein Ausgangsfall dargestellt und anhand diesem Fall in einer Vorbemerkung die rechlichen Aspekte der Patientenverfügung allgemein erläutert. Dazu gehören die Relevanz der Krankheit des Erstellers, die Grundlage des Verfahrens, die Problematik der Einwilligung und die Rechtsnatur der Patientenverfügung, die Auslegung, der Adressat und die Bindungswirkung einer Patientenverfügung, Nichtigkeitsgründe, Konsens zwischen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtiger und die Widerrufsproblematik wird kurz angerissen. Danach wird nunmehr gesetzlich normierte Prüfungsverfahren wird veranschaulicht. Dazu werden vier Alternativen, die den Ausgangsfall weiterführen dargestellt. In der ersten Alternative wird das Prüfungsverfahren ausführlich dargestellt. Zunächst wird die Legaldefinition in Tatbestandsmerkmale zerlegt. Die ersten drei Merkmale, Einwilligungsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit, werden gutacherlich Dargestellt und Geprüft. Danach wird auf die Bestimmtheit – unter Einbeziehung der Ansichten, die in der Literatur, vertreten werden – eingegangen. Bei dem letzten Merkmal, das Einwilligen oder Untersagen, wird das Selbstbestimmungsrecht anhand der Grundrechtlichen Aspekte hergeleitet. Danach erfolgt die Darstellung der Sterbehilfe-Problematik, die Grundsätze der ärztlichen Behandlung, die Einwilligung und das Untersagen bei der Patientenverfügung und die Grundzüge des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Deutschland. Nach dieser Prüfung der Legaldefiniton erfolgt die weitergehende Prüfung des Bevollmächtigten, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation passt („Aktualitätsprüfung“). Das Ergebnis der Alternative, mit Berücksichtigung der Rechtsfolge, wird zum Schluss zusammengefasst. Schwerpunkt der Alternativen ist jedoch die Prüfung des Inhalts der Patientenverfügung. Dieser ist, bei gleich bleibender Situation, immer anders. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Prüfung der letzten drei Fälle auf diesem Tatbestandsmerkmal. Die Anderen werden nur sehr kurz dargestellt, da sich zum Ausgangsfall und der ersten Alternative nichts geändert hat. Eine nochmalige ausführliche Prüfung wäre monoton und einschläfernd. Es wird untersucht, wie der Inhalt und die tatsächliche Situation sein müssen, damit die Patientenverfügung anerkannt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie bestimmt der Inhalt einer Patientenverfügung sein muss. Im letzten Kapitel erfolgt eine Zusammenfassung der Arbeit, mit einem kleinen Ausblick auf die Entwicklung, die in den nächsten Jahren stattfinden muss.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
Diese Diplomarbeit befasst sich neben der aktuellen Rechtslage in der Vaterschaftsbegutachtung auch mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen im Bereich der Humangenetik. Der Zweck ist, diese Wissenschaft für Laien verständlich zu erklären und kritisch zu hinterfragen. Folglich werden mögliche Problemfelder erläutert und zur Vermeidung dieser Fehlerquellen Lösungsvorschläge erarbeitet.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.