Unterhaltsrechtliche Begleitung in die Volljährigkeit durch MitarbeiterInnen des Sachgebiets BPV/BAV (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
- In dieser Arbeit soll auf die Frage eingegangen werden, inwiefern das Jugendamt dem Kind nach der Minderjährigkeit auch in der Volljährigkeit Hilfe in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten gewähren kann. Dabei werden die Tätigkeiten des Jugendamtes sowohl während der Minderjährigkeit als auch während der Volljährigkeit erläutert. Außerdem wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch ab Volljährigkeit weiterbesteht, wie sich dieser errechnet und welche Besonderheiten ab der Volljährigkeit zu beachten sind. Schließlich wird anhand von Beispielen aufgezeigt, wie sich die Beratung und Unterstützung ab Volljährigkeit in der Praxis ausgestaltet.
Author: | Corinna Rößler |
---|---|
URN: | urn:nbn:de:bsz:1147-opus3514 |
Referee: | Diethelm Mauthe, Susanne Kowetzki |
Document Type: | Bachelor Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2013/02/27 |
Publishing Institution: | Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen |
Release Date: | 2013/02/27 |
GND Keyword: | Unterhaltspflicht; Volljährigkeit |
To order the print edition: | 1675635544 |
Institutes: | Fakultät 1: Management und Recht |
DDC classes: | 300 Sozialwissenschaften / 350 Öffentliche Verwaltung |
Licence (German): | Creative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung |