350 Öffentliche Verwaltung
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Ich habe in meiner Bachelorarbeit mit dem Titel: „Weder allein noch im Heim – Gemeinschaftliches Wohnen im Alter“ die vier Wohnformen „Betreutes Wohnen“, „Senioren WGs“, „ambulant betreute Wohngruppen“ und „Mehrgenerationenhäuser“ als Alternativen zum Pflegeheim und der eigenen Häuslichkeit untersucht. Dabei habe ich geprüft, ob das Landesheimgesetz Baden-Württemberg auf die vier Wohnformen Anwendung findet. Hieraus ergeben sich nämlich unterschiedliche bauliche und personelle Anforderungen. Als weiteren Punkt habe ich die Kosten und Finanzierung der einzelnen Wohnformen analysiert. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sieht nämlich neue Förderungsmöglichkeiten für Alternative Wohnformen vor. Außerdem habe ich zu jeder Wohnform ein Experteninterview geführt.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der kommunalen Wirtschaftsförderung und arbeitet heraus, wie sich die Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern auf diesem Gebiet betätigen können. Als Anschauungsbeispiel wird die Gemeinde Gärtringen (Landkreis Böblingen) beleuchtet. Integraler Bestandteil der Arbeit ist eine Befragung der Gärtringer Unternehmen.
In einer Gemeinderatssitzung des Jahres 2007 äußerte dich ein Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall negativ über die Kapitalausstattung des städtischen Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Friedrichshall (SeF). Er ist davon überzeugt, dass ein Betrieb, der hauptsächlich mit Fremdkapital finanziert ist, zum Scheitern verurteilt ist. Diese Bachelorarbeit untersucht deshalb die Kapitalausstattung des städtischen Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Friedrichshall (SeF).
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist, den Kommunalverwaltungen für die Implementierung der SEPA-Zahlverfahren, insbesondere der SEPABasislastschrift, eine Hilfestellung zu geben. Zunächst werden im zweiten Kapitel der Leitgedanke, der hinter dem Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum steht und die Entstehung des SEPA-Zahlverfahren-Regelwerks dargestellt. In Kapitel 3 werden die Funktionsweisen und Anforderungen der SEPA-Zahlverfahren betrachtet. Im Rahmen des vierten Kapitels wird die Methodik der Prozessmodellierung mit einer „Ereignisgesteuerten Prozesskette“ (EPK) vorgestellt. Kernstück dieser Bachelorarbeit ist die Entwicklung eines Referenzprozesses für die Implementierung des SEPA-Basislastschriftverfahrens in Kapitel 5. In der Schlussbetrachtung in Kapitel 6 wird unter anderem der Nutzen der SEPA-Basislastschrift für Kommunalverwaltungen bewertet.
Der stetig steigende Bevölkerungsrückgang stellt für den ländlichen Raum ein bedeutendes Problem dar und gefährdet die Existenz der ländlichen Gemeinden. Dies wurde von den Ministerien des Landes Baden-Württemberg erkannt. Mit verschiedenen Förderprogrammen und -projekten versuchen die Ministerien, Problemfelder der Gemeinden zu erarbeiten und mögliche Handlungsansätze zu finden, um dieser Situation entgegenwirken zu können. In dieser Arbeit werden die Entwicklung und die Problemfelder der ländlichen Gemeinden sowie die verschiedenen Förderprogramme und -projekte aufgezeigt. Die konkrete Umsetzung der Projekte wird am Beispiel der Gemeinde Durlangen beschrieben und deren Wirksamkeit bewertet.
Die Arbeit behandelt die Rahmenbedingungen für kommunale Geldanlagen und gibt eine kurze Beurteilung der gängigsten Anlageprodukte. Weiterhin werden der grundsätzliche Aufbau einer Anlagerichtlinie und die verschiedenen Anwendungsbereiche aufgezeigt. Durch diese Betrachtung sollen Beispiele und Anregungen aus anderen Zweigen der Finanzverwaltung gegeben werden, um den Erlass einer Anlagerichtlinie für Kommunen zu erleichtern.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.